Hallo!
Ich bin seit einem Jahr im BR (kein Vorsitzender) und wollte nun mal einen Bildungsurlaub machen - Kurswunsch "Rhetorik und Kommunikation". Mein BR-Vorsitzender war der Meinung, dass ich als BR keinen Bildungsurlaubsanspruch hätte und ich daher einen Beschluss nach §37.7 BetrVg bräuchte. So wurde entsprechend beschlossen und dem AG mitgeteilt. Der AG hat jetzt klar gemacht, dass er für mich keinen Rhetorik-Kurs als BR-Kurs akzeptiert. Leider hatten wir auch nur eine Anerkennungsurkunde als Bildungsurlaubsveranstaltung und nicht als 37.7 BetrVg beigefügt. Erste Sondierungsanfragen haben ergeben, dass nach Rhetorik-Kurse Arebitsgericht eher den BR-Vorsitzenden zu gestanden wird und nicht dem "einfachen" BR-Mitglied.
Wie auch immer - neue Strategie: Nicht als BR sondern als Arbeitnehmer den Rhetorik-Kurs einreichen, denn mittlerweile ist die Erkenntnis gereift, dass meine Bildungsurlaubsansprüche durch mein FR-Amt erstmal unberühret bleiben!
Das neue Problem ergibt sich aus der Unterscheidung der Bildungsurlaubs-Kurse. Da wird wohl nach beruflicher und politischen Bildungskursen unterschieden.
Von Beruf bin ich Schriftsetzer - Bildschirmarbeitsplatz ohne Kundenkontakt etc.! Ist denn dann ein Rhetorik-Kurs für meinen Arbeitsbereich als beruflicher Bildungsurlaub geeignet? Mein AG wird mir so oder so keinen Rhetorik-Kurs zugestehen wollen, deshalb würde ich gerne vorher wissen wollen, ob dieser Kurs als berufliche Weiterbildung für mich als Schriftsetzer zählen tut oder nicht?
Wer hat bei dieser Thematik noch den Durchblick?
Danke!
Bildungsurlaub für BR-Mitglied?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, insofern nicht vertraglich oder tarifvertraglich, was zur Weiterbildung geregelt ist, ist ansonsten die reine Gewährung von Bildungsurlaub Ländersache.
googlen nach Bildungsurlaub + [Bundesland]*
dürfte zur entsprechenden Regelung führen.
MfG
* an der Stelle das zutreffende Bundesland einsetzen
.. ich bin überzeugt, dass du mit dem schulungsanspruch eines br-mitgliedes das bessere argument im köcher hast.
siehe dazu http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0806_30335122.php?navid=1
- http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index.php#2 - aber durchaus auch selber googlen!
-- Editiert von blaubär49 am 05.04.2007 17:20:21
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Hallo arbeitsknecht.
Du bist erst seit EINEM Jahr im BR und möchtest einen Kurs mit DIESER Thematik belegen ??
Sei mir bitte nicht böse, aber kann es sein, daß Du Deine Aufgaben im BR eher etwas eigennützig verstehst ??
Belege erst einmal die Kurse:
Betriebsverfassungsgesetz I
Betriebsverfassungsgesetz II
Arbeitsrecht I
Arbeitsrecht II
sowie die anderen Kurse, die nicht DIR sondern Deinen Kollegen - die Dich gewählt haben !! - von Nutzen sind .
Wenn ich Dein Arbeitgeber wäre, würde ich das Ganze durch eine Einigungsstelle unter Vorsitz eines Arbeitsrichters entscheiden lassen.
Ich denke mal, daß sowohl Du, als auch Dein BR-Vorsitzender einen ordentlichen Dämpfer kassieren würden.
Im Übrigen solltest Du eigentlich selbst wissen, daß Du in Deinem Beruf weder hochqualifizierte Vorträge noch Schulungen oder ähnliche Veranstaltungen abhalten musst.
Wieso sollte also Dein Arbeitgeber Dir einen Rhetorikkurs bezahlen ?
Denk mal drüber nach !
Schöne Grüsse
RobertRatlos
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-- Editiert von RobertRatlos am 05.04.2007 22:00:15
@ robert ratlos
du magst im kern recht haben, dass es für ein br-mitglied erst einmal erforderlich ist, sich in die materie überhaupt einzuarbeiten. gleichwohl: die waffengleichheit gegenüber dem AG kann auch auf dem gebiet der ausdrucks- und argumentationsgewandtheit im argen liegen. um auf augenhöhe mit dem gegenüber sprechen und verhandeln zu können, bedarf es schon einiger fertigkeiten, für die ein rhetorikkurs richtig sein kann - auch da kommt es auf die spezifizierung des themas und den kontext zur arbeit an.
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