Betrüger Arbeitgeber auf dem Leim gegangen

9. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.09.2018 10:15:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrüger Arbeitgeber auf dem Leim gegangen

Hallo,
Ich habe folgendes Problem,

Ich hatte am 01.09. eine neue Stelle angefangen,
Ich und 44 andere Mitarbeiter starteten am Montag und arbeiteten bis Freitag.
Die Arbeit hatte sich im Laufe der Woche schon als evtl nicht ganz ordentlich im Rahmen des Gesetzes rausgestellt.
Dann hat der Chef am Freitag Nachmittag den dialer (den Zugang über den gearbeitet wird)
Für alle Mitarbeiter gesperrt. (Der aktuelle glaubensstand is das der dialer nur für eine Woche bezahlt wurde)
Die Teamleiter konnten ihn dann Freitag nicht mehr erreichen, und er terminierte per sms ein Gespräch auf Freitag 21uhr , da war dann das Handy aus.
Samstag das selbe Spiel, nicht zu erreichen, dann wieder via sms terminiert das er Samstag im 21:30 Uhr erreichbar ist.
Wieder das Handy aus.
Dann kam eine sms mitten in der Nacht von ihm um halb 3 das er das Projekt beenden wird, weil ihm die eine Woche zu wenig Abschlüsse waren und er alle für nicht Zielorientiert hält.
Und das wir in der kommenden Woche alle unsere Kündigungen bekommen.

Ich hatte die Zeit genutzt um nach der firme zu googeln etc. Und er hat in den letzten 3 Jahren 3 Firmen mit dem selben Geschäft angemeldet.
Und bei dem ersten hängt sogar noch einLKA verfahren an.

Jetzt bin ich mir sicher das ich hier einen betrüger ins Netz gegangen bin, im Arbeitsvertrag stand das 800€ fällig werden wenn arbeitsmaterialien nicht zurück gegeben werden, habe aber meine eigenen Geräte verwendet, die auch dazu geschrieben, auch wenn er mit ausdrücklich sagte er könne sich das merken und ich solle mir keine Gedanken machen.
Die anderen taten das nicht.

Außerdem denk ich das er im allgemeinen sein Geschäft nicht ordentlich führt.

Wir werden sicher auch nicht bezahlt für die Woche...

Jetzt meine Frage wie sind meine rechtlichen Möglichkeiten, ich habe keine Rechtsschutzversicherung oder so...
Einfach in die Schublade „lern draus" stecken? Oder aktiv werden

Danke im Voraus


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es macht wenig Sinn, über dieselbe Problematik immer wieder einen neuen Thread zu eröffnen, dadurch macht man sich hier keine Freunde. Du weisst nichts genaues, außer dass der Laden geschlossen wird, das Konzept wohl nicht aufgegangen ist. Sieh zu, dass Du Deine arbeitsrechtlichen Ansprüche durchsetzst und gut ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12309.09.2018 10:15:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging jetzt um die Kündigung, meine 1. frage ging um meinen Verdacht das seine Geschäfte nicht ordentlich laufen...
Ich frage weil ich Rat brauche und meine rechtlichen Möglichkeiten nicht kenne, darum wende ich mich an das Forum.
Ich will mir weder Freunde noch Feinde machen, Ur um Hilfe beten.
Lg

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Verdacht auf was immer, interessiert niemanden. Wenn die schriftliche Kündigung da ist und das Geld nicht kommt, ab zum Arbeitsgericht und das wars.

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// Ich frage weil ich Rat brauche und meine rechtlichen Möglichkeiten nicht kenne,

Dann frag doch, was du wissen willst. Wohl verstehe ich, dass es dich beeindruckt, einem unseriösen AG aufgesessen zu sein, aber das alles lang und breit auszuwalzen hilft dir in deinem Anliegen auch nicht weiter.

Deine Möglichkeiten schrumpfen auf genau eine: Klage auf Gehaltszahlung beim Arbeitsgericht.
Es kann aber angesichts der Umstände auch sein, dass die Möglichkeiten auf null schrumpfen, nämlich dann, wenn die Klage unzustellbar sein sollte.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von SnapySDS):
Jetzt meine Frage wie sind meine rechtlichen Möglichkeiten

A) Wenn die Kündigung kommt, gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
B) Wenn der Lohn nächsten Monat nicht kommt, Lohnklage erheben.
C) beim Amt arbeitssuchend melden und wenn die Kündiging kommt auch arbeitslos melden



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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