Hallo und guten Tag Community,
gesetzt den Fall - x will sich selbstständig zu machen - will aber weiterhin Arbeitnehmer bleiben.
Mit einer netzbasierten Vermittlungsstelle von Personal u. s. w.
Klar - einer der ersten Schritte ist es, diese Selbstständigkeit mit dem Arbeitgeber abzusprechen bzw. dort auch
anzumelden. Wie stellt sich der (Sozial-)Versicherungsschutz dar - welche Beträge u. Freibeträge bzw. Beitragsbemessungsgrenzen sind hier für das Jahr 2018 wirksam?
Hier habe ich einige basale Informationen gefunden: bei einer AOK-Seite die folgendes vermerkt:
- Zeitaufwand von mehr als 30 Stunden wöchentlich,
- Zeitaufwand zwischen mehr als 20 und höchstens 30 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen mindestens 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße ausmacht 2018 = 1.522,50 Euro.
- Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt 2018 = 2.283,75 Euro.
Frage: wird hier mit der monatlichen Bezugsgröße von 2283 Euro der selbstständige Zuverdienst gemeint -- oder die Summe der Bezüge aus
a. Angestelltentätigkeit u.
b. Selbstständigkeit?
ganz aktuell: Jetzt zeigt sich, dass das Thema auf vom Gesetzgeber aufgegriffen wurde.
Es geht hierbei um finanzielle Entlastung für Selbstständige
- Halbierung des Beitrags
- 171 Euro / Monat
Das alles ist Teil des Koalitionsvertrags - und hier festgehalten:
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)
Zitat:
Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
Ab dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. Rente
nversicherung und Rentnerinnen und Rentnern getragen. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige Hauptberuflich Selbstständige zahlen ihre Beiträge zu
r gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Diese wird anhand der Bezugs-
größe jährlich angepasst. Der Mindestbeitrag entspricht dem 40. Teil dieser Bezugsgröße. Da viele Kleinunternehmer damit finanziell überford
ert sind, wird der Mindestbeitrag auf den 80. Teil der Bezugsgröße halbiert. Das entspricht im Jahr 2018 einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
von monatlich 1.142 Euro (anstatt 2.284 Euro), was einen durchschnittlichen Mindestbeitrag von monatlich 171 Euro bedeutet.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf
https://www.welt.de/wirtschaft/article173828837/GKV-Viele-Selbststaendige-koennen-Mindestbeitrag-nicht-zahlen.html
Obwohl einige Experten fordern dass die diesbezüglichen Schritte weiter gehen könnten ist dies schon ein guter Zug der Politik.
wie findet ihr das denn?"