Chef lässt Mitarbeiter Mitarbeiter zahlen..

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef lässt Mitarbeiter Mitarbeiter zahlen..

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Im Zuge meiner Beschäftigung in einer großen Videotheken-Kette (Word of Video), bei der ich seit über 5 Jahren als 'Schluss- und Schließschicht' arbeite, habe ich oder gewisse andere Mitarbeiter die Aufgabe bei Bedarf weitere Mitarbeiter, die auf Abruf sind, zu bestellen (bezieht sich auf die Zeiten, in denen unser Chef nicht persönlich im Laden ist). Dies liegt im Rahmen unserer Kompetenzen, wird sogar verlangt. Nun ist es vermehrt vorgekommen, dass mein Chef im Nachhinein manche dieser 'Abrufe' "nicht akzeptiert" hat, obgleich vor Ort der oder die Mitarbeiter einen Bedarf festgestellt hat und nach besten Gewissen und in gutem Glauben eine weitere Arbeitskraft einbestellt hat. Der Chef steht übrigens in seiner Freizeit explizit nicht zur Verfügung, um in solchen Angelegenheiten eine Empfehlung auszusprechen, die er akzeptieren würde. Konkret geht es nun darum, dass ich am Samstag Abend einen weiteren Mitarbeiter gerufen habe. Diese Verstärkung haben wir gebraucht, das kann ich nach 5 Jahren einschätzen. Der Chef jedoch akzeptiert dies nicht und hat heute angekündigt, dass er die angefallenen Kosten der zusätzlichen Schicht im vollen Umfang auf die Mitarbeiter des Abends umwelzen will. Dies hat er in der Vergangenheit bereits mehrmals getan mit der Begründung, dass wir nicht fleißig genug waren, was wirklich nicht mal ansatzweise stimmt. Ich und auch die meisten anderen Mitarbeiter haben sich das bisher gefallen lassen, aus Angst den Job zu verlieren. So geht das aber nicht weiter. Es ist schon soweit, dass die Mitarbeiter mit 'Entscheidungskompetenzen' standartmäßig auf ihre Pausen verzichten und andere Mitarbeiter dazu ebenso auffordern, da sie Angst haben sonst eine weitere Schicht rufen zu müssen, die sie im Nachhinhein selbst bezahlen müssen (ich schätze, dass 80% unserer Mitarbeiter im Moment keine Pausen macht). Falls Sie sich jetzt fragen, wieso dann überhaupt jemand Zusatzschichten ruft: Mitarbeiter, die keine Verstärkung bestellen und deswegen einen Kundenstau oder ähnliches verursachen, werden sofort abgemahnt. Die Situation ist teilweise so eskaliert bzw. verzwickt, dass Mitarbeiter mich schluchzend anriefen und gefragt haben, was sie machen sollen.
Ich werde morgen den Chef diesbezüglich treffen und werde, auch wenn ich auf den Job eigentlich unbedingt angewiesen bin, diesmal nicht nachgeben. Leider haben schon die meisten anderen Mitarbeiter angedeutet, dass sie nicht bereit sind hier ihren Job zu riskieren, was ich mitunter sogar verstehen kann. Darüber hinaus sollte erwähnt werden, dass bei uns bis auf eine Mitarbeiterin niemand einen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzt, wir lediglich als Aushilfen angestellt sind und der Laden, obgleich er zu den größten Videotheken in Niedersachsen gehört, keinen Betriebsrat besitzt. Außerdem habe ich leider auch kein Geld einen Anwalt einzuschalten. So bedeutend dürfte der 'Streitwert' auch nicht sein, als dass sich da irgendein Àrbeitsgericht mit diesem Fall beschäftigen möchte. Dennoch empfinde ich es als unerträglich, dass mein Chef diese Situation und die Abhängigkeit seiner Mitarbeiter dazu nutzt massiven Druck auf sie auszuüben und ich werde nun was dagegen unternehmen.
Mich würde nun interessieren was für Rechte ich habe, bzw. wie gut meine Chancen sind diese in Anspruch zu nehmen usw. Gehe mal davon aus, dass man mir morgen kündigen wird, wenn ich es wage zu revoltieren. Vor diesem wäre ich auch für rasche Antworten außerordentlich dankbar :) Ebenso würde mich entsprechende Präzedenzfälle interessieren. Ich bitte die Frage in Überlänge zu entschuldigen und freue mich über alle Tipps..

Lg Nors

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25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich fange mal an, die anderen machen weiter.

Wenn Du mit dem Chef sprichst, sollte als erstes ein Leitfaden erarbeitet werden, schriftlich, wer, wann wen reinrufen darf. Da sollten Kästchen drauf sein, die markieren, wann welche Voraussetzungen erfüllt sind. Sonst wird eben niemand reingerufen, der Umsatz ist geringer, und gut ist. Das wäre die eine Verhandlungslinie, das muss geklärt sein. Bring das klar rüber.

Die zweite ist, dass bisher immer die "unsaubere" Linie akzeptiert wurde. Folglich muss sie auch für den letzten Einsatz akzeptiert werden. Punkt, aus.

Mündliche Arbeitsverträge sind zulässig, wenn nach meinem Empfinden auch nicht wünschenswert. Und den Betriebsrat, den müsst Ihr gründen, nicht der Chef. Die Gewerkschaften helfen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

PS: Da du hier so schön den Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?



Du stehst vor der Entscheidung lasse ich mich weiter ausbeuten/versklaven oder fordere ich meine Rechte ein und gehe ich gerichtlich dagegen vor?

Für mich wäre die Entscheidung klar, ich würde dem Chef mal die gesetzlichen Grundlagen erklären - nötigenfalls ihm auch kostenpflichtig von Richtern erklären lassen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
PS: Da du hier so schön den Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?


--> Eine Kette mit über 500 Einzelfilialen allgemein zu erwähnen empfand ich nicht als sonderlich konkret. Selbstverständlich möchte ich mich konform verhalten mit diesen Forumsregeln. Sofern Sie bereit sind Ihr "PS" noch um den Hinweis zu erweitern, wie ich einen Beitrag entsprechend ändere, wird dies unnötig konkrete Detail entfernt werden

quote:
Du stehst vor der Entscheidung lasse ich mich weiter ausbeuten/versklaven oder fordere ich meine Rechte ein und gehe ich gerichtlich dagegen vor?


--> Das sehe ich ähnlich. Bedauerlicher Weise stehe ich außerdem vor der durchaus existentiellen Frage, ob ich mein Leben auch ohne Job finanziert bekomme.

Ich danke bis hier her schon einmal sehr für die raschen Antworten

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Da es Jobs in der Videoverleihsbranche eh nicht mehr lange geben wird würde ich schon mal suchen anfangen.

An sonst muss man bei einem Streit immer vorher drüber nachdenken wie weit man gehen will. Denn ein einfaches "Ist mir egal" würde doch dein Gespräch beenden. Oder

Die nächste Abrechnung abwarten, den Abzug monieren. Danach vor Gericht klagen. Gewinnen und gefeuert werden ist der übliche Ablauf.

Uwe


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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
habe ich oder gewisse andere Mitarbeiter die Aufgabe bei Bedarf weitere Mitarbeiter, die auf Abruf sind, zu bestellen (


Mal was grundsäzliches zum Thema Arbeit auf Abruf, was hier anscheinend völlig falsch interpretiert wird.

"(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Also diese abrufbereiten AN tun mir richtig leid. Oder wird die Bereitschaftszeit etwa vergütet?

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#6
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Also diese abrufbereiten AN tun mir richtig leid. Oder wird die Bereitschaftszeit etwa vergütet?


--> Nein, das wäre schön. Diese Abrufschichten beziehen sich vor allem auf Wochenenden und Feiertage (wie haben jeden Tag im Jahr geöffnet) und innerhalb der Woche auf die Abendschichten. Ein regelmäßiges Werkzeug in diesem Geschäft. Der Gesamtarbeitsplan wird seit ein paar Monaten vom Chef nur eine Woche im voraus geplant/ veröffentlicht, damit er "flexibel" bleibt in seiner Planung.



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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

In der Videovierleihbranche sind die Kundenströme unerbittlich.
Aber solange es Leute gibt die alles mitmachen......

