Hallo,
wenn sich eine Firma von einem Teil der Belegschaft über betriebsbedingte Kündigungen entledigt, fallen die entsprechenden Arbeitspläte weg. Kann eine Firma dann hingehen und von Gekündigten eine Übergabe von Aufgaben an Nachfolger verlangen? Oder kann dadurch die betriebsbedingte Kündigung unwirksam werden, da belegt wird, dass der Arbeitsplatz nicht weggefallen ist und die Tätigkeit durch eine oder mehrere Personen übernommen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Betreibsbedingte Kündigung vs. Nachfolger-Einarbei
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
eine betriebsbedingte Kündigung schließt ja nicht unbedingt die weitere Notwendigkeit bestimmter Stellen bzw. Tätigkeiten aus. Es wird organisationsmäßig 'gestrafft', Aufgaben anders zugeordnet oder ein Teil in andere Abteilungen verlagert ... oder ganz outgesourct. Und da müssen dann eben auch anderen Arbeitnehmern die Aufgaben übergeben oder/und erklärt werden. Das gehört dann halt auch zu den Aufgaben der gekündigten AN. Da kann man nicht einfach sagen 'Nö, ich bin ja gekündigt. Sollen die doch sehen, wie sie zurecht kommen.' o.ä.
Wenn noch Fragen bestehen, dann bitte auch mit etwas mehr Situationsbeschreibung hier stellen.
MfG
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Danke für die Antwort.
Leider geht es nicht mit mehr Situationsbeschreibung, da die Frage nur aus Interesse gestellt wurde und kein konkreter Fall bekannt ist.
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