Betriebsrat - Kann man dagegen Anzeige erstatten?

23. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
WilliamWallace
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsrat - Kann man dagegen Anzeige erstatten?

Hi,
der Betrieb in dem ich arbeite hat mehr als 30 Mitarbeiter am Standort, jedoch weigert sich der Vorstand wehement (wurden vor kurzem eine AG) einen Betriebsrat wählen zu lassen. Kann man dagegen Anzeige erstatten? UNd falls ja wo?!

William

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Ja William Wallace,
Du kannst alles machen was Du willst, nur muß Du dann auch mit allen Konsequenzen rechnen und wäre ich der Chef so würde ich Dich schon vorher achtkantig entlassen.

Weshalb willst Du eigentlich einen Betriebsrat?
Ich möchte Dir lieber den Rat geben Dich selbständig zu machen und dann kannst Du Betriebsräte in Deinem Betrieb zulassen wie viel Du willst.
Ich drücke Dir jetzt dazu schon den Daumen.

MfG



















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#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Um einen Betriebsrat zu wählen, braucht Ihr nicht das Einverständnis Eures Arbeitgebers!
Um aber bei den recht komplizierten Bestimmungen und Vorschriften, die zu beachten sind, keinen Fehler zu machen , solltet Ihr Euch an die für Euch zuständige Gewerkschaft wenden, dort könnt Ihr Hilfe bekommen! Das mit dem "achtkantig herauswerfen" ist so nicht möglich, denn als Initiator eines Betriebsrates (Mitglied des Wahlvorstandes) geniesst man auch besonderen Kündigungsschutz, genau wie als Wahlbewerber und natürlich auch Betriebsratsmitglied!
Schaut Euch auch mal im Internet um, dort könnt Ihr auch viele hilfreiche Tipps bekommen, einfach mal "googlen"!
Viele Arbeitgeber haben Probleme mit der Mitbestimmung durch Betriebsräte - davon dürft Ihr Euch nicht beirren lassen !

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#3
 Von 
HeRo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Antwort von kjanzen ist nichts weiter beizufügen !!!
Macht es so.

Mit freundlichen Grüßen
HeRo
.

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#4
 Von 
HeRo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Antwort von
info-neugierde vom 25.03.2004

Hallo,
diese Antwort ist schlicht und ergreifend, grotten falsch. Hier hat jemand das Wesen des Arbeitsrecht`s bis heute nicht mal im Ansatz verstanden.

Mit freundlichen Grüßen

HeRo

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#5
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Es ist erschreckend was ich hier allese so lesen muß.

Ich würde Euch bitten sucht Euch einige alte Funktionäje aus dem Osten und gründet im Neid doch gleich am besten einen eigenen Volkseigenen Betrieb.
Wenn Ihr dann einen Betriebrat gegründet habt könnt braucht Ihr Euch zwar nicht um die komplitzierte und im Regelfall nur über still und heimlich an den Auftraggebern zu zahlenden Schmiergelder beiteiligen was damit einzig und allein einen Auftrag und auch Euren Arbeitsplatz sichert kümmern aber um eure letztlich dafür auch zu erbringenden Arbeitsleistungen, übers Einkommen, über die Einstellung und Entlassung eines Mitarbeiters da könnt und wollt Ihr mitreden und dem Cheff auf die Finger klopfen.

Macht weiter so und ihre schaft damit bestimmt für Euch und in der Zukunft auch für Eure kinder damit reichlich Arbeitsplätze

Vergesst auch bitte nicht bei der Gründungsfeier zum Betriebsrat die kommunistische Internationale, so wie dies stets auch immer die SPD-Genossen tun gemeinsam zu singen, Karl Marx und Lenin wird Euch dankbar sein.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
isabella1
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

sehr qualifizierte antwort....

LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL

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#7
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

Aus welchem Grunde willst Du unbedingt ( geht ja bis zur Anzeigelust...) einen Betriebsrat gründen??

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#8
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Es ist erschreckend was ich hier allese so lesen muß.

Jo, das habe ich mir bei deinem Posting auch gedacht....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

stimmt @Gesil! Ganz so gehts nun auch nicht *g*

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

@banneduser - ich weiß nicht, welch Teufel Dich reitet..... Betriebsratsarbeit und die Internationale gehören nun wirklich nicht zwangsläufig zusammen!
Auch der Arbeitgeber kann durch einen kompetenten Betriebsrat, der auch die Interesssen des Betriebes vertritt ( die Kuh, die man melken will, sollte man ja schließlich nicht schlachten!) profitieren.
Der BR kann das Betriebsklima und somit die Unternehmenskultur positiv beeinflußen, das kommt dann auch dem Betrieb und nicht zuleztzt dem Unternehmer zugute.

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