Diskriminierung bei Schwangerschaft

28. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)
Diskriminierung bei Schwangerschaft

Guten morgen

Kurz zum Fall: Habe im Dezember einen neuen Job angefangen, vorerst mit 1 Jahr befristet ( bei der Einstellung wurde jedoch betont in der Regel alle zu übernehmen )!
Soweit so gut. Nun hab ich im Januar erfahren das ich Schwanger bin! Habe es dann gleich meinen neuen AG gesagt, sodass er sich auch darauf einstellen kann.Doch statt Unterstützung wurde mir gleich gesagt das man mit mir nichts mehr anfangen könne und der Vertrag nicht verlängert wird. Zwei Tage nach dem Gespräch war auch schon eine neue Stellenanzeige genau auf meine Position geschaltet.

Liegt hier Diskriminierung vor?
Arbeite als Filialleiterin in einem Modeunternehmen.

Hoff ihr könnt helfen
Danke

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nee, liegt nicht vor. Während des Vertrages (also für ein Jahr) hast Du Kündigungsschutz, aber, es besteht keine juristische Verpflichtung, den Vertrag zu verlängern. Weder wegen Schwangerschaft, noch wegen anderer Gründe (Alter, Behinderung, sozialer Härtefall, was auch immer).

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Nun gut aber die nicht Verlängerung resultiert ja allein wegen der Schwangerschaft. Ansonsten würden Sie ihn ja verlängern...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist völlig wurscht. Zeitvertrag ist Zeitvertrag. Das ist nun wirklich ausgepaukt.

Das ist ja das, was ich hier immer schreibe. Und dann wird auf mich eingeprügelt. Wegen des übertriebenen Schutzes von jungen Eltern (Elternzeit) werden mit Frauen im gebärfähigen Alter eben fast nur noch Zeitverträge abgeschlossen. Hätte man nicht diesen übertriebenen Schutz, würden mehr unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Und Frauen wie Du wären besser geschützt.

Alles sehr schade, diese Entwicklung für beide Seiten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Der Vertrag ist befristet.
Er läuft also aus ohne das es einer Kündigung bedarf.
Und auf einen neuen Vertrag gibt es halt keinen Anspruch.


Das einzige was man noch prüfen könnte, wäre, ob die Befristung korrekt ist.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Du hast natürlich für die Vertragslaufzeit Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung. Wenn also morgen eine neue Filialleiterin anfängt, kann man nicht nicht so einfach "zurückstufen". Einarbeiten müsstest du sie aber natürlich, damit sie nach deinem Weggang deine Tätigkeit übernehmen kann.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ dummfragerin: die Gute ist ja selbst wohl noch nicht eingearbeitet. Im Dezember angefangen.

Und die Frage war doch, ob sie einen Anspruch auf einen neuen Vertrag hat. Und den hat sie nun mal nicht.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Noch ne Frage: darf der AG einfach gleich jemand anderen Einstellen für die gleiche Position? Sozu sagen das ich zwar noch das gleiche Gehalt bekomm aber die Verantwortung abgeben muss?
Weil normaler weiße gibt es nur ein teamleader pro Filiale.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Das schlimme ist ja das ich voll Arbeitsfähig- und willig bin. Nur das Gefühl habe das der AG mich unbedingt los werden will da man ja als Mutter nicht mehr so flexiebel sein kann.
Finde sowas sehr schade.... wenn ich unbefristet angestellt währe müsste man auch eine Lösung finden. Aber daran erkennt man mal wieder das ohne Gesetztlichen Druck die AN die dummen sind....naja

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Noch ne Frage: darf der AG einfach gleich jemand anderen Einstellen für die gleiche Position? Sozu sagen das ich zwar noch das gleiche Gehalt bekomm aber die Verantwortung abgeben muss? <hr size=1 noshade>

Das wäre durchaus möglich.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Das ist ja das, was ich hier immer schreibe. Und dann wird auf mich eingeprügelt. Wegen des übertriebenen Schutzes von jungen Eltern (Elternzeit) werden mit Frauen im gebärfähigen Alter eben fast nur noch Zeitverträge abgeschlossen. Hätte man nicht diesen übertriebenen Schutz, würden mehr unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Und Frauen wie Du wären besser geschützt.


