Befristeter Wegfall des Arbeitsplatzes

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aruba123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Wegfall des Arbeitsplatzes

Hallo zusammen! Unsere Abteilung wird wegen Umbau aufgelöst und die Mitarbeiter in verschiedene Abteilungen versetzt. Der Umbau soll 2-3 Monate dauern, danach wird die Abteilung mit anderen MA besetzt. Mein Arbeitsplatz (Anlage) ist von den Umbauten nicht betroffen. Frage 1 Hab ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Frage 2 Muss ich einen schlechteren Arbeitsplatz annehmen, weil es für meine Lohngruppe keinen freien Arbeitsplatz gibt? P.S. Bin im Altersschutz. mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

1. Sie haben Anspruch auf den Arbeitsplatz, der im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
2. Definieren Sie einen "schlechteren" Arbeitsplatz. Für weniger Geld müssen Sie jedenfalls nicht so einfach arbeiten, da gilt auch der Arbeitsvertrag.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Aruba123):
danach wird die Abteilung mit anderen MA besetzt.

Das wäre doch die erste Frage nach dem "warum". Welche Gründe gibt es, das die Mitarbeiter nach dem Umbau nicht mehr dort arbeiten können/sollen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Aruba123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Leute! Schlechterer Arbeitsplatz bedeutet mit einer niedrigeren Lohngruppe und mit mehr körperlicher Belastung. Begründet wird das damit, dass es keinen passenden Arbeitsplatz gibt. Und es heisst dann:" Sie werden ja nicht schlechter bezahlt weil Sie im Altersschutz sind und Lohnsicherung haben."
Es gibt niemand zu, aber mit dieser Aktion wird versucht Ältere mit schlechteren Arbeitsbedingungen aus dem Betrieb zu verdrängen.
Werde meine Personalakte einsehen, denke das ich dazu ein Recht habe, mein Arbeitsvertrag ist über 20 Jahre alt, bin schon mehrere Stationen durchlaufen und die Änderungen hab ich nicht schriftlich.
mfg

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Was ist genau mit Altersschutz gemeint?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Aruba123):
Danke Leute! Schlechterer Arbeitsplatz bedeutet mit einer niedrigeren Lohngruppe und mit mehr körperlicher Belastung. Begründet wird das damit, dass es keinen passenden Arbeitsplatz gibt. Und es heisst dann:" Sie werden ja nicht schlechter bezahlt weil Sie im Altersschutz sind und Lohnsicherung haben."
Es gibt niemand zu, aber mit dieser Aktion wird versucht Ältere mit schlechteren Arbeitsbedingungen aus dem Betrieb zu verdrängen.
Werde meine Personalakte einsehen, denke das ich dazu ein Recht habe, mein Arbeitsvertrag ist über 20 Jahre alt, bin schon mehrere Stationen durchlaufen und die Änderungen hab ich nicht schriftlich.
mfg


Du meintest wohl besseren Arbeitsbedingungen für dich ;-)

Die Begründung ist da durchaus irreführend. Empfehle dringend auch einen Anwalt.

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#6
 Von 
JoMeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Hey.

Ich verstehe die Ausgangsfrage nicht so ganz. Sie sind doch nicht vom Umbau betroffen?!
Sie haben doch auch nur Anspruch, wenn der Arbeitsplatz explizit im Vertrag definiert ist, oder nicht?

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