Hallo.
Ich arbeite in einer Spielhalle und wir sind von einem größeren Unternehmen aufgekauft worden bei dem die Angestellten einen anderen Verdienst und Zuschläge erhalten. Meine Frage ist, müssen die Arbeitsverträge von uns dann nicht vom neuen Arbeitgeber angeglichen werden? Lg
Betriebsübernahme, Vertragsänderung
12. März 2018
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Frage vom 12. März 2018 | 16:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsübernahme, Vertragsänderung
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#1
Antwort vom 12. März 2018 | 16:39
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Eigentümerwechsel ändert an den AV erst einmal nichts. Beim Betriebsübergang bleiben die AV unangetastet. Für ein Jahr. Wenn die Konditionen günstiger sind, könnte das freilich auch vorher vereinbart werden.
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