Bezahlung (Probearbeit)

10. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mottenkopp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezahlung (Probearbeit)

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Schüler bewirbt sich bei einer Tankstelle als Aushilfe und sagt beim ersten Gespräch mit dem Chef, dass er an zwei Tagen in der Woche nicht arbeiten kann. Der Chef sagt, dass das kein Problem wäre, und viele Mitarbeiter an bestimmten Tagen Termine hätten.
Nach 15 Stunden Probearbeit geht der Schüler zum Chef und fragt, ob er nun übernommen wird und der Chef sagt, der Schüler soll morgen wiederkommen. Aber an dem Tag ist einer der Tage wo der Schüler nicht kann und er erinnert den Chef daran, dass er an zwei Tagen in der Woche nicht kann. Der Chef wusste davon angeblich nichts mehr und gab dem Schüler eine Absage. Der Schüler weiß aber 100%ig, das er es dem Schüler (auch vor einer Mitarbeiter/in) gesagt hat. Der Chef ließ ihn aber trotzdem arbeiten, obwohl er wusste, dass er den Schüler nicht gebrauchen kann. Ist das erlaubt?

Außerdem hat der Chef dem Schüler nicht gesagt, dass die Probezeit unbezahlt ist und es gab auch keine schriftliche Vereinbarung.
Hat der Schüler nun die Möglichkeit an den Lohn für die 15 Stunden zu kommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Unbezahlte Probearbeit ist gemäß dem Mindestlohngesetz nicht zulässig. Nur gilt dieses nicht für Minderjährige - insofern müßten Sie mal angeben, wie alt der Schüler ist.

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#2
 Von 
Mottenkopp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Schüler ist 18 Jahre alt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das ist gut. Die nächste Frage ist, wann er da gearbeitet hat - Lohn kann er nicht vor Fälligkeit fordern. Für Juni tritt diese mangels anderweitiger Vereinbarung am 31.07. ein, für Juli am 31.08. Danach kann er den Lohn erst mal schriftlich einfordern (mit 14 Tagen Frist) und nach erfolglosem Verstreichen der Frist kann er am Arbeitsgericht Lohnklage erheben. Und für alle Fälle kann er schon mal überlegen, wer außer dem Chef ihn noch auf Arbeit gesehen hat und damit potentiell als Zeuge dienen könnte.

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