Folgende Situation:
Betrieb (Bildungsträger) geht in Insolvenz, Insolvenzverfahren wird eröffnet.
Eine neue Gesellschaft kauft den Betriebsteil A (Es gab in diesem Fall Abteilungen A-D, die unterschiedliche, für die Abteilungen typische Dienstleistungen angeboten haben)
andere Betriebsteile B, C, D dagegen nicht. (Es werden von der neuen Gesellschaft gewissermaßen die Sahnestückchen herausgeschnitten.)
Mitarbeiter M gehört nun nach langejahrer Mitarbeit inzwischen zur Abteilung D, obwohl er ursprünglich zur Hälfte seiner Stelle für eine Tätigkeit in dem nun geretteten Betriebsteil A eingestellt worden ist. Dies steht genauso in seinem Arbeitsvertrag. Von einer Mitarbeit im Betriebsteil D steht dagegen nichts im Vertrag.
Die neue Gesellschaft, die den Betriebsteil A erworben hat, lehnt es ab, den M nach §613a BGB
zu übernehmen. M beruft sich auf seinen Arbeitsvertrag und möchte eine Klage auf seine Übernahme in die neue Gesellschaft in dem erworbenen Betriebsteil A anstrengen.
Hat er Aussicht auf Erfolg??????
Betriebsübergang nach §613a BGB wg. Arbeitsvertrag
23. Dezember 2008
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Frage vom 23. Dezember 2008 | 23:17
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 9x hilfreich)
Betriebsübergang nach §613a BGB wg. Arbeitsvertrag
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