Hallo,
Mal angenommen M kündigt einen Arbeitsvertrag mit Firma S zum 31.7.
Firma S zahlt jährlich im Mai den Bonus aus.
Monatlich zählt S bereits einen Anteil des Bonus mit dem Gehalt aus.
Die Höhe des Bonus ist aufgrund der Zielvereinbarung klar geregelt.
Mal angenommen M möchte zum 15.7. Oder 15.8. Seinen verbleibenden Bonus.
Kann das S bis Mai des darauffolgenden Jahres hinauszögern?
Vielen Dank für eure Hilfe bei diesem beispielhafte Fall
Bonuszahlung nach Kündigung- 10 Monate später...?
29. Juni 2018
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Frage vom 29. Juni 2018 | 15:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonuszahlung nach Kündigung- 10 Monate später...?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2018 | 08:09
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6501x hilfreich)
Ja - Nein - Vielleicht.
Ein Fallbeispiel und so miese Informationen?
#2
Antwort vom 30. Juni 2018 | 08:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa - Nein - Vielleicht. :
Ein Fallbeispiel und so miese Informationen?
Welche Informationen fehlen Ihnen zur Beurteilung?
Viele Grüsse
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#3
Antwort vom 30. Juni 2018 | 08:35
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Sicher die vertraglichen Grundlagen zur Bonuszahlung.
#4
Antwort vom 30. Juni 2018 | 08:44
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSicher die vertraglichen Grundlagen zur Bonuszahlung. :
Die vertragliche grundlage könnte eine Betriebsvereinbarung sein...
In dieser könnte die Zahlung im Mai geregelt sein.
Aber bei einem vorherigen Austritt geht das ja meines Erachtens in sofortige Auszahlung...?
Da ja die Höhe der provisionszahlung anhand fester Grössen berechenbar ist...?
Bzw warum sollte dies nicht möglich sein...?
Geht es, dass sich Firma S hier zb allein auf die Betriebsvereinbarung stützt...?
#5
Antwort vom 30. Juni 2018 | 09:36
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Was steht denn in der BV. Nur das die Zahlung im Mai fällig ist, ist immernoch zu wenig Information.
#6
Antwort vom 30. Juni 2018 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatAber bei einem vorherigen Austritt geht das ja meines Erachtens in sofortige Auszahlung...? :
Eventuell ja
ZitatDa ja die Höhe der provisionszahlung anhand fester Grössen berechenbar ist...? :
Möglicherweise
ZitatBzw warum sollte dies nicht möglich sein...? :
Weil irgendwo was steht, das das verhindert.
ZitatGeht es, dass sich Firma S hier zb allein auf die Betriebsvereinbarung stützt...? :
Klar geht das. Dafür sind die BVs ja da ...
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