Beginn der Arbeitszeit?

19. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Doman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Beginn der Arbeitszeit?

Hallo!

Ich habe mal eine allgemeine Frage.
Wann beginnt defenitiv die Arbeitszeit? Mit Betreten des Betriebsgeländes, der Werkhalle oder des Arbeitsplatzes???

Ich meine mal ein Urteil gelesen zu haben, indem festgestellt wurde, dass die Arbeitszeit beginnt, wenn der Mitarbeiter mit dem Fahrzeug auf das Betriebsgelände fährt!
Kann mir dazu jemand was Verbindliches sagen? Am besten mit nem Link, wo man ein Urteil zu diesem Thema findet!?

Vielen Dank!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also verbindliches kann ich Dir dazu nicht sagen, jedoch sagt mein (gesunder?) Menschenverstand mir, das die Arbeitszeit beginnt, wo ich auch wirklich arbeitsbereit bin. Bedeutet evtl. umgezogen und absolut startklar.
Du verläßt den Arbeitsplatz ja auch nicht 10 Minuten vor Arbeitsschluß, um Dich evtl. noch umzuziehen, und ja pünktlich im Auto zu sitzen, oder?
Dann würden Millionen von Geschäften erst um 9.15 Uhr öffnen, statt um 9Uhr, und um 17.45 Uhr schließen, statt um 18 Uhr.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Doman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Deine Einschätzung. Meinem Verstand nach sehe ich das ja auch so, keine Frage! Was ich allerdings suche ist, was die Rechtssprechung dazu sagt?!
Gibt es ein Urteil, was ich schwarz auf weiß zu diesem Thema verwenden und vorlegen kann??

Kann mir da jemand helfen??

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Habe im Arbeitszeitgesetz folgendes gefunden, vielleicht hilft Dir das weiter:
§2 Begriffsbestimmung

Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.....

Das sagt doch eindeutig aus, das die Arbeitszeit auch mit der Arbeitsaufnahme beginnt.....und nicht mit dem befahren des PKW´s auf dem Hof.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Doman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Deine Mühe Merline!

So das Gesetz!

Bin mir aber ziemlich sicher, dass ich mal ein Urteil gelesen habe, wo ein Kläger Recht bekommen hat, dass er mit Betreten des Betriebsgeländes auch offiziell anwesend ist! Nur weiß ich leider die Branche nicht mehr und auch nicht den genauen Wortlaut - vielleicht war es ja auch "nur" ein Einzelfall, wo andere Dinge als der Paragraph 2 eine Rolle gespielt haben??

Ich versuche dieses Urteil, oder ein ähnliches, derartiges zu finden - vielleicht kann mir da ja doch noch jemand weiterhelfen??

Wo kann ich allgemein solche und andere Urteile aus dem Arbeitsrecht finden??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Lass mal bei Google unter Arbeitszeitgesetz suchen.....da bekommste ne Menge Seiten angezeigt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

@ Doman: Du hst Recht, es gibt ein Urteil des BAG, welches sich mit dieser Frage beschäftigt. Dort ging es um einen Sachverhalt, der ein flächengroßen Betrieb betraf. Die Fahrzeit auf dem Betriebsgelände betrug jedenfalls - wenn ich mich richtig erinnere um die 10 -15 min oder noch länger. Hier sagte das BAG, die Arbeitszeit beginne mit dem Zutritt auf das Betreibsgelände.
Dieser Sachverhalt ist jedoch nicht auf andere Betreibe beliebig ausdehnbar. Richtig ist: Wenn Du um 09.00 zu beginnen hast musst Du "Gewehr bei Fuss" stehen, aber: wenn um 17.00 Schluss ist, kannst Du auch vorher mit dem aufräumen des Platzes beginnen, um den Arbeitsplatz um 17.00 Uhr zu verlassen. Du musst also nicht bis 17.00 arbeiten und dann gleichsam nach Feierabend noch den Schreibtisch o.ä. aufräumen. (So die Gesetzeslage, auch wenn die Praxis oft anders ist)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

@ Doman: Du hst Recht, es gibt ein Urteil des BAG, welches sich mit dieser Frage beschäftigt. Dort ging es um einen Sachverhalt, der ein flächengroßen Betrieb betraf. Die Fahrzeit auf dem Betriebsgelände betrug jedenfalls - wenn ich mich richtig erinnere um die 10 -15 min oder noch länger. Hier sagte das BAG, die Arbeitszeit beginne mit dem Zutritt auf das Betreibsgelände.
Dieser Sachverhalt ist jedoch nicht auf andere Betreibe beliebig ausdehnbar. Richtig ist: Wenn Du um 09.00 zu beginnen hast musst Du "Gewehr bei Fuss" stehen, aber: wenn um 17.00 Schluss ist, kannst Du auch vorher mit dem aufräumen des Platzes beginnen, um den Arbeitsplatz um 17.00 Uhr zu verlassen. Du musst also nicht bis 17.00 arbeiten und dann gleichsam nach Feierabend noch den Schreibtisch o.ä. aufräumen. (So die Gesetzeslage, auch wenn die Praxis oft anders ist)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Doman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Dir @rama - damit hast Du mir schonmal weitergeholfen - vielleicht finde ich jetzt das Aktenzeichen auch noch raus?!

0x Hilfreiche Antwort

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