Bonuszahlung nach Kündigung- 10 Monate später...?

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
neuling123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonuszahlung nach Kündigung- 10 Monate später...?

Hallo,

Mal angenommen M kündigt einen Arbeitsvertrag mit Firma S zum 31.7.

Firma S zahlt jährlich im Mai den Bonus aus.
Monatlich zählt S bereits einen Anteil des Bonus mit dem Gehalt aus.
Die Höhe des Bonus ist aufgrund der Zielvereinbarung klar geregelt.

Mal angenommen M möchte zum 15.7. Oder 15.8. Seinen verbleibenden Bonus.
Kann das S bis Mai des darauffolgenden Jahres hinauszögern?

Vielen Dank für eure Hilfe bei diesem beispielhafte Fall :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ja - Nein - Vielleicht.
Ein Fallbeispiel und so miese Informationen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neuling123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ja - Nein - Vielleicht.
Ein Fallbeispiel und so miese Informationen?


Welche Informationen fehlen Ihnen zur Beurteilung?

Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Sicher die vertraglichen Grundlagen zur Bonuszahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
neuling123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Sicher die vertraglichen Grundlagen zur Bonuszahlung.


Die vertragliche grundlage könnte eine Betriebsvereinbarung sein...
In dieser könnte die Zahlung im Mai geregelt sein.

Aber bei einem vorherigen Austritt geht das ja meines Erachtens in sofortige Auszahlung...?
Da ja die Höhe der provisionszahlung anhand fester Grössen berechenbar ist...?
Bzw warum sollte dies nicht möglich sein...?

Geht es, dass sich Firma S hier zb allein auf die Betriebsvereinbarung stützt...?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Was steht denn in der BV. Nur das die Zahlung im Mai fällig ist, ist immernoch zu wenig Information.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von neuling123123):
Aber bei einem vorherigen Austritt geht das ja meines Erachtens in sofortige Auszahlung...?

Eventuell ja



Zitat (von neuling123123):
Da ja die Höhe der provisionszahlung anhand fester Grössen berechenbar ist...?

Möglicherweise



Zitat (von neuling123123):
Bzw warum sollte dies nicht möglich sein...?

Weil irgendwo was steht, das das verhindert.



Zitat (von neuling123123):
Geht es, dass sich Firma S hier zb allein auf die Betriebsvereinbarung stützt...?

Klar geht das. Dafür sind die BVs ja da ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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