Busfahrer Lohnabzug

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Busfahrer Lohnabzug

Hallo zusammen,

ich habe folgenden fiktiven Fall:

Ein Busfahrer arbeitet bei einem Privatunternehmen und fährt für dieses ausschließlich im Liniennahverkehr. Er bekommt ein festes Grundgehalt + Sonn- und Feiertagszulage + sowie Verpflegungsmehraufwand (Spesen).

Der Busfahrer bekommt von seiner Firma drei Abrechnungen pro Monat (1. - 10., 11. - 20. und 21. bis zum letzten des Monats) aus dem Fahrscheinverkauf mitgeteilt, welche dann abgerechnet werden müssen.

1) Nun ist die Firma auf die Idee gekommen, die Sonn- und Feiertagszulage sowie den Verpflegungsmehraufwand mit der letzten Abrechnungsperiode (21. - letzten des Monats) gegen zu rechnen und den Differenzbetrag vom Grundgehalt einzubehalten, so dass der Busfahrer die letzte Abrechnungsperiode einbehalten darf. Ist die rechtlich zulässig?

2) Der Busfahrer soll, laut seiner Firma, 21 Tage im Monat arbeiten. Sollte er diese Tage nicht erreichen, dann wird ihm, sofern er an Sonn- und/oder Feiertagen gearbeitet hat, Geld von der Sonn- und Feritagszulage abgezogen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ergeht weder aus dem Manteltarifvertrag noch aus einer anderen schriftlichen Vereinbarung.
Hier nun auch die Frage, ob es rechtlich zulässig sei.

Vielen Dank für die Voraus für die Informationen.

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12 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Sind die 21 Arbeitstage im Arbeitsvertrag vereinbart?
Wenn weniger Tage gearbeitet werden, warum wird dann weniger gearbeitet? Weil man keine Lust hat oder weil man vom AG nicht eingesetzt wird?

Zitat (von MrWonder):
1) Nun ist die Firma auf die Idee gekommen, die Sonn- und Feiertagszulage sowie den Verpflegungsmehraufwand mit der letzten Abrechnungsperiode (21. - letzten des Monats) gegen zu rechnen und den Differenzbetrag vom Grundgehalt einzubehalten, so dass der Busfahrer die letzte Abrechnungsperiode einbehalten darf. Ist die rechtlich zulässig?
Das habe ich nicht verstanden. Bitte mal erklären.

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#2
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag sind keine Angaben darüber zu finden wie viele Tage der Busfahrer fahren muss/soll. Der Fahrer würde gerne 21 Tage arbeiten, aber er wird von der Firma nicht so eingeteilt.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Dann verstehe ich den ganzen Fall nicht. Wenn keine Arbeitstage vereinbart wurden, wie kann dann etwas vom Lohn einbehalten werden??? Hast du ein Festgehalt? Was sind die Rahmenbedingungen, bezüglich deiner Arbeit, laut Arbeitsvertrag?
Gib den Lesern hier doch bitte mal detaillierte und aufschlussreiche Infos über deine Situation. Wie erwirtschaftest du also dein Gehalt? Wer teilt dich ein? Du selbst oder dein AG?..............

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#4
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Also der Busfahrer wird von einem Disponenten eingeteilt und bekommt ein festes Gehalt. Er wird nicht nach Stunden bezahlt, sondern bekommt egal wie viele Tage oder Stunden er gearbeitet hat immer das gleiche Geld. Lediglich die Sonn- und Feiertagszuschläge und der Verpflegungsmehraufwand variieren, je nachdem wie viele Tage gearbeitet wurden.

Ich mache mal 3 Rechenbeispiele, vielleicht wird es dann deutlicher.

Variante 1
Der Busfahrer hat 21 Tage und zwei Sonn- und Feiertage gearbeitet.
Er bekommt 6€ Verpflegungsmehraufwand pro Tag sowie 70€ je Sonn- und Feiertag zusätzlich noch 8€ Mankogeld.

21 Tage mal 6€ ergibt 126€ Verpflegungsmehraufwand zuzüglich 140€ für die zwei Sonn- und Feiertage macht zusammen 266€ + 8€ Mankogeld, also gesamt 274€, die er zusätzlich zu seinem Grundgehalt bekommt.

Variante 2
Der Busfahrer hat nur 19 Tage und zwei Sonn- und Feiertage gearbeitet. Er bekommt dann 6€ Verpflegungsmehraufwand, aber nur noch 20€ je Sonn- und Feiertag und die 8€ Mankogeld.

19 Tage mal 6€ ergibt 114€ Verpflegungsmehraufwand zuzüglich 40€ für die zwei Sonn- und Feiertage macht zusammen 154€ + 8€ Mankogeld, also gesamt 162€, die er zusätzlich zu seinem Grundgehalt bekommt.

