20 Jahre Betriebszugehörigkeit oder nur 6 Jahre?

10. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb360918-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
20 Jahre Betriebszugehörigkeit oder nur 6 Jahre?

Meine Schwiegermutter ist zum ersten Mal nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit für längere Zeit krank. Da Sie eigentlich schon in Rente gehen könnte (mit Abschlägen) hat ihr Arbeitgeber ihr Nahe gelegt, einen Rentenbeginn ins Auge zu fassen. Nun ist meine Frage, wenn der Arbeitgeber ihr kündigen sollte, welche Kündigungsfrist hat sie.

Das Problem ist, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen immer wieder in den ruhigeren Wintermonaten für 1 - 2 Monate kündigt und dann wieder eingestellt hat. Zum letzten Mal bei meiner Schwiegermutter im Jahre 2007. Eingestellt mit Arbeitsvertrag wurde sie aber 1993. Seit dem ist sie beim gleichen Arbeitgeber, nur eben immer wieder mit Unterbrechungen. Hat sie dann 20 Jahre Betriebszugehörigkeit oder nur 6 Jahre?

Danke und viele Grüße, Lisa Kuchler

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das Problem ist, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen immer wieder in den ruhigeren Wintermonaten für 1 - 2 Monate kündigt und dann wieder eingestellt hat.


Gab es bei den Wiedereinstellungen eine vertragliche Vereinbarng, dass die vorherige Zeit als Betriebszugehörigkeit weiter zählen soll?

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Wenn es keine vertragliche Zusicherung zu der Übernahme der alten Zeiten gibt, dann muss ein Gericht entscheiden.

Ich vermute schon fast, dass ein Arbeitsgericht eine Klausel mit Anrechnungsverzicht mangels Transparenz kippen könnte.

Was man so im Netz liest könnte es knapp werden.
Ein eventueller Tarifvertrag hat dann wohl auch noch was zu sagen.
Betriebsgröße spielt auch eine Rolle ob Kündigungsschutz besteht oder nicht.

EIn Fachjurist vor Ort sollte sich mal diese Verträge ansehen.
Ggfs. kommt bei der nächsten eventuellen Kündigung noch eine nette kleine ABfindung raus,wenn man dagegen bzw. gegen die Frist klagt. Gegenüber der Rente lohnt sich das womöglich.



-- Editiert maestro1000 am 10.03.2013 22:35

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn der Betrieb nicht zu klein ist, dann kann ich nur dringend raten, nicht selbst zu kündigen und eine Kündigung des Arbeitgebers nicht zu akzeptieren. Denn die Abschläge bei der Rente sind ja doch recht hoch, bis ca. 10 % der Rentenzahlung. Und - immer vorausgesetzt, der Betrieb ist groß genug - dann geht das nicht so einfach mit der krankheitsbedingten Kündigung. Die erste Frage ist dann, wie die Zukunftsprognose ist, wie alt die Mutter ist, ob man nicht einen "Springer" für die Zeit der Krankheit einstellen kann. Also, jeder Monat, den die Mutter offiziell noch im Betrieb ist, ist ein finanzieller Gewinn, wenn es um die Rente geht.

wirdwerden

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#4
 Von 
fb360918-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal möchte ich mich bei Euch allen bedanken, für die Antworten. Es ist toll, dass es dieses Forum gibt!

Um Euch noch ein paar Hintergrundinfos zu geben, sicher interessiert es den ein oder anderen.

Also, meine Schwiegermutter wird am 18.06.2013 63 Jahre alt. Sie hat sich im November 2012 ein neues Knie einsetzen lassen, da aufgrund ihrer Tätigkeit dieses so belastet wurde, dass es nicht mehr anders ging.Eigentlich hatte ihr Arzt es ihr bereits vor Jahren nahe gelegt. Aus Rücksicht auf die Arbeit, hat sie es immer wieder verschoben. Deshalb hat sie nun ein komplettes Knie benötigt. Das zweite steht an.

Sie arbeitet als Floristin in einem großem Glasgeschäft(ca. 35 Mitarbeiter), macht dort die Kunstblumenabteilung. Während ihrem Krankenhausaufenthalt gab es ein Telefonat zwischen ihrer Tochter und dem Personalleiter. (Tochter hat angerufen wegen Krankmeldung). Er hat ihrer TOCHTER!!!!!! nahe gelegt, dass meine Schwiegermutter so lange wie möglich krank machen soll, dass sie sich Gedanken machen soll, ob sie nicht in Rente gehen will, sie würden Sie auch kündigen, damit sie wenigsten noch Arbeitslosengeld mitnehmen kann.

Seitdem kein Anruf durch den Arbeitgeber, keie Nachfrage wie es ihr geht, etc.

Nun gehen wir davon aus, dass ihr AG sie gerne loshaben möchen. Da sie so verletzt ist, nach 20 Jahren fehlzeitenfreier Zeit und wirklich vielen Überstunden, Samstag-s und Sonntagsarbeit und "illegalen" Nachtschichten im Anschluss an die normale Arbeitzeit, saisonalbedingt, z.b. Weihnachtsdeko umgestalten, möchte wir versuchen, dass sie zumindest eine Abfindung erhält.

In Rente kann sie eigentlich abschlagsfrei erst, nagelt mich nicht fest, mit ca. 65 gehen. Jetzt ginge sie in eine Rente mit Rentenminderung (700 EUR). Wir möchten jetzt einfach versuchen, zumimdest eine Abfindung herauszuschlagen.... Diese wird ja zuerstmal nur freiwillig bezahlt, sofern sie sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Wenn ich jetzt von 20 Jahren Betriebzugehörigkeit ausgeh, steht natürlich ein ganz andere Betrag im Raum, als bei 6 Jahren. Wir werden jetzt mal mit 20 Jahren in die Verhandlungen starten. Ich denke sie haben keinen Bock auf einen Arbeitsgerichtsprozess! Ich wollte einfach aussagekräftig sein und ein paar Argumente für die 20 Jahre sammeln. Drückt uns die Daumen. Das sind echt Ausbeuter.... :-(

Einfach gemein, wie man mit den Mitarbeiter umgehen darf! DANKE nochmal!

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

So, dann fangen wir mal an.

Wenn 35 Ganztagsbeschäftigte da sind, dann kann sie nicht ohne weiteres gekündigt werden. Dann ist die ganze Prozedur erforderlich, die ich bereits oben beschrieben habe.

Einen Rentenabschlag gibt es ab dem Alter von 63 nicht mehr, wenn die Frau einen GDB von 50 hat. Aber, solange sie nicht in Rente ist, baut sie ihren Rentenanspruch auf.

Und noch etwas: wenn man krank ist, sollte man selbst anrufen, beim Arbeitgeber. Die Gute ist ja "aufs Knie" gefallen und nicht auf den Mund. Und dann sollte man sich nicht aufregen, wenn sich der AG über sowas aufregt oder auch mit dem Angehörigen spricht.

Ach ja, einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, es sei denn, es steht sowas im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Und das "wir" sollte man ganz schnell vergessen. Entweder die Schwiegermutter alleine, oder aber mit Betriebsratsmitglied/Gewerkschaftsmitglied/Anwalt.

Ich würde einfach abwarten, was passiert

wirdwerden

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