Bespitzelung und Ermahnung

23. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Godeysen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Bespitzelung und Ermahnung

Vor kurzem bekam ich eine schriftliche Ermahnung von meinem Chef, da ich per email einen Leserbrief an eine Zeitung geschrieben hatte, und in der Signatur meiner email die Postadresse der Firma stand, bei der ich beschäftigt bin. Ich werde gebeten, so der Chef, künftig meine Privatmeinungen nicht mehr mit der Adresse des Arbeitgebers in Verbindung zu bringen.
Überrascht, wie ich war, stellte ich zunächst nicht die nächstliegende Frage und überlegte erst später: Wie ist mein Chef überhaupt an diesen Leserbrief (der nicht veröffentlicht worden war) gekommen? Die email hatte ich von einer persönlichen email-Adresse abgeschickt (nicht etwa von einem Account des Arbeitgebers, der von mehreren Personen verwendet wird). Der Brief war aber, wie es in der Ermahnung hieß, meinem Arbeitgeber "zugeleitet worden". Ich fragte bei der Zeitung nach. Dort war man höchst bestürzt: Es dürfe keinesfalls passieren, daß ein Redakteur beim Arbeitgeber eines Leserbriefschreibers nachfragt oder den Inhalt dorthin weiterleitet. Der Ressortleiter versicherte mir, er könne sich den Vorgang nicht erklären und sei selbst an der Aufklärung des Vorgangs interessiert. Weder Geschäfts- noch Privatadresse eines Leserbriefschreibers werden veröffentlicht, also besteht für den Arbeitgeber auch normalerweise keinerlei Grund zur Verstimmung. Hier fühlte sich aber offenbar jemand in der Redaktion bemüßigt, Gesinnungspolizei zu spielen und den ihm politisch nicht genehmen Brief meinem Arbeitgeber zuzuleiten.
Frage: Was genau liegt rechtlich vor? Verletzung von Datenschutzbestimmungen? Ich will auf jeden Fall erreichen, daß die Ermahnung zurückgenommen wird - und daß ich darüber aufgeklärt werde, (a) wer in der Redaktion die Information weitergegeben hat und (b) an welche Person in meiner Firma.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, was ist zur privaten Internet- bzw mail-Nutzung in der Firma geregelt?

Was die Sache mit der Zeitung betrifft, hat das nichts mit Arbeitsrecht zu tun (Warum da wer was an den AG geleitet hat und ob derjenige das gedurft hätte oder nicht).

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Godeysen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo venotis,

für die email verwendete ich keinen Account des Arbeitgebers, sondern eine Uni-Emailadresse, weil ich auch an der Universität arbeite. Wie im wissenschaftlichen Schriftverkehr üblich, habe ich meine beiden geschäftlichen Adressen als Signatur in der email.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Godeysen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo chavah,

Ich denke, solange ein Leserbrief nichts Rechtswidriges enthält, ist er legitime freie Meinungsäußerung. Wie gesagt, die Arbeitgeberadresse stand nur als Signatur drunter - Gewohnheit. Veröffentlicht wird die ja ohnehin nicht. Das Problem ist doch: Wie konnte es zu dem Rücklauf an den Arbeitgeber kommen? Da wollte mich jemand absichtlich denunzieren. Und darüber hätte ich gerne Rechtsauskunft. - Bei den Strafrechtlern nachfragen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

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