Bewerbungskosten - Reisekosten - Höchstgrenzen?

24. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Bewerbungskosten - Reisekosten - Höchstgrenzen?

Hallo,
evtl. keine rechtliche Frage !

Bei Vorstellungsgesprächen werden ja normalerweise die Reisekosten erstattet. Gibt es Höchstgrenzen, ab wann dies in der Regel nicht mehr gemacht wird ??
Es geht um ein Vorstellungsgespräch für einen 65 tsd EUR-Job.

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Verstehe ich die Frage richtig:
Ihre Höchstgrenze bezieht sich nicht auf die Höhe der Reisekosten, sondern des Gehalts?
Grundsätzlich gilt: Wer zum Gespräch einlädt, trägt die Reisekosten (und das ist unabhängig vom Gehlat der ausgeschriebenen Position). Wenn Sie zum Termin fliegen oder eine weite Anreise mit Übernachtung haben, sollte immer vorher geklärt werden, wie es mit der Kostenerstattung aussieht. Ansonsten bietet sich an: Im Falle einer Absage Reisekosten abrechnen. Wenn Sie den Job bekommen, sollten Sie abwägen. Sie machen sich sicher nicht beliebt, wenn Sie am ersten Arbeitstag noch eine Busfahrt für 3 EUR oder für 10km Fahrt die Fahrkostenpauschale haben möchten.

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#2
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

stimme jb voll und ganz zu.

Grundsätzlich muss der AG die Reisekosten erstatten, wenn er in der Einladung (oder Gesprächsbestätigung) nicht ausdrücklich auf die Nichterstattung hinweist.

Ansonten kann man die Kosten immer noch bei der Steuer absetzen.

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es geht um eine ANfahrt mit PKW von 550 KM (einfach).
Also ist eine Nachfrage nach Kostenerstattung ok, oder ?
(hatte seit 6 Jahren keine solches Gespräch mehr).

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Eine Anfrage ist ermessenssache. Rechtlich ist sie ok, absolut, persönlich bzw. als Bewerber gesehen musst du für dich selber entscheiden, wie du das machst.

Hatte sowas jetzt auch, Bahnticket 100 Euro je Gespräch, war zu 2 Gesprächen = 200 Euro. Ich habe es nicht angesprochen, habe jetzt den Vertrag unterschrieben und werde nach meiner ersten Woche mal nebenbei fragen. Wenn du das anders herum machst, kann schnell der Eindruck kommen, dass du sehr auf dein eigenes Geld achtest und dir die Fahrt zum Bewerbungsgespräch zu teuer ist. Dies könnte einen negativen Beigeschmack bringen.

Hast du dir schon mal Gedanke gemacht wie du reagierst, wenn sie "nein, zahlen wir nicht" sagen? Fährst du dann trotzdem oder sagst du das Gespräch ab?

Will dir nur Gedankentipps geben ;)
Gruß
Marion

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#5
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Üblich ist die Erstattungsforderung allenfalls wenn Du abgelehnt wurdest. Wenn man Dich genommen hat, ist es rechtlich aber auch zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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