Fall:
Firma schickt Angestellten auf Dienstreise in weit entfernte Stadt. Freitags morgens der Flug, Termin nachmittags. Firma will Geld sparen, Rückflug wird erst für Sonntag gebucht, dem Angestellten wird ein Billighotelzimmer gemietet.
Fragen:
Muß der Arbeitnehmer sich das gefallen lassen, oder kann er Rückflug am selbigen Tag verlangen?
Kann der Arbeitnehmer, falls er den ganzen Samstag aufwenden muß, um zurückzufliegen, einen Ausgleichstag "Urlaub" in einer der folgenden Wochen verlangen? Irgendwie ist das ja Arbeitszeit am Samstag, und kein "Privatvergnügen"... gibt es also Freizeitausgleich?
Dienstreise übers Wochenende
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was ist vertraglich/tarifvertraglich zu Dienstreisen vereinbart?
.. 'gefallen lassen' muss sich der AN das nicht - er kann z.b. dagegen protestieren und eine andere lösung fordern. oder einen ausgleich (taschengeld für sightseeing usf.). das aber ist dann verhandlungssache - ich habe meine zweifel, dass solche konstellationen vertraglich oder tariflich geklärt sind und sein können.
... ob er erfolg hat, steht somit auf einem anderen blatt. aber deswegen ist der samstag nicht arbeitszeit, auch nicht 'irgendwie' - so misslich die umstände sind.
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Kann der Arbeitnehmer sich denn weigern, etwa weil er Samstags schon etwas privates vorhat?
Klar kann er sich weigern ... nur ohne aus der Ferne zu wissen, was überhaupt vereinbart ist, wird dir keiner sagen können ob zu recht oder nicht.
Vereinbart ist eine 40 Stunden-Woche.
Realität: Mo-Fr. ca. 50 Stunden.
Wenn jetzt noch samstags was dazukäme... kann man sich ja ausrechnen...
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