Darf der Chef Urlaub verweigern

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
jamitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Chef Urlaub verweigern

Hallo,
ich habe im Jahr bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr. Das ist auch im Vertrag geregelt.

Zudem ist ein Zusatz da, der nennt, dass bei Messeterminen Urlaub genommen werden muss, sofern es 1 Woche vorher angekündigt war.

Außerdem habe ich Betriebsferien zwischen dem 24.12 und 31.12. Da gehen dieses Jahr 3 Tage Urlaub drauf.

3 Tage waren schon wegen einer Messe. Ich habe das zwar kombiniert, aber Erholungsurlaub war das nicht.

Jetzt möchte ich von meinem Arbeitgeber im Juli für eine Woche Urlaub nehmen.

Da hat er gemeint (wir sind nur zu zweit im Bür, er und ich) er würde gern im September in Urlaub fahren, da es dann nicht so heiß ist und dort keine Arbeit wäre. Außerdem habe ich dann für die anderen Tage ja noch die Messen, die dieses Jahr noch anstehen werden. Das sind dann meistens nur Einzeltage, 1-3 Tage, aber dadurch reduziert sich der Urlaub. Zudem hat er angeführt, dass ich im letzten jahr auch schon 5 Tage selber wählen durfte, um in den Urlaub zu fahren. Ich würde im Juli mit meinem Freund in Urlaub fahren wollen. Da er aber durch seinen Betrieb auch etwas gebunden ist, käme für uns die Woche sehr gelegen.

Die Arbeiten, die gerade dringend anstehen, werden ende Juni zu Ende sein. Von Mitte März bis dahin kann ich kaum Urlaub nehmen, nur vielleicht Überstundenausgleich.

Mir ist auch klar, dass ich darauf bestehen könnte, vom Gesetz, 10 Tage Urlaub am Stück zu nehmen. Aus Rücksicht auf den Engpass verzichte ich darauf. Kann er mir die 5 frei wählbaren Urlaubstage verweigern aus den Gründen, die er mir genannt hat?

Wie kann ich ihm entgegnen?

Vielen Dank für die Antwort.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Eine Frage vorab: Was haben die Messen mit Urlaub zu tun?
Musst du Urlaub nehmen wenn Messen sind, weil dann keine Beschäftigung möglich ist?

Du hast alles ziemlich verworren dargestellt: Nach meinem Verständnis, hat der Chef im Juli keinen Urlaub geplant!???

-- Editiert HeHe am 16.05.2014 14:21

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#2
 Von 
jamitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

während der Messen ist mein Chef unterwegs. Da er mir keine bzw. wenig Arbeit delegiert, die ich alleine machen kann, stellt er mich frei und zwingt mich für die Einzeltage Urlaub zu nehmen. Da dies auch der Fall wäre, weil er im September vielleicht für eine Woche in den Urlaub fährt, würde er mir im Juli keinen geben, weil er da wäre, um mir Arbeit zu geben, im September aber nicht, ähnlich den Messen. Der Urlaub im Juli wäre aber für mich und meinem Freund besser.
Zusammenhängende Urlaub habe ich also selten, wenn dann nur 3 oder vier Tage. Und meinen Urlaubswunsch für die 5 Tage hat er nun zur Kenntnis genommen, will es nächste woche entscheiden.
Ich möchte mich jedoch kundig machen, was für ein Recht ich hätte, wenn er mir es wegen den Gründen verweigert. Da zwingende betriebliche Aufgaben zu dem Zeitpunkt nicht anstehen, dachte ich, dass es kein Problem wäre mit dem Urlaub. Jedoch macht er ein Problem daraus, obwohl mir Urlaub auch mal zusammenhängend zusteht (5 Tage sind da noch weniger als die gesetzlichen 10 Tage).

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
stellt er mich frei und zwingt mich für die Einzeltage Urlaub zu nehmen


Das geht aber nicht.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ja der Chef darf Urlaub verweigern, aber nicht aus denen von Ihnen angegebenen Gründen.

Wenn Ihr Chef Ihnen, während er im Urlaub oder auf Messen unterwegs ist, keine Arbeit zuteilen kann, ist das sein ganz persönliches Problem, aus diesen Gründen brauchen Sie baer noch lange keinen Urlaub nehmen.

Sicherlich kann er Sie freistellen, aber bezahlt und ohne die Urlaubstage anzugreifen.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn du das Bundesurlaubsgesetz liest, wird dir klar sein, dass die Praxis nicht gesetzeskonform ist.
Mir scheint aber das dein Hauptproblem ganz woanders ist: deine Ausführungen lassen vermuten, dass du in einer kleinen Firma arbeitest mit weniger als zehn Beschäftigten. In der Praxis bedeutet dies, immer unter dem Damoklesschwert einer erleichterten Kündigung zu stehen, wenn du dich nicht fügst.

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#6
 Von 
jamitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja es verhält sich so, wie spatenklopper beschrieben hat, mit den Urlaubstagen während der Messe oder wenn mein Chef nicht da ist.
Und es ist auch so, wie blaubär geschrieben hat, dass ich in einer Firma mit weniger als 10 Beschäftigten bin. Das bedeutet, dass ich wenig Chancen habe, meine Rechte durchzusetzen, wenn mein Chef sich nicht an das Gesetz hält? Das finde ich, ehrlich gesagt, nicht gerade aufbauend.
Was ist, wenn ich nun eine andere Arbeit finde? Ich bewerbe mich an anderen Stellen, da ich zu den Urlaubsproblemen auch noch andere Probleme habe. Wenn ich nun kündige, wie viel Urlaub steht mir dann zu, ich arbeite schon über 6 Monate dort.
Und welche Paragraphen könnte ich aufführen, damit ich sie meinem Arbeitgeber vorlegen kann? Bei den Mindesttagen vom Urlaub hat er nämlich auch gesagt: Das steht Ihnen rechtens zu und das ist in Ordnung. Vielleicht kann ich ihm dann auch das mit dem Urlaub vorführen, so dass ich im Juli Urlaub nehmen kann und er mir dann entweder im September Arbeit gibt oder nicht, da ich mich ihm ja zur Verfügung stellen würde.

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wenn ich nun kündige, wie viel Urlaub steht mir dann zu, ich arbeite schon über 6 Monate dort.


Kommt darauf an, zu wann gekündigt wird. Endet das Arbeitsverhältnis in der 2. jahreshälfte (>30.6.) so steht auf jeden Fall der volle gesetzl. Mindesturlaub von 4 Wochen zu.

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