Dienstplan

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Dienstplan

Hallo,
wann muss eigentlich ein Monatsdienstplan ausgehängt werden?
Bei uns ist das meist am 25. eines Monats. Uns AN ist das aber zu knapp. Unser BR hat das aber abgesegnet...
Wenn der Plan dann aber aushängt, dann wird auch noch regelmäßig und fleißig umgeändert. Jedesmal mit der Begründiung "zu viel Kranke" etc... das wäre ja noch ok, aber muss man denn eine Abänderung ohne gefragt zu werden einfach so hinnehmen? Für was schreibt man denn einen Monatsplan, wenn dann im Wochenplan am Wochenende sowie wider "umgemodelt" wird, und man ohne gefragt zu werden einfach wieder eingeteilt wird...Dachte immer der Monatsplan, sprich meine freien Tage sind dann für den laufenden Monat festgelegt... Ist das nicht so? - Besonders schwierig wirds dann, wenn man noch einen zusätzlichen Wochenendtag "bekommt", mit dem man nicht gerechnet hat und dann 6 anstatt 5 Tage zu arbeiten hat. Wie kann man sich da behelfen wenn der BR immer alles "absegnet" ???

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)


Rechtliche Situation ist mir jetzt nicht geläufig, daher erst mal pragmatischer Ansatz:

Da die Firma (Klinik?) wohl um Zeitpläne nicht herumkommt, dürften aber Verbesserungsvorschläge sicherlich auf offene Türen treffen, weil zufriedenere Mitarbeiter besser arbeiten und weniger krank sind.
Es ist durchaus bekannt dass chaotische Zeitplanungen dazu beitragen die Mitarbeiter schon mal eher zum zuhause bleiben zu ermutigen um ihren ursprünglichen freien Tag dann doch mal durchzusetzen.
Ich kenne Altenheime wo das Personal bewußt so handelt. Der Chef will es nicht anders.
Wäre leicht zu überprüfen, wenn der Krankenstand deutlich über dem Branchenschnitt liegt.

Vermutlich ist die Personaldecke so dünn, dass die Personaldisponten keine andere Wahl haben als eine Lücke nach der anderen zu stopfen.

Und letztendlich:
Ein BR ist vom Prinzip her eine demokratische Einrichtung. Mal mit mehreren Leuten zusammentun und den BR konstruktiv Verbesserungsmöglichkeiten ansprechen. Es dürfte sicherlich bezahlbare Software für bessere Personalplanung geben.
Ansonsten: Beim nächsten Mal einen neuen BR wählen... Muss sich nur jemand finden der das macht.


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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. sicher ist, dass ein dienstplan, wenn er einmal ausgehängt ('veröffentlicht') ist, verbindlich ist. einseitige änderungen durch den DG sind nicht zulässig. die 'stunde des AG' ist die der planungsphase, d.h. festzulegen, wann und wozu und wielange er den oder jenen AN einzusezten gedenkt. ausfälle gehören zu seinem betrieblichen risiko, das er durch entsprechende organisation mindern kann.
.. der vorlauf ist nicht so verbindlich, sollte aber mindestens die hälfte der laufzeit betragen. die logik der sache ergibt sich aus dem sinn und ziel eines dienstplans, nämlich planbarkeit auch für den AN zu gewährleisten.

-- Editiert von blaubär49 am 01.04.2008 11:43:30

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#3
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@blaubär

hallo blaubär,
kannst du mir sagen, wo das mit dem verbindlichen Dienstplan hinterlegt ist?

Die Antwort ist von grossem Interesse für mich!

Schon mal danke




-----------------
"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Nachtrag:
Hallo Gelackmeierte,

ist der ausgehängte Dienstplan eigentlich handschriftlich/manuell z.B. Excel ausgefertigt oder stammt der aus einem speziellen Programm für Personalplanung ?

Werden beantragte Urlaubstage denn ohne Murren vom AG akzeptiert ?

-- Editiert von Maestro1000 am 01.04.2008 11:47:58

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#5
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@Maestro1000

Hallo,

mir ist nicht klar ob deine Frage an Danny7 oder mich gestellt ist.

Bei uns ist es jedenfalls so, dass der Dienstplan mit EXCEL erstellt wird und schon manchmal ein Urlauf flachfällt weil es die Personalsituation nicht zuläßt.

-----------------
"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich habe diese infos aus einer schulung zum thema dienst- und schichtpläne. müsste nachschauen, ob dort - in den unterlagen - quellen genannt sind.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Also, erstmal danke für euere Meinungen zum Thema Dienstplan.
"Dienstpläne sind verbindlich und dürfen nicht geändert werden" -
Bei uns wird der Monatsplan seit Jahren ständig geändert. Manchmal wird der aktuelle Mon.plan ausgehängt und innerhalb weniger Stunden hängt ein "neuer" Plan mit div. Änderungen. Vom Wochenplan mag ich gar nicht erst reden...Keiner sagt da was. Es heißt immer: Da kann man nichts machen, sind eben zu wenig Personal!
Hab ja grundsätzlich dafür Verständnis, aber ich hab halt auch noch ein Privatleben...zumal ja eh schon seit Jahren überwiegend jede 2.te Woche sechs Tage gearbeitet werden. Auf meine Anfrage, ob ich denn nicht einen Anspruch auf meine zwei freien Tage hätte, hieß es nur: Durch div. Schichtabsagen (und den damit verbundenen Minus Stunden), sei unsere 40 Stunden Woche "durchnittlich" gesehen erfüllt... ja ja Theorie und Praxis.....

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#8
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Mal ehrlich. Was habt ihr denn für einen tollen BR??

Bei uns gibt es so etwas nicht. Wenn der Plan bei uns einmal aushängt, darf grundsätzlich nur mit Zustimmung des betroffenen AN eine Dienständerung vorgenommen werden. Sonst nicht.

Unser Dienstplanmodell ist auch als Betriebsvereinbarung abgeschlossen, worin auch die Problematik der Dienständerungen mit verankert wurde.

Vielleicht sollte euer BR mal sich gegenüber euch als Mitarbeiter positionieren. Immerhin habt ihr diesen gewählt um von dem ordnungsgemäß vertreten zu werden.

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#9
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, leider haben wir einen BR mit dem wir alle absolut nicht zufrieden sind. Unser BR ist in allem sehr AG freundlich...
Auch in der Betriebsvereinbarung wurde in Grunde alles so vereinbart, dass es im Zweifel zu Gunsten für den AG ausgelegt werden kann....automatische Zustimmung des BR bei Entscheidungen vorausgesetzt...
Da kann ma anscheinend nur noch auf die nächsten Wahlen hoffen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Im Nachhinein ist man immer schlauer ob man den falschen gewählt hat oder nicht. Ansonsten habt ihr das Recht, eine Betriebsversammlung einberufen zu lassen (entsprechende Unterschriftenliste mit Anschreiben an den BR). Sprecht dort offen über diese Probleme und erinnert den BR an seine Pflichten, denn er soll euch vertreten und nicht den AG.

Solch ein Dienstlanchaos kann doch auch nicht im Interesse des AG sein. Das Einzigste was daraus resultiert, ist eine Steigerung der Unzufriedenheit der Belegschaft.

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#12
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
da viele von uns den BR ja nicht gewählt haben, denke ich, daß wir demnächst eine Betriebsversammlung einberufen werden...ansonsten heißt es dann warten warten warten.... bis die nächsten Wahlen anstehen...
Danke für euere Infos....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Es wäre noch versuchen, die Gewerkschaft um Vermittlung zu bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Macht den Jungs Dampf unterm Hintern. Ihr seid ja nicht bei einem Automobilkonzern :-)

Versucht mit eurem BR zu reden.

Ich hoffe das Beste für euch.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

auch hier noch anzufügen:

http://mein-frei.verdi.de/kreativ_werkstatt/data/schutzbrief

.. da sind dann auch die grundlagen genannt.

.. und ein br ist wirklich kein 'schicksal', das man hinnehmen müsste ... betriebsverfassungsgesetz lesen und den kameradINNen mit fachwissen imponieren. führt wahrscheinlich dahin, dass du kandidieren wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

ja, ja "Blaubär"...
so wirds wahrscheinlich hinauslaufen...
kann ja die 2 Jahre nutzen um mich so richtig "schlau" zu machen, und dann "weht" nämlich ein anderer "Wind"....
"schau ma a mal"...

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