Habe ich Anspruch auf Bewerbungskosten auch wenn ich schon festeingestellt bin?

17. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Habe ich Anspruch auf Bewerbungskosten auch wenn ich schon festeingestellt bin?

Hallo,

Habe ich Anpsruch an Bewerbungskosten auch wenn ich schon seit halben Jahr festeingestellt bin?

Ich möchte mich bei andere Firma bewerben, aber die ist über 800 Km entfernt - d.h.Fahrkosten zu Vorstellungsgspräch.

danke
goddess

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Erster Ansprechpartner für die Übernahme der Fahrtkosten ist der Arbeitgeber, der Sie eingeladen hat. Das ergibt sich aus dem § 670 BGB . Soweit die Übernahme in der Einladung zum Gespräch nicht ausgeschlossen wird, muß er zahlen.

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#2
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? Ich habe mich doch selber beworben, er MUSS nicht zahlen oder?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Doch, wie schon geschrieben, er muss zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Heisst das, dass ich keinen Anspruch an Bewerbungskosten von AA habe?
Und was mit Umzugskosten? Die sollte aber AA übernehmen, oder?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

es ist eigentlich üblich, daß der AG an den Bewerber die Fahrtkosten erstattet. Im Normalfall sind das 0,30 Cent/Km bei Anriese mit dem Fahrzeug oder die Bahnfahrkarte.

Ich hatte letztes Jahr 2 Gespräche, eines mit ca. 1100 Km (hin-zurück) und eines 800 Km.

Bei beiden wurde anstandslos nach dem Gespräch dei Km-Pauschale, bei ersteren auch 80 EUR für Hotelübernachtung übernommen.

Du kannst ja nach dem Gespräch den zust. Menschen anschreiben (Per Email), Dich für das gute Gespräch bedanken und darum bitten, daß die Fahrtkosten für die x Km entspr. des im Hause üblichen Satzes erstattet werden.

Gruß

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Das Arbeitsamt zahlt nichts, da Du nicht arbeitslos bist. Das gilt sowohl für die Vorstellungskosten als auch für die Umzugkosten.

Der AG, der Dich eingeladen hat, muss Dir die Vorstellungskpsten ersetzen, es sei denn er hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der diese Kosten nicht übernimmt.

Ob er auch die Umzugkosten übernimmt, ist Verhandlungssache.

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#7
 Von 
goddess
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist u. a. , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren(!!!) nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden

- So stehts auf AA-website. Ich bin seit Januar beschäftigt, also seit halben Jahr, also ich habe auf Umzugskostenbeihilfe Anspruch oder nicht?

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#8
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo goodess, hh hat es dir doch schon beantwortet:
du hast derzeit einen Job, also hast du eben KEINEN Anspruch auf die Umzugskostenbeihilfe. Du kannst
a) den neuen AG darauf ansprechen, manche Firmen unterstützen neue Mitarbeiter in dieser Hinsicht, ein Anspruch besteht jedoch nicht
b) in jedem Fall die Umzugskosten von der Steuer absetzen.

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#9
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

Bist du bei dem AA als "arbeitssuchend" gemeldet?
dann zahlen die es.
so war es bei mir auch.
wenn du aber rein theoretisch noch angestellt bist (eine freistellung ist dem ja ähnlich)
kannst du den bei dem du das gespräch hast bitten dir die kosten zu erstatten.

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