Ja, es gibt eben viele Fälle von Schwarzen Schafen, die das Kündigungsverbot wg. Schwangerschaft schamlos ausnutzen.
In meinen Augen ist es ein Riesenfehler vom Gesetzgeber, dass das Kündigungsverbot auch während der Probezeit gilt.
Aus diesem Grund gehen die meisten Arbeitgeber darauf über, bei Neueinstellungen (Alle, weiblich und männlich) grundsätzlich nur befristete Verträge auszugeben.
Nach einem Jahr entscheiden die Arbeitgeber, ob sie dem Arbeitnehmer vertrauen und bieten Diesem dann einen unbefristeten Vertrag an.

Leidtragende sind dann eben Frauen, die wie bloodyscorpion wg. der Schwangerschaft dann auf die Strasse gesetzt werden.

-- Editiert vundaal76 am 28.01.2015 12:00

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ vundaal: sie wird nicht auf die Strasse gesetzt. Sie hat eben einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Und es wird immer wieder verkannt, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, im schlimmsten Fall 3 Jahr zu überbrücken, Flexibilität der Arbeitnehmerin zu akzeptieren, dann die Kranktage des Kindes u.s.w. Das alles ist doch kein normales unterhemerisches Risiko mehr, dass der Arbeitgeber natürlich abpuffern muss. Hier werden doch politische Wunschträume, die sich der Staat nicht leisten kann, einfach auf den Arbeitgeber übertragen. Ein gesundes Mittelmass besteht da schon lange nicht mehr.

Und mal ganz klar. Hier hat jemand schwanger eine Arbeitsstelle angetreten. Ja, was erwartet die Schwangere eigentlich?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
in der Regel alle zu übernehmen
In der Regel stellt aber noch lange keine 100%ige klare Übernahme dar! Besteht auch nur 0,00000000000001% die Chance, dass du auch nicht übernommen worden wärst, ohne Schwangerschaft, dann ist dem halt so, weil dir ja keine 100%ige Zusage vorlag...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

@wirwerden

Ich war bei Arbeitsantritt noch nicht schwanger!
Außerdem reden wir hier von einem Großunternehmen und nicht von einer kleinen Firma! Ich sag nur wenn wir hier lockere Arbeitsschutz Gesetzte hätten, dann würden Verhältnisse wie in den USA herrschen.
Firmen muss man Grenzen aufzeigen in bezug von Jahres und Zeitverträgen und Dumpinglöhne. Sowas finde ich abartig...


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// wurde mir gleich gesagt das man mit mir nichts mehr anfangen könne und der Vertrag nicht verlängert wird.

Also: Diskriminierung ist das "an sich" schon (In dem Kontext), gleichwohl wird eine Berufung auf das AGG wohl eher aus den genannten Gründen scheitern. Anders wäre die Lage, wenn die Fragestellerin eine belastbare Weiterbeschäftigungszusage bereits erhalten hätte, die dann widerufen würde.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Tja, das sind halt die Risiken und Nebenwirkungen das es immer preiswerter gehen soll, die Leute immer nach Rabatten fragen und jeder nur nach den Schnäppchen jagt.

Da muss man die Lohnkosten schön niedrig halten und die "unnützen" weil kostenintensiven Mitarbeiter schnellstmöglich loswerden.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ scorpion: keine Ahnung, woher Du die detaillierten Arbeitsrechtskenntnisse für die USA hast. Die haben nämlich 50 verschiedene Arbeitsrechtssysteme. Und z.B. Florida hat schon seit ganz vielen Jahren ein funktionierendes Mindestlohnsystem, ein fantaschisch funktionierendes Diskriminierungsgesetz, ganz besondere Vorschriften für Schichtarbeiter, besonderen Schutz für Nachtarbeiter und vieles andere mehr. Im Staatsdienst gibt es ein offenes Zeitfenster, in welchem in Pension gegangen werden kann irgendwann nach eigener Entscheidung ganz ohne Zwangspensionierung mit 65. Und vieles andere mehr.

@ Harry, natürlich ist es katastrophal, wie das Kaufverhalten sich in Deutschland entwickelt hat. Geiz ist eben nicht geil, sondern häufig asozial. In Europa hergestellte Kleidung ist nun mal teurer als die aus Bangla Desh. Fleisch von glücklichen Kühen auch. Oder, ins Geschäft gehen, dort die teuren Schuhe anprobieren, wenn sie passen, dasselbe Paar noch im Geschäft via www für 5 euro preiswerter bestellen. Toll, wenn der Eigentümer daneben steht, beraten hat, ums Überleben kämpft.

Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich um ein Großunternehmen oder aber um einen kleinen "Gratscher" als Arbeitgeber handelt. Fakt ist, dass die Kosten reinkommen müssen. Jeder einzelne Arbeitsplatz muss erwirtschaftet werden. Und einige Großunternehmen sind eben ander fehlerhaften Personalpolitik kaputt gegangen, bei zwei großen Versandhäusern war das so. Diese Denkweise hilft niemandem. Zumal immer verkannt wird, dass es ja nicht nur um den Arbeitsplatz selbst geht, sondern auch um die Verwaltung des Arbeitsplatzes (die bei Teilzeitkräften genauso teuer ist, wie bei Ganztagskräften, häufig sogar noch teurer), und eben das "Ausfallmanagement." Das kommt noch dazu. Und noch etwas: die Kollegen sind dann häufig auch noch sauer, was auch verständlich ist.

Das alles hat der Gesetzgeber auf die Unternehmen abgewälzt. Dadurch explodieren die befristeten Arbeitsverträge, Mitarbeiter, die auf so Posten sitzen, möglichst noch als Ersatz für eine Schwangere/junge Mutter werden nicht durch innerbetriebliche Weiterbildung gefördert, werden nicht befördert. Alles hängt letztlich wegen dieses Systems fest. Das ist aszoial. Nicht amerikanische Verhältnisse (was da immer gemeint ist). Und Lückenbüßer, die gut sind, bleiben auf der Strecke. Auch asozial.

Und einiges könnte man ja ganz einfach regeln. Sogar sehr kostengünstig bis gratis. Ist aber nicht gewollt. Schade!

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@wirdwerden

Deine geistigen Ergüsse zum Thema Schwangerschaft im Bereich Arbeitsrecht sind mal wieder unter aller Kanone und beschämend.
Auffällig für mich zusätzlich Deine herablassende Art und Weise "die Gute...".

Dazu diesmal noch dieser unglaubliche Stuss:

quote:
Und einige Großunternehmen sind eben ander fehlerhaften Personalpolitik kaputt gegangen, bei zwei großen Versandhäusern war das so.


Ich bin immer wieder erstaunt.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Mal ruhig mit den jungen Pferden....

Ich glaube die Diskriminierung von (potentiellen) Müttern und Familien in deutschen Betrieben ist eher ein kulturelles Problem denn ein monetäres.
Für Frauen im Mutterschutz bekommen die Unternehmen das Geld von der Krankenkasse via Umlage (U2?) zurück. Elternzeit kostet gar nichts außer temporäre Karteileiche.
Für Kleinunternehmen kann das sehr umständlich bis problematisch sein. Aber ab Mittelstand müssen eben nur die Personaler ihren Job richtig machen und entsprechend Ersatz für die Zeit besorgen.

Ein Blick in die sehr kinderfreundlichen Niederlande zeigt da was ganz anderes, obwohl die gesetzlichen Regeln denen in den Deutschland wohl ähnlich sind. Hatte mir vorhin mal entsprechende Infos für die Grenzgänger durchgelesen.
Der einzige nennenswerte Unterschied von NL zu DE der mir auffiel ist dass bei auslaufenden Befristungen der Grund seitens des AG zu nennen ist, warum nicht verlängert wird , der dann nicht Schwangerschaft sein darf. Wie wir wissen haben viele Unternehmer eine blühende Phantasie...

Und trotzdem scheint es dieses Diskriminierungsproblem in den NL nicht oder bei weitem nicht so zu geben. Den Unternehmen geht es auch relativ gut .

Stattdessen glaube ich das das Hauptproblem am extremen Fachkräftemangel unter den meisten deutschen Managern festzumachen ist. Die Unternehmer wollen sich in Deutschland von niemanden was reinreden lassen. Gibt es mal neue Standards oder Sicherheitsvorschriften wird das in .de als Bevormundung empört abgelehnt. Werden die gleichen Regeln in den skandinavischen Ländern & NL eingeführt bedanken sich die Firmen ausdrücklich für die Unterstützung.
Deshalb werden auch Ältere in vielen Branchen häufig diskriminiert, weil sie was zu sagen haben und nicht so stromlinienförmig wie die Jünglinge sind.
Da wird es dann genauso gehasst wenn so kleine Zwerge plötzlich etwas Unordnung in das berufliche Zusammenleben bringen.

Habe bisher nur Meinungen von Unternehmern gehört dass die eher mental-organisatorische Defizite haben, wenn Mütter im Spiel sind. Bin mal gespannt ob jemand noch verständliche Gründe bringen kann. Dem Kostenargument kann ich nicht viel abgewinnen.

