Betriebliche Kündigung ordentlich ausserdentlich?

14. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nudellasso
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebliche Kündigung ordentlich ausserdentlich?

Hallo,

leider bleiben auch in unserer Firma die Aufträge aus und die Oberen haben beschlossen das sie alle Teilzeitkräfte eben mal kurz kündigen.
Ich bin seit 4 Jahren dort und unbefristet, ausserdem Alleinerziehend mit zwei Kindern und bekomme zur unterstützung noch Hartz4.

Heute werde ich per Post die Kündigung auf den 15.02.2009 bekommen, ist das nicht ein bisschen Kurzfristig? Heute ist der 14.02.2009!!!

Ich habe noch alten Urlaub und Überstunden, was ist damit?

Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag:

Eine fristlose Kündigund gilt gleichzeitlich vorsorglich als ordentliche Kündigung für den nächstzulässigen Kündigungszeitpunkt.

Die Arbeitnehmerin erklärt sich damit einverstanden, von der Firma im Falle einer Kündigung ( auch Eigenkündigung ) von der Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche freigestellt zu werden.

Meine Frage:
Dürfen die mich von heute auf morgen Kündigen?
Ich bin im Moment noch völlig Fassungslos.

Ist das rechtlich so erlaubt?

Nudellasso

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dürfen die mich von heute auf morgen Kündigen?


Eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist, ginge nur per Tarifvertrag. Aber ich kenne keinen Tarifvertrag (und kann mir auch keinen vorstellen), der nach 4 Jahren noch immer eine Kündigungsfrist von heute auf morgen vorsehen würde.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

"§ 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen

(1)
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2)
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats;
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats;
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats;
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats;
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

... drunter geht es also nicht. Kündigung dürfte also umgedeutet werden auf eine fristgerechte Kündigung. Du musst also schnellstens Kündigungsschutzklage einreichen, weil - bei hinreichender Betriebsgröße - auch die Frage der Sozialauswahl zu prüfen sein dürfte.


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