Bewertung Arbeitszeugnis (betriebsbedingte Kündigung)

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tobi17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewertung Arbeitszeugnis (betriebsbedingte Kündigung)

Hallo,
mir wurde vor einigen Tagen betriebsbedingt gekündigt. Nun habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten und bitte um eine kurze Einschätzung bzw. gibt es etwas, was ich unbedingt ändern lassen sollte? Mir fällt direkt auf, dass der Kündigungsgrund fehlt (betriebsbedingt).

Zitat:
*Erster Block über meine Person/Anstellung*

*Zweiter Block über das Unternehmen*

Er übernahm im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
Herr * übernahm die telefonische Beratung der Kunden und bildete bei Neukunden den Erstkontakt zwischen dem Kunden und unsrem Unternehmen. In diesem Zusammenhang erstelle er Standardangebot für unsere Kunden und bei Sonderformen und individuellen Projekte, die auf die Anforderungen des Kunden abgestimmt wurden, Angebot nach Absprache und Vorgabe. Zu diesem Aufgabenbereich gehörte auch die telefonische oder schriftliche Nachverfolgung von Angeboten. Im Verlauf von Projekten umfasste die Tätigkeit von Herrn * auch die Erfassung von Aufträgen, Lieferscheinen, Rechnungen und im Bereich der Materialwirtschaft die Erfassung von Bestellungen in unserem Warenwirtschaftssystem. Ein wichtiger Teil dieser Arbeiten war auch die Kontrolle und Überwachung von Terminen. Herr * übernahm auch projektbezogen die Abstimmung von Layouts mit den Kunden und den diesbezüglichen Kontakt und die Abstimmung mit den Produktionsstätten.

Herr * verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das er jederzeit gut in die Praxis umzusetzen wusste. Herr * war motiviert und zeigte auch bei schwierigen Aufgaben Initiative und Engagement. Mit einem guten Blick für das Wesentliche führte er seine Aufgaben immer planvoll, methodisch und gründlich aus. Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr * als belastbarer Mitarbeiter und ging überlegt, ruhig und zielorientiert vor. Seine Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter sehr schwierigen Bedingungen, stets guter Qualität. Herr * hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt Herr * sich stets einwandfrei. Er trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei.
Herr * verlässt unser Unternehmen zum 31.12.2017.
Wir danken Herrn * für seine wertvolle Mitarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.



-- Editiert von Tobi17 am 11.12.2017 18:54

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich finde, das Zeugnis entspricht einem "Gut". Da gibt's eigentlich nichts zu meckern.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Sehe ich ebenso!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Wobei es aber in der Tat üblich wäre, den Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses zu nennen - zumindest, wenn der Arbeitnehmer das Ende nicht "verschuldet" hat.
Wenn der Mitarbeiter gut war (das Zeugnis ist zweifellos gut), fragt sich der Leser immer, warum der Arbeitnehmer da jetzt nicht mehr arbeitet, wo der Arbeitgeber ihn doch so gut fand.
Gutes Zeugnis plus plötzliches Ende des Arbeitsverhältnisses ohne angegebenen Grund klingt immer nach "der Arbeitnehmer hat irgendwas angestellt".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Bei einer betriebsbedingten Kündigung gehört der Kündigungsgrund ins Zeugnis.
Sollte man also korrigieren lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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