Befristeter Vertrag wird betriebsbedingt nicht verlängert

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go492260-82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag wird betriebsbedingt nicht verlängert

Hallo,
in meinem Gespräch heute hieß es, dass mit mir betriebsbedingt nicht weiter geplant wird, da die Stelle nicht mehr benötigt wird.
Ich arbeite in einem Betrieb mit Wechselschichten, jeder hat im Durchschnitt 40 Überstunden. Nun habe ich aber erfahren, dass meine angeblich nicht mehr benötigte Stelle zum Ende meiner Laufzeit neu ausgeschrieben wurde. Eine Ersatzstelle wurde mir nicht angeboten.
Eine verhaltensbedingte Kündigung wollte mir nicht ausgesprochen werden, da wohl Abfindungsansprüche geltend gemacht werden könnten.
Des Weiteren muss ich weiter Überstunden leisten, doch angeblich wird meine Arbeitskraft nicht mehr gebraucht.
Wie reagiere ich am besten?
Mein Konto weißt knapp 100 Überstunden auf und ich habe noch 32 Tage Resturlaub

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go492260-82):
Wie reagiere ich am besten?

- Urlaub und Überstunden abbauen (zumindest versuchen), also entsprechende Anträge nacheisbar stellen
- wie vorgesehen rechtzeitig (3 Monate vor dem Ende der Befristung) beim Amt melden um eine Sperre beim ALG zu vermeiden


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go492260-82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go492260-82):
Wie reagiere ich am besten?

- Urlaub und Überstunden abbauen (zumindest versuchen), also entsprechende Anträge nacheisbar stellen
- wie vorgesehen rechtzeitig (3 Monate vor dem Ende der Befristung) beim Amt melden um eine Sperre beim ALG zu vermeiden


ich hab bereits eine neue Stelle in Aussicht, welche ich zum 1.8. antreten könnte. bis dahin wird es mir nicht möglich sein, den Urlaub und Überstunden abzubauen.
Was mich jedoch am meisten ärgert, ich hab meinen Job sehr gerne gemacht und nun werde ich einfach so gegangen, damit eine billigere Kraft neu eingearbeitet werden darf. Muss ich das jetzt einfach ertragen?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Das ist der Kern eines befristeten Arbeitsvertrages, dass er einfach auslaufen kann. Es bedarf keiner Kündigung, es bedarf keiner Auseinandersetzung, es braucht nicht einmal eine Begründung. Fies, aber gesetzeskonform.

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#4
 Von 
go492260-82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist der Kern eines befristeten Arbeitsvertrages, dass er einfach auslaufen kann. Es bedarf keiner Kündigung, es bedarf keiner Auseinandersetzung, es braucht nicht einmal eine Begründung. Fies, aber gesetzeskonform.


puhh also handelt es sich bei einer sachgrundlosen Befristung lediglich um eine verlängerte Probezeit. Naja okay, dann bin ich jetzt schlauer und weiß, dass ich mich auf sowas nicht mehr einlassen werde.
Schade um meine Kollegen, die nun unglaublich viel Mehrarbeit haben und gleichzeitig noch jemand neues einarbeiten müssen.
D.h. ich könnte jetzt bis zum 1.8. meine Überstunden abbauen und meinen Resturlaub nehmen? Muss der AG dem zustimmen? Werden diese bei Nichterstattung ausgezahlt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go492260-82):
bis dahin wird es mir nicht möglich sein, den Urlaub und Überstunden abzubauen.

Die Anträge sollte man dennoch stellen.

Was nicht abgebaut werden konnte, müsste ausgezahlt werden.



Zitat (von go492260-82):
Muss ich das jetzt einfach ertragen?

Ja. Wenn ein Arbeitsverhältnis befristet ist, man das so auch eingeht, dann ist das die Folge das jede Seite sich auf die Befristung berufen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go492260-82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go492260-82):
Hallo,
in meinem Gespräch heute hieß es, dass mit mir betriebsbedingt nicht weiter geplant wird, da die Stelle nicht mehr benötigt wird.


Ich hatte gehofft, dass diese Aussage "die NEUeinstellung auf MEINE alte Stelle" obsolet macht, da sie einfach unwahr ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Die Hoffnung kann ich nicht teilen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
go492260-82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja der Drops ist ja jetzt gelutscht, kann ich meinen Antrag so formulieren?:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Auszahlung/Gewährung meines Resturlaubes nach gesetzlicher Bestimmung (§ 7 Bundesurlaubsgesetz (BurlG), Berechnungsformel §21 TVöD).
Des Weiteren beantrage ich, dass meine Überstunden durch Auszahlung oder Freizeit abgegolten werden können (in Zahlen 148 Überstunden; Stand 05.06.2018) und daher keine neue Überstunden entstehen.
Zur Zeit sind auf meinem Urlaubskonto noch 29, ab 01.07 30 Urlaubstage.

Ich biete hiermit an, meinen Urlaub im Juli nicht zu nehmen, um eine professionelle Übergabe zu ermöglichen. Natürlich bin ich auch bereit, meinen Resturlaub in vollem Umfang bis zum 30.07.2018 zu nehmen.

Sicherlich ist es Ihnen entgangen, dass Sie meinen VWL-Betrag vom Lohn abgezogen, jedoch nicht weitergeleitet haben. Ich gehe hier von einem Versehen Ihrerseits aus. Ich erwarte die Summe nebst Zinsen innherhalb der nächsten 14 Tage auf meinem angegebenen Bausparkonto.

-- Editiert von go492260-82 am 05.06.2018 23:14

-- Editiert von go492260-82 am 05.06.2018 23:18

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Würde ich so nicht machen.
Beantrage Urlaub.
Beantrage Zeitausgleich für die Überstunden.
.... und wozu machst du dem AG noch großherzige Angebote, wenn er so mit dir umspringt? (Leicht masochistisch veranlagt, oder wie? Manche Leute betteln wohl geradezu um Prügel).

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#10
 Von 
go492260-82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Würde ich so nicht machen.
Beantrage Urlaub.
Beantrage Zeitausgleich für die Überstunden.
.... und wozu machst du dem AG noch großherzige Angebote, wenn er so mit dir umspringt? (Leicht masochistisch veranlagt, oder wie? Manche Leute betteln wohl geradezu um Prügel).


Hi,
also eigentlich ist es eher ein Kalkül. durch meine vielen Urlaubstage und mein hohes Gehalt, bekomme ich sozusagen einen Monatslohn nach Beendigung oben drauf, da mein Arbeitgeber meinen Vertrag auch vorzeitig auflösen würde, wenn ich eine Neuanstellung finde. Habe ich ja bereits. Daher habe ich keine Möglichkeit den Urlaub zeitlich zu nehmen, genauso wie die Überstunden, wodurch er zahlen müsste. Oder sehe ich das falsch?

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