Bestehen Ansprüche aus Manteltarifvertrag???

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Bestehen Ansprüche aus Manteltarifvertrag???

Hallo zusammen.

Ich habe mit meinem Ex-Arbeitgeber einen AV als Betriebsleiter geschlossen und ein Festgehalt vereinbart. Dies lag aber deutlich (650 Euro) unter dem Mindestgehalt aus dem Manteltarifvertrag für das Hotel- u. Gastgewerbe.

Nun geht es vor das Arbeitsgericht, weil mir u.a. Gehalt für die Teilnahme an einer BL-Fortbildung nicht gezahlt wurde etc.

Ich hätte gern gewusst, ob ich hier nun auch Ansprüche auf ein höheres (lt. Tarifvertrag) Entgelt geltend machen kann.

Vielen Dank für nützliche Informationen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Da würde ich erstmal den AV lesen - meist gibt es sehr kurze Ausschlußfristen für Lohnforderungen. Und Ihr Job endete laut Ihrem Parallelthread schon im April - da könnte die Frist längst vorbei sein, denn oft sind es nur 2 Monate.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Im AV sind keine Ausschlussfristen genannt. Somit dürfte ein Anspruch bestehen, wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Oder???

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ja. Allerdings kann sich die Ausschlußfrist auch aus dem Tarifvertrag ergeben.

1x Hilfreiche Antwort

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