Beschäftigungsklage wegen Degradierung?

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
TDATFFM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigungsklage wegen Degradierung?

Hallo,

meine Situation stellt sich derzeit wie folgt dar: Ich bin Führungskraft eines mittelständigen Unternehmens und führe fachlich und disziplinarisch 6 Mitarbeiter. Ich berichte direkt an ein Vorstandsmitglied und habe eine Handlungsvollmacht.

Wie ich aus sicherer Quelle erfahren habe, wurde eine neue Führungskraft eingestellt, die meinen Bereich übernehmen soll. Ich werde danach maximal zwei (wenn nicht sogar weniger) Mitarbeiter führen und werde eine Hierarchieebene nach untern versetzt.

Reicht das aus eurer Sicht aus, eine Beschäftigungsklage nach Bekanntwerden der Organisationsänderung einzureichen? Im Arbeitsvertrag steht der Passus "AG behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere oder zusätzliche, der Vorbildung und den Fähigkeiten des ANs entsprechende Tätigkeit zu übertragen".

Vielen Dank vorab für eure Meinungen!

Viele Grüße,
TDATFFM

-- Editiert von TDATFFM am 24.06.2018 20:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Organisationsänderung
Das ist das Stichwort. Dabei können manche die Treppe hinauf, oder auch hinabgestuft werden.
Ich glaube nicht, dass es im Mangagementbereich bei unternehmerischen Entscheidungen dieser Art eine realistische Chance gibt, den eigenen Zuständigkeitsbereich einzuklagen.
Eine andere Frage wird sein, ob man dir dein Gehalt so lässt. Wenn die klug sind: ja.
Dass man dich in die Entscheidung nicht einbindet, mag nicht fein sein, ist aber nicht justiziabel.

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#2
 Von 
TDATFFM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Gilt dies aus deiner Sicht auch, wenn mein komplettes Team von einer anderen Person übernommen wird?

Das Gehalt werde sie so belassen, davon gehe ich mal aus.

Dabei kommt mir noch die Frage in den Sinn, wie schnell ich handeln müsste, um eine Klage einzureichen. Bei Kündigungen sind dies ja m.W. 2 Wochen - bei einer Beschäftigungsklage ebenso?



-- Editiert von TDATFFM am 24.06.2018 20:18

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von TDATFFM):
Gilt dies aus deiner Sicht auch, wenn mein komplettes Team von einer anderen Person übernommen wird?
Ja, denn dieses Mitarbeiter sind nicht mit deinem AV gekoppelt.

Zitat (von TDATFFM):
Dabei kommt mir noch die Frage in den Sinn, wie schnell ich handeln müsste, um eine Klage einzureichen.
Ich sehe bisher nichts wogegen man erfolgreich klagen könnte.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Eins wirst du schon getan haben: Nachzulesen, was dein AV hergibt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der so konkret ist, dass du damit eine Umstrukturierung des Betriebes wirst aushebeln können.
Und derzeit hast du ohnehin nix in der Hand, außer einer Info aus angeblich sicherer Quelle. Abwarten und Tee trinken - und wenn was offiziell ist, kannst du immer noch schauen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TDATFFM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Blaubär.

Zitat (von blaubär+):
Abwarten und Tee trinken - und wenn was offiziell ist, kannst du immer noch schauen.


Genau das werde ich machen, um dann die konkrete Vorgehensweise des AG zu analysieren. Aber natürlich ist schon mal eine Abwägung vorab interessant, daher meine Frage im Forum.

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