Was ich nicht verstehen kann, dass so viele werdende Mütter bei einer Schwangerschaft unnötig sofort zum Chef rennen. Es gibt zwar eine Soll-Vorschrift dass das möglichst schnell gemeldet werden soll, aber es schadet niemandem wenn erst nach den besonders kritischen ersten 12 Wochen geschieht. Ausnahme wäre nur wenn die Gesundheit von Mutter/Kind dadurch auf dem Spiel steht. In einigen Berufen macht ein sofortiger Arbeitsstop Sinn bzw. ist vorgeschrieben.

quote:
Und einige Großunternehmen sind eben ander fehlerhaften Personalpolitik kaputt gegangen, bei zwei großen Versandhäusern war das so.
Was hat das mit dem Thema zu tun ?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dem Kostenargument kann ich nicht viel abgewinnen. <hr size=1 noshade>

In den Köpfen vieler Chefs ist das aber eine existenzbedrohende Kostenlawine.

Klar, es kostet was (die Vertretung muss ja auch angelernt werden) das von der Krankenkasse nicht ersetzt wird. Aber das ist meist weit weniger als es in den Köpfen verhaftet ist.


quote:<hr size=1 noshade>dass die eher mental-organisatorische Defizite haben, wenn Mütter im Spiel sind. <hr size=1 noshade>

Wäre das nicht mal eine Kampage der Regierung wert? Aufklärung für Manager von Schwangeren?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es ist ein Irrglaube, dass man als Schwangerschaftsvertretung qualifizierte Mitarbeiter so ohne weiteres bekommt, und das noch für 3 Jahre. Es ist problematisch, die vielen Kinderkranktage von jetzt auf gleich qualifiziert ersetzt zu bekommen. Ich mach dieses Geschäft nun schon seit über 30 Jahren, weiss, wovon ich schreibe. Es geht auch um Überstunden, um Flexibilität in Führungspositionen/mittlerem Management. Die fehlt halt häufig bei jungen Müttern. Und - unserem Parlamenten fehlen Kostenrechner. Was ich schreibe, das ist sauber durchkalkuliert.

Ich bin ja ganz und gar nicht glücklich über Zeitverträge, aber man hat eben häufig keine andere Möglichkeit. Es sei denn, man macht es wie wir. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, ältere Mitarbeiterinnen (häufig Wiedereinsteigerinnen) unbefristet einzustellen. Mag sein, dass sie mehr Schulungsbedarf haben. Mag sein, dass sie ein paar Tage länger krank sind. Aber, da kann man aufbauen, kann fördern. Da sind auch mal Überstunden möglich. Das funktioniert hervorragend.

Der deutsche Arbeitsmarkt ist nun mal nicht angefüllt von hochqualifizierten Arbeitssuchenden, die bereit sind, temporär zu arbeiten. Und auch bei Fachkräften rechne ich mindestens 6-9 Monate, bis sie "laufen." Und ich kann befristete Arbeitnehmer nun mal nicht in teure Weiterbildungen schicken.

Alles ein Resultat der von der politischen Seite völlig verkannten Situation der Unternehmen. Und der Folgen in Richtung befristeter Arbeitsverträge.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Aber ab Mittelstand müssen eben nur die Personaler ihren Job richtig machen und entsprechend Ersatz für die Zeit besorgen. <hr size=1 noshade>

Ja. Aber das ist doch wieder ein Argument wo sich die Katze in den Schwanz beißt.
Einserseits wird in Deutschland gejammert, dass es zu viele befristete Arbeitsverhältnisse gibt und zu selten Leute gleich unbefristet eingestellt werden - andererseits schafft man immer Regelungen, wo Unternehmen Mitarbeiter auf Befristung einstellen müssen.
Für Elternzeit muss eine befristete Elternzeitvertretung her, für Altersteilzeit muss eine befristete Vertretung her, jetzt wird noch die Pflegezeit eingeführt.

Natürlich ist es für eine Mutter schön, wenn sie einfach in Elternzeit gehen kann und danach ein Anspruch hat, wieder in den alten Betrieb zurückzukommen.
Aber die Freude der Mutter ist das Leid der Vertretung. Die ist nur befristet angestellt, hat keine gesicherte Zukunft, kann es sich selbst nicht leisten eine Familie zu gründen, weil man nur einen befristeten Vertrag hat. Und ständig hat sie vor Augen, arbeitslos zu werden, wenn die Mutter wieder aus der Elternzeit zurück kommt.

Ich arbeite in einem Betrieb, wo sehr viele Frauen "in gebärfähigem Alter" tätig sind. Immer wenn eine Mitarbeiterin in Elternzeit geht, wird eine befristete Vertretung eingestellt. Auf diese Weise sind ca. 1/3 der Mitarbeiterinnen auf besfristeten Stellen. Die werden eingearbeitet, müssen ständig zittern, wann die Mitarbeiterin, die sie vertreten, wieder zurückkehren. Die meisten (eigentlich alle) dieser befristeten Arbeitnehmerinnen sind selbst in gebärfähigem Alter. Die meisten würden selbst gerne Kinder bekommen - sie trauen sich aber nicht, weil sie ja nur befristet angestellt sind. Und nach (meistens) drei Jahren werden die befristeten Mitarbeiterinnen wieder in die Arbeitslosigkeit geschickt - zu einem Zeitpunkt wo sie gut eingearbeitet sind. Da fließen Tränen, das sind echt harte, menschliche Schicksale. Stattdessen kommt die Mutter aus der Elternzeit zurück, die hat drei Jahre keine Fortbildung gehabt, muss quasi wieder neu eingearbeitet werden.

Es gibt immer zwei Seiten einer Medallie.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ drkabo, das genau ist das Problem. Selbst bei relativ einfachen Jobs. Und - man kann es sich eben nicht leisten, Befristete auf Fortbildung zu schicken. Einfach zu teuer. Und ein Betrieb lebt nun mal von der langfristigen Planbarkeit des Arbeitsmanagements in die Zukunft hinein.

Es wird völlig verdrängt, dass die derzeitige Regelung völlig asozial ist, darüberhinaus. Denn ist eine im Zeitvertrag arbeitende Frau schwanger, steht sie völlig schutzlos da. Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten Einkommen. Wenn sie also einige Monate vor Ende des Vertrages in Mutterschutz gehen, dann reduziert sich auch das Elterngeld nach der Geburt entsprechend. Der Überschutz der Festangestellten ist einmal von den Befristeten auszubaden, aber eben auch von den Arbeitgebern.

Wir hatten vor einigen Jahren mal die Idee, in unserem Hauptstandort einen Werkskindergarten einzurichten. Für Kinder von einem Jahr bis 14 Jahren. Wir wollten qualifizierte Mütter schneller wieder vor Ort haben. Öffnungszeiten wären den Dienstzeiten angepasst gewesen. Finanziert werden sollten der Bau und die Ausstattung, Unterhaltung des Baus von uns. Bei der Betreuung hatten wir an ein 1/3 Modell gedacht. Also ein Drittel hätten die Eltern finanziert (gestaffelt nach Einkommen), ein Drittel wir, ein Drittel der Staat. Diese Plätze wären für den Staat bundesweit die preiswertesten gewesen. Einsparungspotiential für den deutschen Staat gewaltig. Das Projekt scheiterte. Woran? In diesen Kindergarten wären ja nicht nur Kinder aus dem Ort gegangen, sondern auch Kinder aus anderen Wohnorten. Die Bezuschussung hätten wir an jedem Ort einzeln beantragen müssen. Ich zählte damals etwa 30 Orte im Umfeld, in welchem Mitarbeiter wohnten. Das war dann der Grund des Scheiterns. Schade.

Insoweit wird eben nichts, aber gar nichts konsequent zuende gedacht, ehe man Gesetze auf den Weg bringt.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

bemerkenswert zu welchen auffassungen/beiträgen das thema führt
da will ich auch mal (obwohl das nichts mehr mit arbeitsrecht zutun hat)

wird werden:
"30 jahre im geschäft" sie als arbeitgeber (? entnehme ich ihren beiträgen) ich als arbeitnehmer, also könnten wir schon, zumindest in diesem forum, auf "augenhöhe" diskutieren

zu: "gebärfähiges alter" allein diese wortwahl !? (14 - 45 ? + -)

was ist mit "zeugungsfähigem alter" bei männern ?

einstellungsgespräch männlicher bewerber:
"haben sie vor in nächster zeit ein kind zu zeugen ?"

warum gehen so wenige männer in elternzeit ?

abgesehen davon:
arbeitgeber/unternehmer haben meiner meinung nach auch "gesellschaftliche" & "moralische" pflichten
gg
Art 14
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

dazu so stichworte wie "fachkräftemangel"
wer bildet denn aus ? doch wohl die betriebe (arbeitgeber), aber nö lange zeit hieß es: auszubildende sind zu "teuer"








-- Editiert Herr Müller 176 am 29.01.2015 19:35

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@ drkabo

quote:
Aber die Freude der Mutter ist das Leid der Vertretung.


Was ist dann Dein Vorschlag, wie man die Situation besser lösen kann?
Kein Kü-Schutz für werdende Mütter in der SS oder nur kein Küschutz für Mütter in der Elternzeit?

quote:
Stattdessen kommt die Mutter aus der Elternzeit zurück, die hat drei Jahre keine Fortbildung gehabt, muss quasi wieder neu eingearbeitet werden.


Naja. Als ob in deutschen Betrieben ohne wenn und aber allenorts Fortbildungen durchgeführt werden. Im Übrigen muss man ja nicht 3 Jahre komplett abwesend sein, sondern kann in Teilzeit während der Elternzeit weiter arbeiten. Aber das ist auch oft schon wieder ein Problem, so eine Teilzeitstelle zu finden.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Was ist dann Dein Vorschlag, wie man die Situation besser lösen kann?
Kein Kü-Schutz für werdende Mütter in der SS oder nur kein Küschutz für Mütter in der Elternzeit? <hr size=1 noshade>

Ich habe da auch keine Patentlösung.
Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass hinter praktisch jeder Mutter (oder auch Vater), die in Elternzeit geht, sich über den Kündigungsschutz freut und die Gewissheit hat, nach der Elternzeit wieder eine Stelle zu haben, eine Elternzeitvertretung steht, die in einem prekären, befristeten Arbeitsverhältnis hängt, keine Zukunftsperspektive hat und nach Ende der Elternzeit wieder in die Arbeitslosigkeit geschickt wird.

Es gibt halt Leute die rufen nach immer mehr Verbesserungen, das ist natürlich legitim.
Sie haben aber meist nicht die Grundprinzipien der Volkswirtschaft verstanden.
Das Gesamtvolumen eines Wirtschaftssystem ist eine fixe Größe, d.h. politisch nicht steuerbar.
Wenn man nun einigen Leuten im Wirtschaftssystem aus politischem Willen Verbesserungen zubilligt, dann gibt es ganz automatisch und unvermeidbar an anderer Stelle des Wirtschaftssystems Leute, die sich verschlechtern.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Das Gesamtvolumen eines Wirtschaftssystem ist eine fixe Größe, d.h. politisch nicht steuerbar.
Wenn man nun einigen Leuten im Wirtschaftssystem aus politischem Willen Verbesserungen zubilligt, dann gibt es ganz automatisch und unvermeidbar an anderer Stelle des Wirtschaftssystems Leute, die sich verschlechtern.


jetzt begeben wir uns aber in die "wirtschaftstheorie"

grundsätzliche frage:
ist stetiges wachstum vorraussetzung für erfolgreiches wirtschaften ?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ist stetiges wachstum vorraussetzung für erfolgreiches wirtschaften <hr size=1 noshade>

Nö.
Aber wenn langfristig die Summe der "Verbesserungen" höher sein soll als die Summe der "Verschlechterungen" dann kann die Differenz nur aus dem Wachstum generiert werden.
Ohne Wachstum kann man keine "Verbesserungen" erzielen ohne an anderer Stelle in gleichem Umfang "Verschlechterungen" hinnehmen zu müssen.
Denn von nichts kommt nichts.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was ist mit "zeugungsfähigem nz - recht schnell erledigt und damit nicht relevant.
Frauen fallen dann da schon länger aus.

:devil:





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Kein Kü-Schutz für werdende Mütter in der SS oder nur kein Küschutz für Mütter in der Elternzeit?

