Befristungsgrund unklar

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Visenya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristungsgrund unklar

Hallo,

seit 1 1/2 Jahren arbeite ich im öffentlichen Dienst (Kirchlicher Träger) als sozialpädagogische Mitarbeiterin. Befristete Verträge sind bei mir an der Tagesordnung. Ich habe Ev. Theologie + Religionspädagogik studiert.

Mitte September soll ich in einem neuen Projekt starten. Dieses ist befristet bis 2021. In der Stellenausschreibung steht auch diese Laufzeit drin.
Zuerst wurde mir zugesagt, dass auch ich bis dahin befristet wäre (mündlich=.
Heute kam ein Anruf, nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung wäre dies nicht mehr möglich, sondern nur noch ein Jahr. Grund: durch meine Qualifikation sei ich nicht flexibel genug einsetzbar. Das Projekt wäre bisher auf 1 Jahr genehmigt und hätte nur die Option, dass es noch 2x um jeweils 1 Jahr verlängert wird.

Jetzt gibt es für mich aber zwei Dinge, die mich stutzig machen:
1. Die offizielle Begründung für meine Befristung ist, dass das Projekt eben erstmal nur für 1 Jahr genehmigt ist und danach nur die Option hat, verlängert zu werden ("vorläufiges Projektende")
2. Die beiden anderen Mitarbeiter (SozPäd und Erziehungswissenschaft) bekommen die drei Jahres Befristung, da sie ja flexibler einsetzbar wären. Was steht denn dann in ihrem Arbeitsvertrag als Begründung?

Meines Erachtens wird mir hier erzählt, dass ich unflexibel bin und deswegen keine 3 Jahre bekommen. Offiziell wird es aber mit der optionalen Verlängerung begründet.
Ich wurde in dieser kurzen Zeit bereits in 4 verschiedenen Projekten eingesetzt und sollte zusätzlich noch zwei Mal als Vertretung in zwei weiteren Projekten aushelfen. So viel noch zur nicht vorhandenen Flexibilität.

Wäre sehr dankbar für eine Antwort...

-- Editiert von Visenya am 16.08.2018 19:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wäre sehr dankbar für eine Antwort...

Welche Frage haben Sie denn?

Grundsätzlich sind Zweckbefristungen (Vertrag endet, wenn Projektziel erreicht) zulässig, ebenso sind Befristungen zulässig, wenn die Stelle an Fördermitteln hängt, die nur befristet vergeben werden.
Wenn Ihre Befristung zulässig ist, können Sie keine Rechte daraus ableiten, dass andere Mitarbeiter längerfristigere Verträge bekommen haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Visenya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Befristung wird bei mir mit dem vorläufigen Ende des Projektes begründet - dieses ist nach einem Jahr. Wieso ist bei den beiden anderen Mitarbeitern, die im selben Projekt arbeiten, die Laufzeit auf drei Jahre befristet? Wenn das Projekt bisher nur für 1 Jahr gefördert ist, müssten sich doch alle Verträge nach dieser Laufzeit richten, und nicht nur meiner?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, wo soll das denn stehen? Auch in noch laufenden Projekten können Funktionen unterschiedlich lang auszufüllen sein. Oder, man glaubt, falls das Projekt eben früher ausläuft, die flexibleren Mitarbeiter eben auch anders einsetzen zu können.

wirdwerden

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#4
 Von 
Visenya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Auch wenn es unbefriedigend für mich ist :/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Klar ist das unbefriedigend. Aber das liegt natürlich auch an Deinem Beruf. Ist halt enger von den Einsatzmöglichkeiten.

wirdwerden

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