Hallo Forumsmitglieder,
ich habe mal eine Frage. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel , die besagt, dass ich bei einer Arbeitsverhältnisbeendigung vor dem 01.10. im laufenden Jahr bzw 01.04 im folgenden Jahr einen gezahlten Bonus zurückgeben müsste. Ich habe dazu 2 Fragen:
1. Ist so eine Klausel überhaupt wirksam, kann man die anfechten?
2. In meinem Fall wurde mit die zugrundeliegende Bonusvereinbarung für 2017 erst im Oktober 2017 vorgelegt. Nichtdestrotrotz habe ich auf Basis dieser Vereinbarung Leistung erbracht, die mich zu einer Bonuszahlungen berechtigten. Ausgezahlt wurde dies aber erst in 2018. Hinischtlich meiner ersten Frage. Befinden ich mich nun im laufenden Jahr (Zahlung 2018) oder im folgenen Jahr (Bonusvereinbarung für das Jahr 2017)?
Danke und Gruss
Björn
Bonusrückzahlung Kündigung
16. April 2018
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Frage vom 16. April 2018 | 10:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonusrückzahlung Kündigung
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#2
Antwort vom 16. April 2018 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Zitat1. Ist so eine Klausel überhaupt wirksam, kann man die anfechten? :
Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt ganz auf den Wortlaut an.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. April 2018 | 14:08
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Findet die Auszahlung der Boni zwei mal im Jahr statt?
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