Bildschirm Pausen

27. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Bildschirm Pausen

HAllo zusammen,

ich arbeite seit guten 10 Jahren , entweder als Call Center Agentin oder im kaufm. Berufen. Ich kenne das von meinen alten AG ds ich 2 mal 15 min Bildschirmpause bekomme die ich zum Rauchen gehen kann... oder etwas anders machen kann.

Nun arbeite ichin einem kleinen Betrieb. Leider habe ich meinen Vertrag nichtzu Hand aber im Vertrag steht das ich eine halbe stunde unbezahlte Pause und eine halbe stunde Bildschirmpause habe.

Nun dreht mein Chef völlig am Rad. Da ein Kollege ausgeschieden ist der sich in seiner arbeit sich auf die faule Haut gelegt hatt. Mein chef hat eine Stempeluhr angebracht und möchte jetzt JEDE Pause die ich mache das ich ausstemple.

Ist das Rechtens??? Kann ich dagegen vorgehen???

Er will das ich 1 Stunde Pause mache obwohl wir nur 30 min Mittag haben und 30 min Bildschirmpause. Die er zu Zahlen hatt. Oder stimmt das so nicht.

Vio

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zunächst mal ist festzuhalten, dass Bildschirmpausen keine Pausen sind, die dem AN zur freien Verfügung stehen und in denen er machen kann, was er will. Der AG ist lediglich verpflichtet, dem AN vom Bildschirm "frei"zustellen. Er kann in dieser Zeit durchaus andere Tätigkeiten anordnen und hat damit seiner Pflicht Genüge getan.

Rauchen ist Privatvergnügen.

quote:
...im Vertrag steht das ich eine halbe stunde unbezahlte Pause und eine halbe stunde Bildschirmpause habe


Bitte mal den Vertrag zur Hand nehmen und den Passus hier zitieren.

Selbstverständlich kann der AG verlangen, dass jede Pause ausgestempelt wird und er ist auch derjenige, der die Pausenzeiten festlegt.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Konkret steht zum Thema "Pause" in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten:

§ 5 Täglicher Arbeitsablauf
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.

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#3
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank Ihnen beiden,

ich habe schon verstanden das die Pausen vom AG vorgeschrieben werden können. Aber die Frage ist doch hier das die Bildschirmpausen nicht zur normalen Pause gehören und auch bezahlt werden.

Selbstverständlich kann ich alle Pausen auch ausstempeln aber ist da nicht die Gefahr das sie halbe stunde gesetzliche bezahlte Pause auch noch nachgearbeitet werden muss...diese gehört doch nicht abgezogen oder???

Vio

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#4
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja aber das ist mein Problem mein Chef möchte das. Ich muss jetzt eine Stunde länger arbeiten damit ich eine stunde Pause machen kann...

Wie kann ich ihm das klar machen??? Das diese Bildschirmpause gesetzlich Verankert ist und ich nicht 10 Stunden arbeiten muss um 9 auf zuschreiben ....

Vio


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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/pausen/pausen_bei_bildschirmarbeit.htm :

"Nach der Bildschirmarbeitsverordnung hat der Arbeitgeber die Tätigkeit so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird. Dies zielt darauf ab, die Belastungen durch Bildschirmarbeit zu verringe

Bei den belastungsreduzierenden Maßnahmen rangieren Pausenregelungen hinter Mischarbeit, also der Unterbrechung der Arbeit durch andere Tätigkeiten. Bei stark vorbestimmten Arbeiten, wie z. B. Daten- und Texterfassung oder im Call Center, sollte die Bildschirmarbeit auf vier Stunden pro Tag begrenzt werden.
Kurzpausen
In der Bildschirmarbeitsverordnung sind Kurzpausen gemeint, also bezahlte Arbeitsunterbrechungen. Es geht nicht um die im Arbeitszeitrecht geforderten Ruhepausen."

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