Bezahlung fester Arbeitszeit oder nach Stunden?

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer1408
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung fester Arbeitszeit oder nach Stunden?

Hallo,

es geht um einen Arbeitsvertrag, Teilzeit, sozialversicherungspflichtig. Dort steht zum einen "20-Stundenwoche" und in einem anderen Absatz steht "Bezahlung nur nach abgeleisteten Stunden".

So kann sich der Arbeitnehmer nur schwer auf einen regelmäßigen Lohn verlassen, denn er hat auch Rechnungen zu zahlen.

Was meint Ihr: welche Aussage würde wohl im Streitfall vor Gericht schwerer wiegen? Bezahlung für 20 Stunden pro Woche (auch bei weniger Arbeit trotz Verfügbarkeit des Arbeitnehmers) oder der Stundenlohn?

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Das kommt auf den Inhalt der vertraglichen Vereinbrungen an.

Ohne die Klauseln zu kennen, kann man nur allgemein antworten.

Eine bezahlung nach Stunden kann zulässig sien, wenn die 20 Stunden als Höchstmenge definiert sind und nicht als Mindeststunden oder als feste Stundenanzahl.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Nutzer1408
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke,

also im ersten Absatz steht: Der Mitarbeiter ist teilzeitbeschäftigt mit 51% der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Vergütung erfolgt im Stundenlohn.

Weiter unten steht: Der Mitarbeiter hat seine Dienstleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Der Mitarbeiter ist teilzeitbeschäftigt mit 51% der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.

Das ist die Kernaussage.

/// Der Mitarbeiter hat seine Dienstleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden.

Dies regelt die Verteilung der AZ über den Tag und über die Woche.
Die Aussage ist nicht, dass nur die geleisteten Stunden bezahlt würden (wenn es weniger als 20 h im Schnitt wären). Genügend Arbeit für die AN zu haben, ist Sache des AG.

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""

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