Nun, zumindest den Abbau der Elternzeit könnte man in gewisser Weise auch als konsequent beschreiben, wenn man sich ansieht, was die Politik zum Thema Mütter und Arbeitsmarkt momentan so ver(a/u)staltet. Insbesondere von den eher linken Parteien wird momentan laut nach immer mehr Betreuungsmöglichkeiten auch für auch jüngste Kinder geschrien. Oftmals lautet die Begründung auf bessere Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder, die mit Gleichaltrigen statt zu Hause betreut werden. Im großen und ganzen lautet der Tenor aber mehr auf bessere Berufschancen für diese Mütter. Man beachte, wie polemisch die sogenannte Herdprämie von der Opposition verschrien wurde, die nach den Stimmen einiger Beobachter hauptsächlich auf das Fernhalten von jungen Müttern vom Arbeitsmarkt gerichtet war. Wenn der neue Leitgedanke der (linken) Politik sich in so vielen Bereichen dahin entwickelt, dass jede Mutter möglichst früh an die Arbeit soll, muss man sich fragen, was dieses Elternzeit-Relikt da eigentlich noch zu suchen hat.
Ähnliches gilt meines Erachtens für die dreijährige Vermittlungssperre beim Bezug von Alg2 oder die ebenfalls dreijährige Betreuungszeit im Unterhaltsrecht. Wozu braucht die Politik solche Regelungen, wenn Sie mehr und mehr doch sowieso kein Aussetzen der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung sehen möchte. Man kann das vielleicht noch damit begründen, dass Müttern mit Kindern dazu eine Wahlmöglichkeit gegeben sein soll. Das wird aber so nicht kommuniziert. Als die CSU die "Herdprämie" mit einer Wahlmöglichkeit begründen wollte, wurde auch das durch die Opposition kritisiert. Gleichzeitig käme aber niemand in der Politik auf die Idee, diese dreijährigen Schutzzeiten abzuschaffen. Man könnte meinen, nach den Vorstellungen der Politik sollen Kinder direkt nach der Geburt in die Kita und Mütter dennoch zu Hause bleiben. Das meine ich mit Inkonsequenz.

Ich will jetzt weder sagen, dass der Schutz von Eltern in dieser Hinsicht verbessert oder verschlechtert werden sollte. Ich störe mich nur an der Widersprüchlichkeit, die ich als unehrlich empfinde. Ich halte es aber für ausgeschlossen, dass sich daran etwas ändert. Der Abbau der Mütterzeiten ist definitiv nicht gewollt und würde recht bald wohl auch an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen.

Ich sehe aber vor allem auch die paradoxen Zustände, die drkabo beschreibt. Die können eigentlich von niemandem gewollt sein, mit welcher Begründung auch? Man denke an die Ehefrau mit gut verdienendem Mann, die 3 Jahre Pause macht, während die alleinerziehende Witwe mit 2 kleinen Kindern und dem dritten in Schwangerschaft zittern muss. Oder eben an die Nichtmütter in Elternzeitvertretung, die sich gar keine Gedanken an eine Familie erlauben. Das jetzige System fördert meines Erachtens eine Ungleichheit.
Und auch hier fällt wieder auf, dass im letzten Wahlkampf das Thema befristete Verträge regelrecht dämonisiert wurde. Gleichzeitig hat sich aber niemand getraut darauf zu verweisen, dass Elternzeitvertretungen dazu einen guten Beitrag leisten und es auch sehr gute Gründe für Befristungen geben kann. Für die Betroffenen macht das ihr Schicksal aber auch nicht einfacher.

Widerspruchsfrei auflösen kann man das meines Erachtens aber auch nur, wenn man wieder auf alleinerverdienende Ehen abstellt und dieses Konzept konsequent durchsetzt. Dann arbeitet Papa immer und Mama nie, keine Probleme mit Elternzeit. Klar sollte aber auch sein, dass das realitätsfremd ist.
Es scheint so, als würde die "unschöne Seite" der Medallie einige Sonderopfer erfordern, die aber eigentlich den gleichen Schutz verdient haben sollten. Ich könnte jetzt noch weiter ausholen und irgendwelche Parallelen zu Niedriglöhnern aus dem Ausland andeuten, lasse das aber lieber.

Ein Ansatzpunkt könnte meiner Meinung nach tatsächlich darin bestehen, den Elternschutz abzubauen oder weniger wohlwollend zu gestalten. Zumindest bei kleineren Betrieben scheint mir das angebracht zu sein. Denen kann eine Elternzeit das Genick zumindest belasten, hier sind die Kolleginnen wohl meist auch etwas vertrauter. Dem Mutterschutz könnte man dadurch ausreichend Rechnung tragen, dass bei künfrigen Neueinstellungen der wegen Kinderbetreuung ausgeschiedene Elternteil vorrangig berücksichtigt werden muss. Dann sind langfristig beide (Mutter+Vertretung) unbefristet beschäftigt und das Risiko ist auf diejenigen abgewälzt, die sich nunmal freiverantwortlich für die Familie entschieden haben.


