Den Betrieb Urlaub schenken

19. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)
Den Betrieb Urlaub schenken

Moin,

vieleicht habt Ihr schonmal von so einen Fall gehört. Aufgrund von schlechter Wirtschaftslage wurde auf der Betriebsversammlung angekündigt das jeder einzelne Mitarbeiter in sich gehen möchte und überlegen sollte sein "Resturlaub" dem Betrieb zu schenken, da diese Zeit den Unternehmen viel Geld kostet. Einer hat ausgerechnet das es 100.000 EUR ausmachen könnte.

Einige im Betrieb werden sich darauf wohl einlassen audgrund Ihrer Angst um Ihren Arbeitsplatz.

Wir haben den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen. Es sollten mit jeden einzelnen Mitarbeiter Einzelgespräche erfolgen.

Ich als Azubi werde mich darauf nich einlassen, und ich hab es den anderen Azubis auch geraten. Die Ausbildung läuft bei mir noch bis Sommer 2010.

Vieleicht lassen Sie uns "Azubis" ja auch in Ruhe.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat? Und der hat dem Blödsinn zugestimmt? Wenn ja, sollte mal ein Mitarbeiter Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen. Das dürfte die brennend interessieren.
Aber auch ohne BR:
Das Ganze ist rechtswidrig.
Verstoß gegen
§3 Bundesurlaubsgesetz:

Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und die betonung liegt auf mindestens , also ist das die unterste grenze. es gibt auch hinreichend urteile, dass der urlaub nicht abbedungen werden kann, d.h. nicht durch einzelvertrag, nicht durch betriebsvereinbarung.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Also "wie blöd" das ist werdet ihr merken wenn dann doch Entlassungen kommen.
Lasst euch von einer Gewerkschaft beraten. Oder macht das vertraglich fest: Urlaubsverzicht gegen Kündigungschutz, oder besser noch als kostenloses Darlehn.

Für Le(e)hrlinge geht das gar nicht, auch muss der Mind. bestehen bleiben.

Wenn die Firma wegen 100000 Euro so ein Theater macht muss die Firma sehr klein oder sehr klamm sein. Das läuft darauf hinaus das erst gekürzt wird, dann kostenlos gearbeitet, dann Kurzarbeit, dann Entlassungen, dann Verkauf der Firma und mehr Entlassungen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Es gibt keine Gewerkschaft und somit auch keinen Betriebsrat.

Es hat schon vor der Kurzarbeit Entlassungen und Kürzungen an Raum und Personalkosten gegeben aber es reicht immer noch nich für den Betrieb und somit jetzt die Aufforderung Urlaub zu verschenken..

Bin gespannt wie das weiter geht.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@mustermann:
dem AG etwas zu schenken, ohne gewähr, dass es dann nicht doch zu entlassungen kommt, wäre wirklich blöd. wenn mit solchem zauber gearbeitet wird, liegt insolvenz sozusagen doch schon in der luft. kleine geschenke mögen zwar die freundschaft erhalten, gewiss aber nciht den arbeitsplatz.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn man davon ausgeht das der Laden untergeht würde ich verhandelt.
1/2 Urlaub erlassen wenn die andere hälfte sofort ausbezaht wird.

SUCH SCHON MAL NEN NEUEN JOB

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#7
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Wohl kaum ich bin Azubi ich muss die Ausbildung zu Ende bringen, hier greifft das Berufsbildungsgesetz.

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#8
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Es gibt keine Gewerkschaft und somit auch keinen Betriebsrat.


Was ist das für ein Unfug?

Der Betriebsrat hat nichts mit der Gewerkschaft zu tun sondern mit dem Betriebsverfassungsgesetz.

Wenn 100.000 Euro eingespart werden können umfasst der "Betrieb" mit Sicherheit mehr als 5 Mitarbeiter.

Bei mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Dabei hängt die Größe des Betriebrats von der Größe des Betriebes ab: Sind weniger als 20 wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einem Kollegen bzw. einer Kollegin oder (ab 20 Wahlberechtigten) mehreren Kolleginnen oder Kollegen. Ab 200 Beschäftigten muss die Betriebsleitung regelmäßig einen oder mehrere Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freistellen.

Und was wird in dem Betrieb gearbeitet?

Eventuell gibt es doch eine Gewerkschaft die sich für zuständig erklären könnte.

Falls es noch nicht geschehen ist solltet Ihr Euch an die zuständige Arbeitnehmerkammer wenden, den Fall schildern und in jedem Fall einen Betriebsrat gründen.


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#9
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Dann hab ich mich vieleicht verkehrt ausgedrückt, auf jeden Fall gibt es keine Gewerkschaf, Tarifvertrag und keinen Betriebsrat.

Die 100.000 hat ein Mitarbeiter ausgerechnet, wenn alle Mitarbeiter 10 Urlaubstage abgeben würde man auf die Summe kommen.

Als Dienstleistungsunternehmen mit überwiegend Beschäftigtern ausländischer Herkunft (Niedriglohn,Dumping) gibts kein Interesse nach einen Betriebsrat.
Größte ca 50-100 Mitarbeitet + Aushilfen/Zeitarbeiter.








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" "

-- Editiert am 20.09.2009 12:27

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#10
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Als Arbeitnehmerkammer hab ich im Netz nut die Arbeitnehmerkammer Bremen gefunden

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#11
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Als Dienstleistungsunternehmen mit überwiegend Beschäftigtern ausländischer Herkunft (Niedriglohn,Dumping) gibts kein Interesse nach einen Betriebsrat.
Größte ca 50-100 Mitarbeitet + Aushilfen/Zeitarbeiter.


Gerade in diesem Arbeitssektor sollte ein Betriebsrat ein MUSS sein um beim Arbeitgeber die Arbeitnehmerinteressen durchsetzen zu können.

Ist halt die Frage ob das noch Sinn macht denn den Betrieb dürfte es wohl in absehbarer Zeit in der jetzigen Form nicht mehr geben.

1. Kurzarbeit
2. Gratisarbeit / Urlaubsbverzicht / unbezahlte Überstunden
3. betriebsbedingte Entlassungen
4. Insolvenz
5. Betriebsauflösung

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#12
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Der Betrieb versucht mit den verbliebenen Arbeitnehmern zu kämpfen (Appelierung das wir es schaffen auf der Betriebsversammlung), ich persönlich rechne aber mit 2010 mit den schlimmsten.

Die Gehälter kommen zwar seit Monaten mit Verzug von 1-1,5 Wochen Verzug aber sie kommen.

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-- Editiert am 20.09.2009 13:14

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn der Betrieb käpfen will dann schiebt er den Urlaub auf bessere Zeiten und man vereinbart das er nicht verfällt. Er will ihn aber "geschenkt". Damit könnte man genausogut einen Käufer locken, denn so hat der Betrieb ja keine Arbeitszeit-kredite mehr.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#14
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Das klingt logisch währe ein Kaufargument wenn man wirklich soweit denkt. Bei Wechsel der Eigentümer bleiben die Arbeitsveträge ja erhalten.

Naja letzendlich muss man nun abwarten, insbesondere für die Azubis währe die Situation fatal.

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Den Artikel sollten Sie mal ausdrucken und den Kollegen zum Lesen geben:

http://www.versicherungen.de/urlaubsverzicht.0.html

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" Don`t feed trolls"

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#16
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
als Azubi kann man auch den Betrieb wechseln. Ein Versuch schadet sicherlich nicht.Wende DIch mal vertrauensvoll an die zuständige Kammer.

Die Idee von Mustermann mit der Vermutung eines anstehenden Firmenwechsels hat was, inbesondere auch die von hamburgerin:

Nachdenklich finde ich besonders:
Wieso soll auf Urlaub verzichtet werden, wenn es der Firma schlecht geht ? Hat sie etwa doch genug Aufträge, die bearbeitet werden können ?
Wenn jetzt gerade zu wenig Aufträge da sind wäre es doch vernünftig den Urlaub sogar vorzuholen und dann richtig ranzuklotzen wenn wieder Arbeit da ist, da der Markt sich ja langsam wieder zu erholen beginnt.

Andere Alternative ist, dass trotz Lohndumpings die Marktpreise für die angebotenen Dienstleistungen "kaputt" sind. Dann geht der Laden unter diesen Umständen sowieso bald vor die Hunde.

Wenn man so die genannten Zahlen überschlägt, könnte die Firma bei einem Urlaubsverzicht der Belegschaft anschließend weitere 5% der Mitarbeiter auf die Strasse setzen wobei Azubis normalerweise nicht dazu gehören.


Suche mal bei www.ebanz.de nach dem Geschäftsbericht der Firma. Die sind zT. über ein Jahr alt, aber hier müssen die meisten deutschen Firmen ihre Jahresbilianz veröffentlichen. Dann lässt sich schon mal eher abschätzen wie profitabel der Betrieb tatsächlich ist, nachdem man - sagen wir bei Dienstleistungen 20% Umsatz als schlechtesten Fall - abzieht.






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#17
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

https://www.ebundesanzeiger.de danke für den tipp

dort sind die berrichte meines betriebes Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 sowie »Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 einsehbar.

Das Unternehmen hat in 2007 drei neue Auszubildende für den Beruf der XXXXXt für XXXXXX eingestellt.

Auch interessant, mit mir sind es nur 2 aber naja das nur so m Rande. Aber auf welche Zahl sollte ich ein Blick werden in der Bilenz bzw G.u.V Rechnung?



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Wegen der Auftragslage: Wir haben soviel zu tun das es mit der jeztigen Belegschaft gar nich zu schaffen ist. Es wird alles reingeholt man hat aber letzendes keine Leute hierfür, manche Leute müssen so 10-14 Stunden am Tag arbeiten und das trotz Kurzarbeit. Also Verstösse gegen Das Arbeitszeitgesetz gibts hier wohl täglich. Ausbildungsrahmenpläne etc werden auch ncih eingehalten, Azubis bleiben immer aufgrund fehlenenden Personals in der gleichen Abteilung und stellen sich hier als volle Arbeitskraft dar.



-- Editiert am 20.09.2009 22:11

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#18
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo Timo,
gut. Die GuV ist am einfachsten zu lesen, bedarf aber trotzdem einiger Rechnereien und ist auch branchenabhängig zu lesen.
Kaufmännische Azubis sollten so etwas wissen. Gewerbliche bin ich mir nicht sicher.

ANhaltspunkt ist der Gewinn pro Mitarbeiter und die Verbindlichkeiten (ob der Laden Schulden hat)
Wenn gilt Gewinn durch Umsatz > 5% geht/ging (2007!) es dem Unternehmen recht gut.
> 2% in Krise OK. (Umsatzrendite)

Wenn ihr aber soviel zu tun habt, dass viele Überstunden gemacht werden und Leute "betriebsbedingt" elntlassen werden gibt es zwei Varianten.+
a) Die Angaben sind fragwürdig, da pressen welche soviel raus wie sie können.Nichts ungewöhnliches.
b) Die Marktpreise für eure Leistungen sind in der letzten Zeit stark ins Rutschen geraten.

So wie sich das alles liest spricht mehr für a)

Mit dem anonymen dritten Azubi dürfte unproblematisch sein. Manchmal werden Verträge abgeschlossen, der Azubi geht aber dann doch lieber woanders hin, bevor er tatsächlich anfängt. Hier im Forum werden regelmäßig solche Vetragsbrüche seitens Azubis bekannt.
Solche Vertragsabschlüsse gehören aber bei einer sauberen Buchhaltung eben dazu.


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Der nächste Knaller:

Unsere Abteilung muss bis 31 kompltter Urlaub wegnehmen da dieser sonst enrfällt. Es sind nur noch 2 Wochen und das im dicksten Weihnachtsgeschäft.

Das kanns ja nich sein ....wenn die jetzt alle noch Urlaub nehmen müssen bei schon minimalsten Personal.

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