Dienstreise Arbeitszeit - Anfahrtsweg aufteilen auf zwei Personen = mehr Zeit vor Ort?

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
sackzement
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Dienstreise Arbeitszeit - Anfahrtsweg aufteilen auf zwei Personen = mehr Zeit vor Ort?

Guten Tag,

Arbeitnehmer A und B müssen auf Dienstreise zum Kunden zwecks Serviceeinsatz innerhalb Deutschlands.
3h Anfahrt von der Firma, 3h Rückfahrt. wieder zur Firma.
Mitarbeiter A fährt hin, Mitarbeiter B zurück. Somit kann Mitarbeiter A und B vor Ort 7h arbeiten.
Zusammen sind beide dann mit 1h Pause 14h unterwegs.
Ist das korrekt? Wird somit die 10h maximaler Arbeitszeit nicht überschritten, da sich beide Mitarbeiter den Anfahrtsweg teilen und immer einer entspannen kann?

Vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von sackzement):
Ist das korrekt?
Moin, ja, ist korrekt. Sie sind an diesem Tag 14 Std. unterwegs gewesen.
Was steht denn im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag?
Wie oft pro Woche fahren sie ? Sind sie immer als Service-Einsatz unterwegs?
Im Arbeitszeitgesetz finden sich auch abweichende Regelungen. Da sind durchaus auch mehr als 10h erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sackzement
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke der Antwort.
Ich dachte mehr an gesetzliche Regelung nicht Tarif/Arbeitsvertrag.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von sackzement):
Danke der Antwort.
Ich dachte mehr an gesetzliche Regelung nicht Tarif/Arbeitsvertrag.
Die gesetzliche Regelung ist das Arbeitszeitgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

Weder ein Tarifvertrag noch ein Arbeitsvertrag dürfen das ArbZG aushebeln.

Du möchtest wissen, ob beide AN einen solch langen Arbeitstag hatten?
Ja, hatten sie. Beide waren erst nach 14 Std. zurück.
Dass sich jemand während der Arbeitszeit ausruhen kann, kommt nicht nur auf Dienstreisen vor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ich wüsste nicht, was gegen eine Regelung im AV oder TV sprechen könnte - sie wären ebenfalls verbindlich.
Die Unterwegszeiten sind nicht von Bedeutung, sondern die Arbeitszeit; beide AN arbeiten 7+3 Stunden, also 10 h am Tag. Das ist auf den ersten Blick noch im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes - nur, dass die 10 h schon die Ausnahme bzw. Tagesobergrenze sind und ein Ausgleich herzustellen ist, um auf den Durchschnitt zu kommen. Standard sollten die 10 h also nicht sein.
Und dann wäre da noch die Frage, was zur Arbeitszeit im AV steht. Denn die muss ja über die Zeit sicher gestellt werden als vertraglich geschuldete Wochenarbeitszeit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sackzement
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Es handelt sich nur um einen Tag. Ausnahme da "Notsituation"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

In einer echten Notsituation gilt auch das AZG nicht. Wenn es denn ein Notfall ist.
Und wieso schreibst du das nicht gleich?? :kopfschütteln:
Also viel Lärm um nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat:
Wird somit die 10h maximaler Arbeitszeit nicht überschritten, da sich beide Mitarbeiter den Anfahrtsweg teilen und immer einer entspannen kann?


Entspannen ja, aber es handelt sich dabei nicht um eine Pause im arbeitsrechtlichen Sinne.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

@cirius
korrekt: Pause nicht im Sinne des Arbeitsrecht, aber keine AZ für den Beifahrer

@sackzement: mich möchte immer noch die Sache mit der angeblichen Notsituation interessieren. Eine Notsituation, die gleichwohl eine Anfahrt von 3 Stunden erlaubt? Da glaube ich eher an Etikettenschwindel hinsichtlich der Situation.

-- Editiert von blaubär+ am 19.09.2018 14:26

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sackzement
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Notsituation ist Definitionssache. Es handelt sich um eine dringende Reperatur beim Kunden.
Übrigends möchte derArbeitnehmer aus eigenem Interesse die maximale Dauer wissen um das Problem zu lösen, auch wenn dadurch Mehrarbeit nötig ist. Nicht der Arbeitgeber stellt die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von sackzement):
aus eigenem Interesse die maximale Dauer wissen um das Problem zu lösen

Moin, der einmalige Reparatur-Einsatz bei einem weit entfernten Kunden wird nicht durch das Gesetz geregelt.
Welches Problem besteht für den AN überhaupt?
Und wer hat Mehrarbeit?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.792 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen