Dienstplan und Vorarbeiter

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500356-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstplan und Vorarbeiter

Sehr geehrtes Forum,

ich arbeite in einem Niedriglohn Sektor unter der Lohngruppe 2. Wir haben des längeren Langzeitkranke, aber das Problem ist das keine offizielle "Langzeitkrankenbescheinigung" besteht. Die behandelnden Ärzte stellen nur Krankmeldung für alle 2 Wochen aus. Jetzt herrscht das Problem das die Vermutung einer weiteren Krankmeldung groß ist die Situation das beide Kranke Kollegen aus dem Dienstplan jeglichen Dienst entfernt bekommen haben und nur blanke Spalten. Unsere Vorarbeiter sind daher nicht mehr daran gebunden uns bei einer Offiziellen Kurzfristigen Dienstplan Änderung zu fragen ob das für uns in Ordnung geht. Obwohl nach deutschem Recht jede Änderung 5 Tage vorher angekündigt werden muss mindestens, da der Arbeitgeber sich dazu verpflichtet ist Rücksicht auf das Wohlergehen und private Planung des Arbeitnehmer zu nehmen.

Meine Frage ist, darf der Arbeitgeber dies durchführen? Darf er tatsächlich seinen Vorarbeiter dazu an Ordnen dies durch zu führen und Gesetzlich Geregelte "Holen aus dem Freien oder Kurzfristige Dienstrechtsänderung" zu ignorieren?

Und wie kann man sich dagegen wehren?

Mit freundlichen Grüßen
Ein armer Teufel von der Arbeiterschicht

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von go500356-86):
Unsere Vorarbeiter sind daher nicht mehr daran gebunden uns bei einer Offiziellen Kurzfristigen Dienstplan Änderung zu fragen

Doch sind sie laut Gesetz und Rechtsprechung.



Zitat (von go500356-86):
Und wie kann man sich dagegen wehren?

Man hat einen offiziellen Dienstplan, den hält man erst mal ein. Wichtig ist, das man diesen offiziellen Dienstplan gerichtsfest sichert.
Wenn jemand da was ändern will, dann nur wenn er befugt ist und dann schriftlich und nur mit entsprechender Begründung.
Ja nach Begründung muss man dann halt mal sehen, ob diese juristisch haltbar ist.


Wenn man frei hat, hat man frei. Kontaktversuche vom Arbeitgeber ignorieren bzw. blockieren.



Ach ja, eine Betriebsrat sollte man eventuell auch gründen wenn es noch keinen gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Kranke stehen im Dienstplan in aller Regel als 'k' wie krank. Bei euch anscheinend ohne Eintrag. Aber die anderen stehen doch auch drin mit ihren Arbeiszeiten bzw. Schichten, oder?
Wieso leere Spalten für kranke MA Vorarbeiter von irgendetwas entbinden soll, verstehe ich nicht.
Ein Schichtplan legt fest, wann ein AG seine MA zur Arbeit verpflichtet, ansonsten haben sie frei. Und im Frei muss niemand für seinen AG erreichbar sein, es sei denn, Rufbereitschaft wäre im AV vereinbart und würde auch bezahlt. Spätere Änderungen im Dienstplan sind tendenziell unzulässig und laufen Gefahr, dass MA davon gar nicht erfahren - sie müssen auch nicht jeden Tag auf Änderungen luren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go500356-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist,

Wir haben diese Thema bei uns im Betrieb schon seit ein paar Monaten.
Krankenscheine bestehen, diese sind aber für 2 Wochen ausgestellt. Wenn die 2 Wochen ihre ablaufen kommt immer ein neuer Krankenschein. Und das weiß die Chefetage, das wissen unsere Vorarbeiter.

Folgendes Beispiel:
Bis zum 5 Oktober ist Person A Krank geschrieben. Person A hat aber eine Knie Operation gehabt und die Wahrscheinlichkeit das Person A eine Krankmeldung für den 6 Oktober bis hin 2 Wochen einreicht ist sehr groß.
Nun Wenn Person A dann wirklich Krank ist am 6 Oktober, dann muss der Arbeitgeber bzw. der Vorarbeiter Person B fragen ob der Dienst für Person A für die nächsten 4 Tage "sprich also bis zum 10 Oktober" übernehmen kann. "Es gibt die 4 Tage Regel das kurzfristige Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage vorher angekündigt werden müssen und nur mit unserer Einverständnis können wir innerhalb dieses Zeitraumes aus dem freien kommen oder Dienste übernehmen.

Jetzt aber, damit man uns nicht fragen muss und das Direktionsrecht anwenden kann was jeder Arbeitgeber hat in Deutschland, wird Person A aus dem Dienstplan mit keinem Dienst eingetragen, mit keiner Krankheitsmeldung eingetragen. Wir haben lediglich einen Dienstplan mit 5 Leuten wo 4 Leute mit Dienst eingetragen sind und 1 mit einer vollkommen Leeren spalte und das für den ganzen Oktober.
Person A hat offiziell im Oktober 0 Stunden.

Und jedes mal wenn ich das Thema aufbringe gegenüber meinen Vorarbeitern oder meinem Chef der in der Personalabteilung sitzt, kommt immer die gleiche Antwort: " Das haben wir abgesegnet das geht in Ordnung"

Meine Stellungnahme und ich bitte das Forum mich zu Korrigieren sollte ich falsch liegen.
Wenn Person A bis zum 5 Oktober einen Krankenschein vorliegen hat beim Arbeitgeber, aber der Arbeitgeber dies nicht im Plan einträgt oder den Person A aus dem Dienstplan ganz entfernt und im nur leere Spalten zuweißt, dann muss der Arbeitgeber nicht länger Person B fragen ob Person B am 6 Oktober den Dienst übernehmen kann oder aus dem Frei kommen kann. Der Arbeitgeber fühlt sich damit im Recht weil dann das Direktionsrecht in Kraft tritt.

Meine Bitte an das Liebe Forum ist:
Ist das überhaupt erlaubt?
Wie kann man dagegen vor gehen?
An wenn kann man sich außerhalb des Betriebes wenden? Wäre es Klug mit dem Zoll in Kontakt zu treten?

Mit Freundlichen Grüßen
Ein armer Teufel aus der Arbeiterschicht

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von go500356-86):
Ist das überhaupt erlaubt?

Wie A und X, Y, Z dort drinstehen ist nicht sein Problem. Und wenn der Arbeitgeber die mit fliegenden Einhörnern markieren will, dann macht er das halt - muss Person B nicht interessieren.

Person B interessiert nur wie Person B in den verbindlichen Schichtplan eingetragen ist. So hat er zu arbeiten. Punkt



Zitat (von go500356-86):
Wie kann man dagegen vor gehen?

Steht in den Beiträge über Deinem.



Zitat (von go500356-86):
Wäre es Klug mit dem Zoll in Kontakt zu treten?

Wozu soll das nützen? Rückgrat um Rechte durchzusetzen liefern die nicht.



Und Person B sollte sich schon mal nach einem neuen Job umsehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// " Das haben wir abgesegnet das geht in Ordnung"
Du musst dich, glaube ich, Mal entscheiden, ob du das dem AG so glaubst und abnimmst - oder ob du dich auf deine Rechte besinnst und konsequent wirst.
Das Direktionsrecht tritt übrigens nicht erst in Kraft, wenn oder weil Person A krank ist.
Vielmehr übt der AG sein D. aus, indem er den Dienstplan aushängt/veröffentlicht. Vielleicht notwendig hinzuzufügen: Das Direktionsrecht kann der AG nur in dem Rahmen ausüben, den AV der MA - also dein AV - und die Gesetze hergeben. Das Ausbalancieren von Krankenständen ist originäre Aufgabe der Personalplanung, also des AG.

-- Editiert von blaubär+ am 25.09.2018 11:31

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