Diebstahlsvorwurf -falsche Verdächtigung?

25. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andy95
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahlsvorwurf -falsche Verdächtigung?

Hallo,

Es geht um meine Mutter. Sie ist freiberuflich bei einem großen Unternehmen tätig. Sie hat sich in vielen Jahren harter Arbeit eine gute Position erarbeitet, kennt alle Kollegen gut, einige tanzen ihr auf der Nase rum, aber nach einigen Teamsitzungen konnten die Ärgernisse beseitigt werden.
Doch vor wenigen Wochen ist ein neuer Kollege in das Unternehmen gekommen, von der Stellung her ist er unter meiner Mutter. Vom ersten Tag an mobbt er sie. Es fing damit an, dass er allen morgens mit Handschlag begrüßte, nur meine Mutter wurde von ihm ignoriert. Das lief erstmal so weiter und steigerte sich noch. Er mischte sich in ihre Projekte ein, bestellte einfach Subunternehmer ab und wichtige Sachen teilte er ihr nicht mit.
Letzte Woche trieb er es auf die Spitze, indem er behauptete, dass meine Mutter gestohlen hätte (er hat keinerlei Beweise dafür) und er würde rechtliche Schritte gegen sie einleiten. Er mag wohl keine weiblichen Vorgesetzten und er versucht sie raus zu mobben.
Das was der Herr da macht, ist doch schon strafbar (falsche Verdächtigung). Der Vorgesetzte meiner Mutter weiß was gespielt wird, unternimmt aber nichts. Meine Mutter möchte nun einen Anwalt einschalten. Gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie sie sich wehren kann?
Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Andy95):
Er mischte sich in ihre Projekte ein, bestellte einfach Subunternehmer ab und wichtige Sachen teilte er ihr nicht mit.

Dafür gibt es das Mittel der Abmahnung, wenn es genug Abmahnungen gibt kann man den kündigen.


Beweise für seine Aktionen und deren Auswirkungen sammeln, und nachweisbar an den Vorgesetzten weitergeben mit der Aufforderung diese Sabotage zu beenden.

Wenn der nicht reagiert, eine Stufe höher gehen, da dann auch die Untätigkeit des Vorgesetzten zur Sprache bringen.



Oder kann sie Personalentscheidungen treffen und den Typen abmahnen, notfalls entlassen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das was der Herr da macht, ist doch schon strafbar (falsche Verdächtigung). Nö. Welcher " Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger" hat er es denn mitgeteilt? Und selbst wenn - dann läge eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung auf Eis, bis der Vorwurf gegen Ihre Mutter geklärt wäre...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Andy95):
Sie ist freiberuflich bei einem großen Unternehmen tätig


Tatsächlich? Und die anderen?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Tasti: das "freiberuflich" ist mir auch aufgestoßen. Ein Freiberufler ist doch nicht in eine Hierachie eingebettet. Der macht sein Ding und das wars.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ein Freiberufler ist doch nicht in eine Hierachie eingebettet. Der macht sein Ding und das wars.

Natürlich können auch Freiberufler in eine Hierachie eingebettet sein.

Bei Baufirmen sind das z.B die oft die Architekten, die Bauleiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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