Ich (Versicherter) möchte meine über den Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) 1998 abgeschlossene Kapitallebensversicherung (Direktversicherung) kündigen.
Die Beiträge wurde für 5 Jahre durch die Umwandlung von Einmalzahlungen aufgebracht. Dadurch habe ich die SV Beiträge gespart, pauschale Lohnsteuer wurde vom Arbeitgeber übernommen.
Regulärer Auszahlungsbeginn wäre ab 2024, Policenlaufzeit bis 2038.
Muß ich bei einer Kündigung die SV-Beiträge nachzahlen.
Wer kennt sich hier aus und kann mir helfen
mara
Direktversicherung
23. Oktober 2003
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Frage vom 23. Oktober 2003 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Direktversicherung
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2003 | 14:37
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 95x hilfreich)
Das müsste eigentlich irgendwo in der Satzung oder so im Kleingedruckten stehen.
meist ist es jedoch günstiger/besser, die Versicherung nicht zu kündigen, sondern stillzulegen (so geht der Anspruch auf die Rente nicht verloren) und damit wäre das Problem der Nachverbeitragung erledigt.
Frag besser mal bei dem Versicherungsunternehmen nach, lass dich von denen beraten.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2003 | 14:55
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
eine evtl. Rückzahlung muß im Vertrag stehen, ist aber glaube ich nicht üblich (zumindest in meiner nicht)
Trotzdem besser ruhen lassen !
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