Bewerbung Absage wegen interner Absprachen - Wettbewerbsverbot nicht im Vertrag

7. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
WernerP75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Bewerbung Absage wegen interner Absprachen - Wettbewerbsverbot nicht im Vertrag

Hallo zusammen,

Ich bin in der IT Branche tätig und habe über einen Headhunter ein tolltes Jobangebot erhalten.

Nach kurzem Gespräch und dem Austausch meiner Infos (Lebenslauf, etc. ) haben sie auch großes Interesse an mir.
Nun habe ich erfahren das sie mich zwar gerne einstellen würden, jedoch ein internes Abkommen zw. den beiden Unternehmen existiert. Dieses besagt wohl das die neue Firma, keine Mitarbeiter aus meiner aktuellen einstellt. Dies war mir nicht bekannt.
In meinem Arbeitsvertrag gibt es aus KEINE Klausel zum Wettbewerbsverbot o.ä..

In der neuen Anstellung wäre mein Gehalt deutlich besser so das ich mich jetzt wirklich ärgere.

Ist das rechtens das ich nun das neue Arbeitsverhältniss nicht beginnen darf, weil die Firmen sich dort irgendwas überlegt haben ? Beide Firmen arbeiten in eine ähnlichen Branche und es wurden historisch gesehen auch schon ein paar Mitarbeiter von meiner aktuellen in die neue abgeworden. Das ist noch keine 3 Monate her!

Hat jemand Erfahrung mit sowas ? Generell muss ich jetzt auf das Mehrgehalt verzichten, ohne das ich etwas daran ändern kann.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Sowas ist in Deutschland nicht erlaubt und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Problem dabei: beweisen kannst du es wahrscheinlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

@asd71
... hast du dafür auch einen Beleg, oder ist das aus dem Allgemeinen geschöpft?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von WernerP75):
Generell muss ich jetzt auf das Mehrgehalt verzichten, ohne das ich etwas daran ändern kann.

Wo anders bewerben ...



Zitat (von WernerP75):
Ist das rechtens das ich nun das neue Arbeitsverhältniss nicht beginnen darf, weil die Firmen sich dort irgendwas überlegt haben ?

Ich wüsste derzeit nicht was dagegen sprechen sollte.
Die meisten Arbeitnehmer darf der Unternehmer sich zum Glück noch selbst aussuchen.



Zitat (von asd1971):
Sowas ist in Deutschland nicht erlaubt und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Da fehlt mir jetzt ein wenig die Rechtsgrundlage.
Mag sein das sich da was in den Tiefen des Kartell/Monopolrechtes verbirgt, aber ein generelles Verbot wäre mir neu.
Betriebsübernahme bzw. Betriebsübergang liegt ja auch nicht vor.



Zitat (von WernerP75):
auch schon ein paar Mitarbeiter von meiner aktuellen in die neue abgeworden. Das ist noch keine 3 Monate her!

Nun, die aktuelle Firma kann solchen Abwerbeversuchen durchaus einen Riegel vorschieben, kommt halt darauf an, wie genau da abgeworben wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WernerP75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Wo anders bewerben ...


Das habe ich ja quasi gemacht. Nun komme ich aber nicht in meinen Wunschjob. Und ja IT wird gesucht aber nicht jeder Arbeitgeber zahlt vernünftig.
Zitat:

Zitat (von Harry van Sell):
Ich wüsste derzeit nicht was dagegen sprechen sollte.
Die meisten Arbeitnehmer darf der Unternehmer sich zum Glück noch selbst aussuchen.


Der neue Arbeitgeber würde mich ja gerne nehmen, darf oder will es aber durch diese Absprache nicht. Und müsste sowas nicht auch im Unternehmen kommunziert werden ? Also das man sich nicht bei XYZ bewerben darf ? Ich dachte ich hätte die freie Arbeitsplatz wahl.



Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Nun, die aktuelle Firma kann solchen Abwerbeversuchen durchaus einen Riegel vorschieben, kommt halt darauf an, wie genau da abgeworben wurde.


Die andern Mitarbeiter haben ganz normal gekündig oder wurden gekündigt und sind dann in das anderen Unternehmen übergegangen. Ohne Übergangszeit!

-- Editiert von WernerP75 am 07.11.2016 17:22

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Das hat mit der freien Arbeitsplatzwahl nichts zu tun. Zu einem Arbeitsvertrag gehören immer zwei, die ihn abschliessen. Und hier wollte man Dich aus was für Gründen auch immer nicht. Was man Dir sagt, wieso man die anderen genommen hat, keine Ahnung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von WernerP75):
Und müsste sowas nicht auch im Unternehmen kommunziert werden ? Also das man sich nicht bei XYZ bewerben darf ?

Man darf sich ja bewerben. Wenn die Firma einen dann nicht nimmt, ist das erstmal Pech.



Zitat (von WernerP75):
Ich dachte ich hätte die freie Arbeitsplatz wahl.

Hast Du ja. Nur hat das ja nichts mit dem Thema hier zu tun.



Zitat (von WernerP75):
Die andern Mitarbeiter haben ganz normal gekündig oder wurden gekündigt und sind dann in das anderen Unternehmen übergegangen.

Das ist erlaubt, da kann die andere Firma auch nichts gegen machen.
Nur Vorkehrungen für die Zukunft treffen (was offenbar geschehen ist).



Zitat (von WernerP75):
Nun habe ich erfahren

Vermutlich nur mündlich?



Zitat (von WernerP75):
Dieses besagt wohl das die neue Firma, keine Mitarbeiter aus meiner aktuellen einstellt.

Genauer Wortlaut ist nicht bekannt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
WernerP75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

- Vermutlich nur mündlich?

Ja nur mündlich!

- Genauer Wortlaut ist nicht bekannt?
Nein leider nicht. Ich kann ja jetzt aber auch nicht einfach zum aktuellen Arbeitgeber gehen und nachfragen. Das wäre sicher nicht zuträglich für das Arbeitsklima.

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
WernerP75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja ich habe mich mittlerweile damit abgefunden.
Ist halt sein gutes Recht solche Vereinbarungen zu treffen. Und aus Sicht des Arbeitgeber auch zu verstehen.

Trotzdem sehr unschön/schade für mich. Dann werde ich mich wohl woanders bewerben. Was dann einem Verlust für beide gleich kommt, schade drum!

1x Hilfreiche Antwort

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