Und nun geht die Firma hin und zieht dem Busfahrer die letzte Abrechnung aus den Fahrscheinverkäufen vom Gehalt hab und dieser kann der Busfahrer in Bar behalten. Sprich wenn er also in dem Zeitraum vom 21. und dem letzten eines Monats 520€ eingenommen hat, dann rechnet die Firma, bezogen auf das Rechenbeispiel der Variante 1 die 274€ gegen die 520€, die übrig geblieben 246€ werden dem Busfahrer von seinem Grundgehalt abgezogen.

Ich hoffe das bringt jetzt etwas mehr Klarheit

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Vorab der Threadtitel ist falsch.
Hier findet KEIN Lohnabzug statt!

Zitat (von MrWonder):
Ich hoffe das bringt jetzt etwas mehr Klarheit


Also vereinfacht:

Der Busfahrer darf die Einnahmen aus den Fahrkartenverkäufen des letzten Drittel des Monates behalten.
Der Arbeitgeber rechnet am Ende des Monates diese Einnahmen gegen das auszuzahlende Gehalt inkl. Zuschlägen und Spesen.

Deine Frage ist, ob der AG das Grundgehalt bei der Verrechnung antasten darf, wenn die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf nicht durch die Zuschläge und Spesen abgedeckt werden.

Gegenfrage: Warum sollte das nicht zulässig sein?

Der Busfahrer bekommt hier frisches "Taschengeld" und einen zinslosen Lohnvorschuss.

Man kann sich natürlich darüber mokieren, dann sind eben täglich die Einnahmen abzugeben und das erste Geld sieht man dann am Ende des Monats.


-- Editiert von spatenklopper am 29.06.2018 11:26

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Arbeitstagen. Man bekommt sein Festgehalt und gut ist. Verpflegungsmehraufwand und Zuschläge sind für die Unannehmlichkeiten gedacht.
Warum gibt es aber in Variante 2. nur noch 20 Euro Zuschlag?

Bezüglich Einbehalt würde ich mitteilen, dass man sein Gehalt wie gehabt unbar erwartet.

-- Editiert von Tasti123 am 29.06.2018 11:20

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von MrWonder):
Also der Busfahrer wird von einem Disponenten eingeteilt und bekommt ein festes Gehalt. Er wird nicht nach Stunden bezahlt, sondern bekommt egal wie viele Tage oder Stunden er gearbeitet hat immer das gleiche Geld.
Das ist ja mal ein cooler Vertrag. Es spielt also keine Rolle ob du 1h oder 200h arbeitest. Wer bitteschön unterschreibt denn solch einen Vertrag???

Ich muss gestehen, deine Beispiele haben mich nur noch mehr verwirrt.
Fangen wir mal andersrum an:
1) Dir steht ein vertraglich vereinbartes Fixgehalt zu. Dieses ist unabhängig von der Arbeitszeit zu bezahlen.
2) Dir steht anscheinend auch ein Verpflegungsmehraufwand von 6€ pro Arbeitstag zu
3) Dir stehen 8€ Mankogeld pro Monat zu
4) Mir ist völlig unklar wonach sich bei dir der Sonn- und Feiertagszuschlag richtet. Ist das irgendwo festgelegt?


Zitat (von MrWonder):
Und nun geht die Firma hin und zieht dem Busfahrer die letzte Abrechnung aus den Fahrscheinverkäufen vom Gehalt hab und dieser kann der Busfahrer in Bar behalten. Sprich wenn er also in dem Zeitraum vom 21. und dem letzten eines Monats 520€ eingenommen hat, dann rechnet die Firma, bezogen auf das Rechenbeispiel der Variante 1 die 274€ gegen die 520€, die übrig geblieben 246€ werden dem Busfahrer von seinem Grundgehalt abgezogen.
Da das Ergebnis für dich identisch ist, ist doch alles in Ordnung. Dir stehen die erwähnten 274€ zu und die bekommst du ja auch. Ich verstehe jetzt nicht ganz das Problem. Zuerst hast du halt 246€ mehr eingenommen als dir zustehen und dann musst du diesen Betrag halt zurückgeben. Für mich ist die Welt hier in Ordnung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Vorab der Threadtitel ist falsch.
Hier findet KEIN Lohnabzug statt!

Zitat (von MrWonder):
Ich hoffe das bringt jetzt etwas mehr Klarheit


Also vereinfacht:

Der Busfahrer darf die Einnahmen aus den Fahrkartenverkäufen des letzten Drittel des Monates behalten.
Der Arbeitgeber rechnet am Ende des Monates diese Einnahmen gegen das auszuzahlende Gehalt inkl. Zuschlägen und Spesen.

Deine Frage ist, ob der AG das Grundgehalt bei der Verrechnung antasten darf, wenn die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf nicht durch die Zuschläge und Spesen abgedeckt werden.

Gegenfrage: Warum sollte das nicht zulässig sein?

Der Busfahrer bekommt hier frisches "Taschengeld" und einen zinslosen Lohnvorschuss.

