Billiges Ermessen 315 BGB

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Strawberry123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 19x hilfreich)
Billiges Ermessen 315 BGB

Habe schon einmal quasi die gleiche Frage gestellt, formuliere es jetzt um.
Wenn ich meistens Überstunden mache, aber irgendwann mal Überstunden anfallen die außerhalb der Betreuungszeit des Kindergartens liegen und dann noch der Vater wegen regulär abzuleistender Arbeit umd Familie sowie Babysitter ausfallen, kann ich dann die Überstunden ablehnen und Bezug auf das Abwägen von billigen Interessen nach 315 BGB nehmen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich hätte ja schon bedenken dem Arbeitgeber in so einer Frage gleich mit juristischer Argumentation zu kommen - aber das ist eher eine Frage des Geschicks und des Verhaltens oder des Klimas beziehungsweise Beziehung.
Aber ich schließe aus deiner Anfrage, dass diese Anforderung an Überstunden recht kurzfristig kommt. Wenn Überstunden von jetzt auf gleich ohne angemessene Ankündigungsfrist angeordnet werden, kannst du sie in der Tat ablehnen, insbesondere in deiner Situation, die du schilderst. Insoweit kommt dann doch der Begriff der Unbilligkeit zum Tragen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich hätte ja schon bedenken dem Arbeitgeber in so einer Frage gleich mit juristischer Argumentation zu kommen - aber das ist eher eine Frage des Geschicks und des Verhaltens oder des Klimas beziehungsweise Beziehung.
Aber ich schließe aus deiner Anfrage, dass diese Anforderung an Überstunden recht kurzfristig kommt. Wenn Überstunden von jetzt auf gleich ohne angemessene Ankündigungsfrist angeordnet werden, kannst du sie in der Tat ablehnen, insbesondere in deiner Situation, die du schilderst. Insoweit kommt dann doch der Begriff der Unbilligkeit zum Tragen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Strawberry123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe nicht vor tatsächlich so zu argumentieren, nur möchte ich für mich wissen ob ich eine Möglichkeit habe die Überstunden abzulehnen und auch wo es fundiert ist. Eine Aussage kann nix passieren, muss Rücksicht auf Kinderbetreuung nehmen ist zwar schön aber eben nicht fundiert. Und leider ist dieses Thema sehr heikel bei uns in der Firma.
Danke Dir für deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

.... dann hilft dir dieser Link

www.urteilsticker-betriebsrat.de/newsletterarticle.asp?his=5098.453.2644&id=4028

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Strawberry123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 19x hilfreich)

Leider funktioniert der Link nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... bei mir funktioniert es. Aber googel doch einfach *Ankündigung Überstunden*.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen