Drohung mit Kündigung ohne Grund - wie sichert man sich als AN ab

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maja Hi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung mit Kündigung ohne Grund - wie sichert man sich als AN ab

Kann jemand helfen?!

Der AN sichert sich ab und hält alles relevante ab sofort schriftlich per Mail fest, was ihm angewiesen wird

Frage: darf der AN diese Mails ausdrucken und mit nach Hause nehmen, um für einen Rechtsstreit Nachweise zu haben? Oder sind diese arbeitsvertragliches Firmeneigentum und dürfen nicht das Gelände verlassen?

Sachverhalt:
AN ist mehrjährig beschäftigt ohne jemals ein Personalgespräch noch eine Abmahnung erhalten zu haben.
Eine neue GL hat übernommen und möchte den AN nun vom Platz bekommen um die Position neu zu besetzen. AG droht AN mit Kündigung, auch mit dem Wissen der fehlenden Grundlage. Seit dem Zeitpunkt wird nach Fehlern gesucht, bzw quasi Fallen gestellt.


Danke für schnelles Feedback!!!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119902 Beiträge, 39794x hilfreich)

Zitat (von Maja Hi):
Frage: darf der AN diese Mails ausdrucken und mit nach Hause nehmen, um für einen Rechtsstreit Nachweise zu haben?

Kommt auf die Firma und den Inhalt an.
Beim BND gelten andere Regeln als bei Meister Eder.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darween-1991
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Das mitnehmen der Mails hängt von der Firma und vor allem vom Inhalt ab, sind es Pläne oder Formeln der Firma dürfen diese in der Regel nicht ohne Absprache mitgenommen werden,
Anders du wurdest angewiesen die Unterlagen zuhause zu bearbeiten.
Wegen der „Drohung" mit der Kündigung würde ich mir keine Sorgen machen:

1. Könnte man sich auf einen Vergleich einigen, und das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis beenden. (um stress zu vermeiden)

2. Eine Kündigung auf Grund von vermuten, wird vor dem Arbeitsgericht nicht standhalten, der AG muss dies im Zweifel (mit eindeutigen beweisen) vor Gericht belegen.

3. Wenn der Arbeitgeber „Fallen" stellt, und das an Mobbing grenzt kannst du ohne Nachteile selber Kündigen, und erhältst trotzdem ALG I. Für zukünftige Arbeitsverhältnisse kommt es in der Regel besser man hat selbst gekündigt.




-- Editiert von Darween-1991 am 15.06.2018 22:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maja Hi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielleicht muss ich noch ergänzen, dass es sich nur um mails handeln würde, in denen man sich mit der gl zu aufgaben abstimmt, oder welche, in denen man das mobbing schriftlich anzeigt etc.

Ich kann diese von meinem privaten mail Account versenden, die Frage ist, wenn der AG dann auf dem Firmen Account antwortet, ob man diese Unterlagen drucken darf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie dürfen keine Geschäftsgeheimnisse mitnehmen. Der Ausdruck des Mailverkehrs zum Bossing fällt für mich unter Notwehr.

@Darween-91,
Ihr Rat, man könne bei Mobbing ohne Nachteile selber kündigen und erhält trotzdem Alg1 trifft so nicht zu.
Wenn man auf dieses Glatteis geht, dann muss man im eigenen Interesse vor der Kündigung die Agentur für Arbeit aufsuchen und sich dort das Okay abholen. Ansonsten droht durchaus die Sperre wegen selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

Schriftliche Äußerungen des AG zu Belangen deines AV und deiner Stellung im Betrieb musst du ja sozusagen ausdrucken, um sie zu deinen Unterlagen zu nehmen. - Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.540 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen