Liebe Experten,
mein Chef, für den ich mehr als zwei Jahre gearbeitet habe, ist am Freitag gekündigt und sofort freigestellt worden.
Jetzt ist der nächsthöchste Chef mein Vorgesetzter geworden, der seit ca. 6 Monaten in dieser Firma arbeitet.
Da ich nun auch vorhabe zu kündigen, würde ich gern wissen, ob ich noch eine Chance habe, das Arbeitszeugnis von meinem bisherigen Chef zu bekommen?
Was meint Ihr?
Viele Grüße
Dirk
Chef gekündigt – wer schreibt Zeugnis?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also grundsätzlich denke ich ja, da man das Recht hat auf ein Zwischenzeugnis bei Wechsel des Vorgesetzten, denn die Beurteilung beider kann vollkommen unterschiedlich sein.
Sprechen Sie Ihren neuen Chef darauf an, dass sie gerne ein Zwischenzeugnis aufgrund Vorgesetztenwechsels haben möchten. Warum sollte er dies verweigern?
Gruß
sabi70
Man braucht für ein Zwischenzeugnis immer ein berechtigtes Interesse oder einen triftigen Grund. Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Wechsel eines Vorgesetzten. Also: Kein Problem in Deinem Fall. Einziges Problem eines Zwischenzeugnisses ist die mögliche Bindungswirkung, die entfaltet werden könnte. Aber Du willst ja eh bald kündigen...
Denke daran, dass Du ein qualifiziertes Zeugnis verlangst.
Unter Umständen gibt es auch einen Rechtsanspruch (siehe § 61 II BAT)
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und wenn ich nächste woche kündige und meine ehemalige chefin dann offiziell hier noch angestellt ist (da momentan nur freigestellt)?
dann bringt mich ein zwischenzeugnis ja nicht weiter, ich bräuchte schon ein qualifiziertes.
was ist, wenn ich einen leeren briefbogen aus der firma mitnehmen würde, sie mir darauf ein zeugnis schreibt und unterschreibt? legal?
Bei Kündigung hast Du grundsätzlich nach § 109
Gewerbeordnung (tritt für AN an Stelle § 630) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis(AZ). Vorherige Zwischenzeugnisse gelten als Anhalt. Das endgültige AZ muss sich im Normalfall an diesem orientieren.
Das AZ muss von der Firma bez. einem ihrer Vertreter kommen. Frage Deinen jetzigen Chef ob die Erstellung durch durch den ehemaligen Chef genehm ist. Ansonsten selbst Zeugnis erstellen und als Entwurf vorlegen. Meist ist das dem Chef ganz recht.
Bei Kündigung hast Du grundsätzlich nach § 109
Gewerbeordnung (tritt für AN an Stelle § 630) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis(AZ). Vorherige Zwischenzeugnisse gelten als Anhalt. Das endgültige AZ muss sich im Normalfall an diesem orientieren.
Das AZ muss von der Firma bez. einem ihrer Vertreter kommen. Frage Deinen jetzigen Chef ob die Erstellung durch durch den ehemaligen Chef genehm ist. Ansonsten selbst Zeugnis erstellen und als Entwurf vorlegen. Meist ist das dem Chef ganz recht.
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