Fall die TE hier noch mitliest:
Ich glaube auch nicht, dass man da was machen kann. Ich habe auch das ganz schwere Gefühl, dass die Verlängerung wegen der Schwangerschaft versagt wird. Womöglich wurde die Stellen sogar in Hinblick nur darauf befristet. Das kann man aber nicht beweisen. Und selbst wenn doch, muss man sich noch darüber Streiten, ob das AGG bei dem Nichtanbieten neuer Verträge Anwendung findet. Letztlich kann der AG sich auch eine Reihe guter Gründe einfallen lassen, nicht zu verlängern.
Man könnte höchstens versuchen, die Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich zu überprüfen. Dann gelingt auf diesem Weg der Einstieg in die unbefristete Stelle. Halte ich aber für unwahrscheinlich. Und die Diskriminierungsschiene würde ich abschreiben.
Und letztendlich muss ich auch sagen, dass mir das Ergebnis auch nicht missfällt, eben aus den oben diskutierten Gründen. Sie beschweren sich, dass Sie wegen der eigenen Schwangerschaft nach 1 Jahr Beschäftigung ohne Job dastehen. Eine Elternzeitvertretung würde wegen Ihrer Schwangerschaft nach 3 Jahren ohne Job dastehen, wofür sie nichts kann. Und dabeibist das wirtschaftliche Interesse des AG noch nicht berücksichtigt. Berechtigt ist das nämlich auch.

Man könnte noch provozierend einwerfen, dass Mutterschaftsschutz die Ungleichheit von Mann und Frau im Berufsleben fördert. Wenn Mütter diese Rechtsposition nicht hätten, würden Sie aus Kindesgründen nicht so viel länger ausfallen als Väter. Dann müssen AG weniger Angst vor der Einstellung von Frauen haben.
Und selbstständige Mütter haben von diesem Schutz sowieso nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich hätte schon im Ansatz eine Vorstellung, die m.E. für beide Seiten vertretbar wäre. Rückführung der Elternzeit auf ein Jahr. Nach 9 Monaten muss sich die Mutter (oder der Vater, wer immer in Elternzeit ist, ich bleibe mal beim Standart) entscheiden, ob sie nach dem Jahr die Arbeit wieder aufnimmt. Wenn nicht, hat sie für die nächsten zwei Jahre einen absoluten Anspruch auf eine freiwerdende Stelle in der Firma, für die sie qualifiziert. Ohne Ausschreibung, ohne alles. Parallel dazu müssen die Bedingungen für Zeitarbeitsstellen überdacht und geändert werden, so dass wir von den vielen Frauen im gebärfähigen Alter, die quasi schutzlos dastehen, runter kommen.

Herabsetzen der Kinderkranktage. Bisher sind es ja bis zu 50. Allerdings nicht zu Lasten der Kinder. Sondern wie folgt: die von der Krankenkasse zu bezahlende Familienpflegerin wird zeitiger eingesetzt, so dass die Mutter schneller wieder in den Betrieb kann. Dürfte nicht mal teurer werden. Da die Krankenkasse ja auch der Mutter das Gehalt für die Zeit bezahlt, in der sie wegen der kranken Krnder zu Hause bleibt.

Kitas, die nicht um 17.00 Uhr oder 18.00 schliessen. Den Blösinn, den ich damals bei meinem Plan erlebt habe für den Aufbau einer Betriebs-Kita, das muss doch nicht sein. Der Vorteil wäre: Kinder nahe bei den Eltern (im Notfall hilfreich), unnötige Wege werden vermieden, Eltern sind flexibler. Damit wäre der Karrierestop für Mütter wegen der fehlenden Flexibilität auch ausgeschlossen, zumindest kein Automatismus mehr. Und, man sieht sich auch mal tagsüber, z.B. zum gemeinsamen Mittagessen. Pausen seitens der Arbeitgeber sind insoweit anzupassen.

Einige dieser Elemente praktizieren wir seit Jahren erfolgreich. Soweit uns der deutsche Staat lässt. Z.B. bei Ehepaaren, die bei uns arbeiten und Kinder bis 14 haben, werden die Schichtzeiten abgestimmt. Für Kinder bis 12 gibt es die Möglichkeit, im Werkshotel betreut zu übernachten, wenn die Eltern in bestimmten Zeiten länger arbeiten müssen. Und die Eltern übernachten dann dort auch. Gratis. Das alles ist für die Arbeitgeber preiswerter als das jetzige System. Denn eine Firma steht und fällt nun mal mit der Personalplanbarkeit. Und die hat uns der Staat genommen. Der Verwaltungsaufwand für die Zeitarbeitskräfte, die gesamten Teilzeitkräfte, die einen Anspruch darauf haben, der ist einfach immens. Und die Qualität der Arbeit dieser Kräfte ist eben nicht mit der zu vergleichen von Kräften, die permanent und ganztags da sind. Und, die eben auch konsequent weitergebildet werden.

Das wäre so mein Einstieg in diese Problematik.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.234 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12