Uwe



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#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Aber solange es Leute gibt die alles mitmachen......

Ein Deal ist ein Deal.
Aber wenn ein Deal kein Deal mehr ist, dann gibt es eben keinen Deal mehr.

Warum wird eigentlich immer so getan, als brauchte man nur "Schäff" zu sein, um das Geld mit der Schubkarre nach Hause fahren zu können ?



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#9
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich in diesem Fall verlangen , dass der Chef mir diese Forderung und die Begründung dieser Forderung schriftlich zukommen lässt, damit ich sie einen Anwalt vorlegen kann und vor allem damit der "Schäff" sich in diesem Punkt festlegen muss?!

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Quatsch.

Du bekommst doch eine Lohnabrechnung aus der man das ersehen kann. Es wird ja wohl einen Stundenabrechnung geben.....

Dir ist klar wohin das führen wird.

Uwe

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#11
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Dir ist klar wohin das führen wird.


Ja. In die Erwerbslosigkeit. Ich bin Student und esse notfalls das restliche Jahr bis zu meinem Master nur Müsli und trockne Buchseiten.

Bedauerlich ist das vor allem für die Mitarbeiter, die nen Kind zuhause sitzen haben oder ähnliches. Ich denke wenn ich etwas hier rausgelesen habe, dann dass ich mich selbst schon sehr verachten müsste, wenn ich mir das weiterhin gefallen lassen würde.

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#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ja. In die Erwerbslosigkeit.


Wieviel AN beschäftigt der AG? Hat der nur eine Filiale oder mehrere?

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#14
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind ca. 10 Aushilfen und eine Festangestellte. Dies ist seine einzige Filiale. Sofern die Frage auf die Gründung eines Betriebsrates abzielt, .. Dies habe ich mit einem anderen Kollegen bereits versucht, aber soweit ich weiß benötigen wir dazu mindestens 5 Angestellte, von denen sich drei zur Wahl stellen. Wir haben nur eine Angestellte und außerdem wurde von Seiten des Chefs deutlich gemacht, dass die Gründung eines Betriebsrates nicht erwünscht sei.

Kennt jemand einen entsprechenden Präzedenzfall oder wenigstens ein Urteil, das man vergleichen könnte. Es kann doch nicht sein, dass man als Mitarbeiter sowas schluckt oder geht!?

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#15
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die Frage zielte auf die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Das Arbeitsrecht kennt im Übrigen nicht den Begriff Aushilfe. Sogenannte Aushilfen sind rechtlich gesehen Teilzeitbeschäftigte. Die z.B. auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitfall und bezahlten Urlaub haben - aber das nur nebenbei.

quote:
und außerdem wurde von Seiten des Chefs deutlich gemacht, dass die Gründung eines Betriebsrates nicht erwünscht sei.


War dieses Ansinnen bereits dem Chef vorgetragen worden? Das ist ganz schlecht. Ausserdem würde ich gern mal den AG gezeigt bekommen, der sagt: BR gerne, ich lege euch da keine Steine in den Weg.

Sind die "Aushilfen"/Teilzeitbeschäftigte länger als 6 Monate dort angestellt? Ich halte die Gründung eines BR in so einer Minibude nicht für sonderlich erfolgversprechend, aber wenn man dem AG mal paroli bieten will und kaum was zu verlieren hat, warum nicht.

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#16
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du kannst in so einem kleine Laden in den die Geschäftsleitung ohne Probleme das Personal austauschen kann keine langfristigen Standards einführen. Denn bis du was erreicht haben könntest bist du weg und der nächste Student macht deinen Job.

Solche Jobs sind nicht ohne Grund Aushilfe und Studentenjobs. Mit allen Sozialleistungen wäre das kein Geschäft. Zumal Videoverleih eher endgültig schließen als öffnen.

Im Einzelfall sollte man nach Beendigung oder kurz vorher seine eigenen Lohnforderungen gerichtlich durchsetzen. Als Gruppe wird das nichts, denn die Gruppe ist nicht lange genug zusammen. Evtl. lernt der Chef daraus, aber es gibt ja keinen Strafe. Er zahlt nicht mehr als wenn er gleich korrekt abrechnen würde, daher keinen Grund das zu ändern

Und nur weil man einen Betriebsrat hat bringt das noch lange nichts.

Uwe

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#17
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
wenn man dem AG mal paroli bieten will und kaum was zu verlieren hat, warum nicht.


Ja. Danke nochmal für den Tipp. Aber wie gesagt habe ich auch heute schon von einigen Mitarbeitern gesteckt bekommen, dass es ihnen lieber wäre, wenn sie sich aus dem Streit raushalten können. Man darf diesen Leute aber nicht die Angst verübeln in der heutigen Zeit leichtfertig eine Anstellung aufs Spiel zu setzen, denke ich.

quote:
Sind die "Aushilfen"/Teilzeitbeschäftigte länger als 6 Monate dort angestellt?


Die Beschäftigungsdauer variiert bei unseren Mitarbeitern stark. Einige, wie ich, halten es dort schon Jahre aus, ein anderer Teil der Belegschaft unterliegt einer starken Fluktuation, falls man das so nennen kann.

quote:
aber wenn man dem AG mal paroli bieten will und kaum was zu verlieren hat, warum nicht.


Wie gesagt. Eigentlich lebe ich seit 5 Jahren von diesem Geld. Zahle Rechnungen und so. Das ist alles ein bisschen zum Verzweifeln. Mein intuitives Rechtsverständnis sagt mir sehr deutlich, dass dies alles unrechtlich, ja falsch ist und der Chef seine starke Position gegenüber den von ihm abhängigen Mitarbeiter nutzt, um sein eigenen personaltechnischen Vorstellung umzusetzen, die natürlich nur ihm nutzen. Und klar ist auch, dass das alles nur soweit gekommen ist, da wir Mitarbeiter uns dieses Schikanen haben gefallen lassen.
Aber. Ich hätte vielleicht gedacht, dass es hierzu eine präzisere, direktere und an den Bedürfnissen der 'Schutzbedürftigen" orientierte Rechtssprechung gibt. Sehr bedauerlich, dass ich ihm morgen nichts anderes entgegensetzen kann, als meine Verweigerung seine Forderungen zu erfüllen, die dann zu einer Beendigung meiner Videothekenlaufbahn führen wird.

Ich möchte aber an dieser Stelle nochmal allen danken, die sich an einem Sonntag Zeit genommen haben, um mir hier zu antworten.



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#18
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Du kannst in so einem kleine Laden in den die Geschäftsleitung ohne Probleme das Personal austauschen kann keine langfristigen Standards einführen. Denn bis du was erreicht haben könntest bist du weg und der nächste Student macht deinen Job.


--> So sieht das leider aus! Der Chef sagt 'dir' ins Gesicht, dass er dich dann auf die Straße setzt und man könne ja danach versuchen ohne Job nen Anwalt zu finden, der einem hier hilft. Darüber hinaus ist es korrekt, dass es in dieser schönen Studentenstadt keine 12Std dauert, bis er einen 'bockigen' Mitarbeiter ersetzt hat.


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#19
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Ich hätte vielleicht gedacht, dass es hierzu eine präzisere, direktere und an den Bedürfnissen der 'Schutzbedürftigen" orientierte Rechtssprechung gibt.


Klar gibt es die, völlig eindeutig und die besten auf der Welt. Bei uns wird den Schutzbedürftigen der Honig in den Ar..... geblasen, nahezu jeder Vertrag der armen Schutzbedürftigen kann man stornieren und hat der arme Schutzbedürftigen zu viele Schulden werden die ihm erlassen.

Nur den selben hochbekommen um für seine Rechte einstehen muss man eben selber.

Und man kann es einem Kleinbetrieb nicht zumuten, Menschen zu beschäftigen die man nicht mag.

Uwe

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#20
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Sehr bedauerlich, dass ich ihm morgen nichts anderes entgegensetzen kann, als meine Verweigerung seine Forderungen zu erfüllen, die dann zu einer Beendigung meiner Videothekenlaufbahn führen wird.


Wenn Du den Job nur noch für wenige Monate brauchst, dann bleibt noch als Option, das zu unrecht nicht gezahlte Gehalt im Nachhinein einzuklagen. Einen schirftlichen AV gibt es nicht? Es ist also auch keine Ausschlussfrist vereinbart? Dann würde die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren greifen.


quote:
Aber wie gesagt habe ich auch heute schon von einigen Mitarbeitern gesteckt bekommen, dass es ihnen lieber wäre, wenn sie sich aus dem Streit raushalten können.


Das mit dem BR vergessen wir dann mal lieber, viel zu Schade um die Zeit, die man sich darüber Gedanken macht.

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#21
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Und man kann es einem Kleinbetrieb nicht zumuten, Menschen zu beschäftigen die man nicht mag.


--> Verlangt auch niemand. Ich denke man kann auch von einem Kleinetrieb erwarten, dass er sich gegenüber seinen Mitarbeitern ordentlich verhält.

quote:
Klar gibt es die, völlig eindeutig und die besten auf der Welt


--> Wie gesagt, dachte ich auch. Mein Bild von unserem Rechtssystem ist durchschnittlich ein gutes. Dennoch führt die Handhabe einer solchen Angelegenheit durch die Rechtsprechung ganz offensichtlich nicht dazu, dass man sich als einzelner AN präzise, direkt und entsprechend der Bedürfnisse eines 'Schutzbedürftigen' mit dieser Sache auseinander setzen kann.


quote:
Wenn Du den Job nur noch für wenige Monate brauchst, dann bleibt noch als Option, das zu unrecht nicht gezahlte Gehalt im Nachhinein einzuklagen. Einen schirftlichen AV gibt es nicht? Es ist also auch keine Ausschlussfrist vereinbart? Dann würde die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren greifen.


--> Danke. Werde ich mir merken. Klagen werde ich aber wohl eher nicht deswegen. Bekomme schon hier nicht das Gefühl los mich mit meinem kleinen Problem der allgemeinen Lächerlichkeit Preis gegeben zu haben ;)



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich weiss nicht, wieso Du das Gefühl hast.
Das grundsätzliche Problem bei der Sache ist:

quote:
Klagen werde ich aber wohl eher nicht deswegen.


Wenn Du das bereits jetzt kategorisch ausschliesst, dann können wir das Frage-Antwort-Spiel an der Stelle abbrechen. Denn da habe ich das Gefühl, hier hat nur jemand Langeweile.


-- Editiert am 17.04.2011 21:30

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nors
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn Du das bereits jetzt kategorisch ausschliesst, dann können wir das Frage-Antwort-Spiel an der Stelle abbrechen. Denn da habe ich das Gefühl, hier hat nur jemand Langeweile


--> Diesen Eindruck wollte ich nicht erwecken. Ich möchte auch ganz sicher niemanden die Zeit stehlen. Ich als Rechts-Laie habe mir wahrscheinlich einfach zu viel naive Hoffnungen gemacht. :)

Ich danke nochmal allen für die freundlichen Antworten und wünsche einen guten Start in die neue Woche.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Der Gesetzgeber gibt die Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Eine Kündigung weil man sein Recht vor Gericht durchgesetzt hat, wäre auch nicht durchsetzbar.

Jedoch sind dem Arbeitgeber genug andere Möglichkeiten gegeben unliebsame Mitarbeiter recht schnell und kostengünstig zu 'entsorgen'.


Das dies also durchaus Konsequenzen geben kann vor denen es keinen Schutz gibt, ist die Kehrseite der Medallie.


Wenn man einen Hammer kauft um einen Nagel in die Wand zu schlagen, kann man sich auch auf den Daumen hauen ... ;)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#25
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das du nicht klagst ist genau der Grund warum es solche Probleme gibt, weil selbst du, den es so sehr stört, dich nur um dich und deine Bequemlichkeit kümmerst.

Der Spaß würde ich 1/2 Tag Zeit kosten.

Wenn genügend Leute den Ar..... hochbekommen würden, gäbe es solche AG kaum. Aber den meisten geht es wie dir: Soll sich doch ein anderer drum kümmern, die reicht es zu meckern.

Aber es gehören immer zwei dazu beschi..en zu werden

Uwe

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