Dienstvertrag - Verklagen bei Unzufriedenheit und Kündigungsfrist

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
jadefliege
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstvertrag - Verklagen bei Unzufriedenheit und Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe mit einem Bekannten, der als IT Consultant tätig ist und Softwareprojekte für Kunden annimmt, einen Dienstvertrag als Softwareentwickler auf Stundenbasis geschlossen.
Ich arbeite seit etwas 6 Monaten für ihn als Freiberufler in einem Kundenprojekt. Leider ist er mit meiner Arbeit nicht zufrieden und der Kunde drängt wohl seit Wochen darauf, mich aus dem Projekt rauszunehmen. Jedoch beschäftigt er mich noch weiter bei sich und in diesem Projekt.

Gegenüber einem Kollegen hat er jetzt in einer Email die Aussage getroffen, dass, falls der Kunde ihn verklagt weil etwas schief geht, dass auf meine Arbeit zurückzuführen ist, er den Schadenersatz des Kunden auf mich abwälzen will. Bei ihm würde es die Vermögensschadenhaftpflicht übernehmen, aber für mich sähe es schlecht aus, falls das Gericht meine Schuld bestätigen würde.

Die Frage ist: Geht das überhaupt?

Ich handle nicht vorsätzlich schädlich oder fahrlässig. Ist er mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden steht es ihm doch frei, mich jederzeit aus dem Vertrag zu entlassen. Ich habe hier das Gefühl, dass ich den Kopf hinhalten soll, falls das Projekt in die Hose geht.

Zudem ist in meinem Dienstvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen festgelegt. Laut BGB §621 ist eine Kündigung bei einem Dienstvertrag dessen Bezahlung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit möglich. Bin ich also an die Kündigungsfrist gebunden (hab es ja unterschrieben)?


Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.

jadefliege

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Als Freiberufler haben Sie nicht den gesetzlichen Welpenschutz eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers.

Ja - als Freiberufler müssen Sie sich weitgehend selbst gegen Regressforderungen absichern.
Ja - als Freiberufler ist man selbst schuld, wenn man Verträge unterschreibt, die schlechter sind als die gesetzliche Regelung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
jadefliege
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

DAS ich mich absichern muss ist nicht die Frage. Sondern ob das in diesem Fall so durchgehen könnte. Eine Klage wegen Unzufriedenheit mit der Arbeit klingt in meinen Ohren schon seltsam, wenn man den Vertrag ja jederzeit auflösen könnte. Zumal die Arbeitsleistung ja nicht "durchgängig" für Unzufriedenheit gesorgt hat.

Und leider ja, in dem Fall der Kündigungsfrist habe ich wohl Pech gehabt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von jadefliege):
Die Frage ist: Geht das überhaupt?

Ja, das geht.

Welche Seite dann wie erfolgreich wäre, hängt von der Güte der Argumente ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Also, dass jemand wegen Unzufriedenheit klagen könnte wäre doch schon reichlich seltsam. Meines Wissens kann man auf Leistung klagen oder auf Vertrags Treue und dergleichen aber Unzufriedenheit?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Also, dass jemand wegen Unzufriedenheit klagen könnte wäre doch schon reichlich seltsam.

Nö, 99% solcher Klagen basieren auf Unzufriedenheit.
Nur sollte man die Unzufriedenheit auch substantiert begründen und beweisen können, sowie das man zur Nachbesserung aufgefordert hat.
Wenn als einzige Begründung tatsächlich nur "Unzufriedenheit" in der Klage stünde wäre das suboptimal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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