Betriebsvereinbarung

3. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
hanna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsvereinbarung

Guten Abend!

Es würde mich interessieren was vorrang hat - Inhalt des Arbeitsvertrags oder eine spätere Betriebsvereinbarung, die dem Vertrag widerspricht.

Vielen Dank.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Normalerweise hat eine höhere Rechtsquelle im Arbeitsrecht Vorrang von einer rangniederen, es sei denn die niedere enthält eine für den AN günstigere Regelung.
Rechtsquellen in hierachischer Aufstellung:
- Verfassung
- Gesetze
- Rechtsverordnungen
- Tarifvertrag
- Bertriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hanna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst also der Arbeitsvertrag, der eine günstigere Regelung für den AN vorsieht hätte Vorrang vor der nachträglich ungünstigeren Betriebsvereinbarung.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.945 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen