Betreibsbedingte Kündigung vs. Nachfolger-Einarbei

20. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)
Betreibsbedingte Kündigung vs. Nachfolger-Einarbei

Hallo,

wenn sich eine Firma von einem Teil der Belegschaft über betriebsbedingte Kündigungen entledigt, fallen die entsprechenden Arbeitspläte weg. Kann eine Firma dann hingehen und von Gekündigten eine Übergabe von Aufgaben an Nachfolger verlangen? Oder kann dadurch die betriebsbedingte Kündigung unwirksam werden, da belegt wird, dass der Arbeitsplatz nicht weggefallen ist und die Tätigkeit durch eine oder mehrere Personen übernommen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Peter

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

eine betriebsbedingte Kündigung schließt ja nicht unbedingt die weitere Notwendigkeit bestimmter Stellen bzw. Tätigkeiten aus. Es wird organisationsmäßig 'gestrafft', Aufgaben anders zugeordnet oder ein Teil in andere Abteilungen verlagert ... oder ganz outgesourct. Und da müssen dann eben auch anderen Arbeitnehmern die Aufgaben übergeben oder/und erklärt werden. Das gehört dann halt auch zu den Aufgaben der gekündigten AN. Da kann man nicht einfach sagen 'Nö, ich bin ja gekündigt. Sollen die doch sehen, wie sie zurecht kommen.' o.ä.

Wenn noch Fragen bestehen, dann bitte auch mit etwas mehr Situationsbeschreibung hier stellen.

MfG

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#2
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Leider geht es nicht mit mehr Situationsbeschreibung, da die Frage nur aus Interesse gestellt wurde und kein konkreter Fall bekannt ist.

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