Man kann sich natürlich darüber mokieren, dann sind eben täglich die Einnahmen abzugeben und das erste Geld sieht man dann am Ende des Monats.


-- Editiert von spatenklopper am 29.06.2018 11:26


Warum er das nicht dürfte? Was ist denn wenn der Differenzbetrag jetzt 750€ oder mehr betragen würde? Was durchaus möglich wäre. Wie soll er dann ggf. seine laufenden Kosten wie Miete, Strom, Gas, etc. begleichen? Wird dann vom Arbeitnehmer verlangt, dass er die Einnahmen einzahlen muss? Dies würde doch ein erheblichen Mehraufwand bedeuten. Zudem befürchte ich auch, dass dem Busfahrer seine Kreditwürdigkeit herabgesetzt wird und er es schwerer haben sollte einen Kredit zubekommen. Es wird zwar alles auf der Abrechnung aufgelistet, aber am Ende wird sich die Bank dafür interessieren was er auf sein Konto überwiesen bekommt.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Es geht also rein darum, dass man Angst hat, dass auf dem Konto nicht genügend Guthaben ist, wenn Teile des Einkommens bar ausgezahlt werden?

Zitat (von MrWonder):
Wird dann vom Arbeitnehmer verlangt, dass er die Einnahmen einzahlen muss?


Nein das kann keiner verlangen.
Wenn einem diese Regelung missfällt, lehnt man sie halt ab.

Zitat (von MrWonder):
Es wird zwar alles auf der Abrechnung aufgelistet, aber am Ende wird sich die Bank dafür interessieren was er auf sein Konto überwiesen bekommt.


Das ist vielleicht für ein kostenfreies Lohnkonto relevant, für die Kreditwürdigkeit zählt immer noch das Einkommen.
Ob die Bank dann den "vollen" Gehaltseingang auf dem bei ihnen geführten Konto an eine Kreditvergabe koppelt ist Banken und vom Verhandlungsgeschick abhängig.

-- Editiert von spatenklopper am 29.06.2018 14:41

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#10
 Von 
MrWonder
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es geht also rein darum, dass man Angst hat, dass auf dem Konto nicht genügend Guthaben ist, wenn Teile des Einkommens bar ausgezahlt werden?

Zitat (von MrWonder):
Wird dann vom Arbeitnehmer verlangt, dass er die Einnahmen einzahlen muss?


Nein das kann keiner verlangen.
Wenn einem diese Regelung missfällt, lehnt man sie halt ab.


Ist es dann aber nicht sowas wie eine Lohnaufrechnung? Also das es dem Arbeitgeber erlaubt ist, das Gehalt bis auf den Pfändungsfreibetrag, zu verrechnen oder hat man generell die Möglichkeit gegen diese Regelung zu widersprechen?

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von MrWonder):
Ist es dann aber nicht sowas wie eine Lohnaufrechnung?


Natürlich.
Anderes Beispiel um es vielleicht verständlicher zu machen.
Ihr Lohn ist immer gleich (Annahme 2500€), nun geht Ihnen Anfang des Monats Ihr Auto kaputt und Sie brauchen dringend Ersatz.
Sie gehen zu Ihrem Arbeitgeber und fragen nach einem Lohnvorschuss.
Dieser zahlt sichert Ihnen 2000€ zu und zahlt Sie ihnen aus, am Ende des Monats gib es dann die restlichen 500€.

Die Bareinnahmen aus dem Fahrkartenverkauf sind nichts anderes als ein Vorschuss, wenn auch in unbekannter und variabler Höhe.

Zitat (von MrWonder):
Also das es dem Arbeitgeber erlaubt ist, das Gehalt bis auf den Pfändungsfreibetrag, zu verrechnen


Der Pfändungsfreibetrag hat nichts mit dem Thema hier zu tun.
Es findet keine Pfändung statt, sondern eine Verrechnung mit im Voraus gezahltem Gehalt.

Zitat (von MrWonder):
....oder hat man generell die Möglichkeit gegen diese Regelung zu widersprechen?


Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder sonstigen gelten Vereinbarungen keine derartige Klausel drin steht, kann man ein solches Auszahlungsmodel auch ablehnen.

-- Editiert von spatenklopper am 29.06.2018 15:24

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MrWonder):
Ist es dann aber nicht sowas wie eine Lohnaufrechnung? Also das es dem Arbeitgeber erlaubt ist, das Gehalt bis auf den Pfändungsfreibetrag, zu verrechnen


Das macht der Arbeitgeber doch garnicht, wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe.

Dir steht am Monatsende ein Betrag x zu.
Dieser Betrag wird durch die drei Zahlungen des Arbeitgebers und des Dir zugestandenen Einbehalts der Ticketerlöse auch erreicht.

Wo ist Dein Problem?
Möchtest Du die Ticketerlöse lieber tagtäglich mit dem Arbeitgeber abrechnen und dafür keinen späteren Einbehalt haben?

Berry

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