Bewertung Ausbildungszeugnis

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
-sun-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Bewertung Ausbildungszeugnis

Hallo zusammen,

ich hab vor einem Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und jetzt ein Ausbildungszeugnis bekommen, da mein befristeter Vertrag nicht verlängert wurde.
Leider bin ich und auch die anderen Azubis nicht auf die Idee gekommen gleich nach einem Ausbildungszeugnis zu fragen. Da ich das Zeugnis jetzt bekommen habe möchte ich einfach wissen, was ihr davon haltet und wie ihr es einschätzt, danke schonmal im voraus.

Ausbildungszeugnis


Frau......., geboren am.... in...., hat vom 01. September 2006 bis 02 Juli 2009 in unserem Unternehmen in der Niederlassung ......,.........., eine AUsbildung zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung absolviert.
Frau.......erwarb die im Berufsbild festgelgten Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen ihrer Einsätze in verschiedenen Abteilungen unseren Unternehmens.
Neben der betrieblichen Ausbildung nahm Frau....reglmäßig am Berufsschulunterricht und an ergändzendem Unterricht im Betrieb teil.

Durch ihre gute Auffassungsgabe konnte sich Frau.... jederzeit schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten. Frau......erwarb während ihrer Ausbildungszeit umfassende und vielfältige Fachkenntnisse, welche sei stets erfolgreich in den weitern Ausbildungsprozess und in ihre tägliche Arbeit einbrachte. Auch bei hoher Arbeitsbelastung arbeitete Frau..... immer engagiert, zuverlässig und sorgfältig. Sie verflogte das Ziel ihrer Ausbildung gewissenhaft und erledigte ihr übertragene Aufgaben mit konstant zunehmender Selbständigkeit. Mit ihren Leistungen waren wir stets sehr zufrieden. Aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war sie in allen Abteilungen ein geschätztes Teammitglied.

Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten, Ausbildern, Kollegen und Mitauszubildenden war jederzeit einwandfrei.
Am 02.Juli 2009 legte Frau.... die Prüfung vor der IHK erfolgreich ab.
Nach Abschluss der AUsbildung konnten wir Frau..... in ein befristetes Anstellungsverhältnis übernehmen.

Wir danken Frau.... für die bisher geleistete Arbeit und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ihr persönlich alles Gute und beruflich weiterhin viel Erfolg.

So das wärs, ich hoffe ihr könnt mir einfach nen bisschen helfen, damit ich weiß wie das Zeugnis einzuschätzen ist.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das ist ein wirklich gutes Zeugnis! :rock:

Für Ihr Jahr als Angestellte sollten Sie sich aber auch ein Zeugnis ausstellen lassen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Ja, in der Tat ein sehr gutes Zeugnis.
Dass es Firmen gibt, die aus wirtschaftlichen Gründen auch die guten Leuten nicht länger anstellen können ist leider traurig aber Fakt.
Das Zeugnis für das letzte Jahr sollte ja auch nicht schlechter ausfallen, ist aber wichtig.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-sun-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, ich hab es auch als ein gutes Zeugnis betrachtet, aber war mir nicht wirklich sicher.
Ja für das eine Jahr bekomm ich auch noch ein Zeugnis, sowohl Zwischenzeugnis - auf das ich bestehe weil in dem Jahr leider nicht alles so glatt lief - wie auch ein Arbeitszeugnis.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.354 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen