Befristeter Vertrag wgn Krankheit nicht verlängert

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Davidovic81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag wgn Krankheit nicht verlängert

Hallo,

Ich habe bereits im Forum gesucht, aber leider nicht die Antwort auf meiner Frage gefunden. Wenn es die doch bereits gibt, dann zeige es mir bitte :)

Ich habe eine Kollege, der jetzt einen befristeten Vertrag hat, das Ende Januar ausläuft. Er hatte mittlerweile 2 mal einen Vertrag von einem Jahr und würde deswegen jetzt einen unbefristeten Vertrag bekommen. In meiner Firma haben bereits viele Mitarbeiter nach 2 Jahre einen unbefristeten Vertrag bekommen. Momentan gibt es einen Riesenmenge Arbeit, also Mitarbeiter werden unbedingt gebraucht.

Der Kollege hat aber mehrere (schwere) Gesundheitsprobleme und hatte im letzten Jahr insgesamt 30 Krankheitstage. Der Arbeitgeber hat angegeben, der Vertrag nicht verlängern zu wollen. Einen Grund dafür muss (und wird) er natürlich nicht nennen, da der Vertrag einfach ausläuft.

Wie ich bereits geschrieben habe, werden Mitarbeiter sehr gebraucht und werden ständig neue Mitarbeiter eingestellt. Außerdem hat der Kollege bei einen Jahresprämien-Gespräch in Oktober noch eine gute Beurteilung bekommen. Der Arbeitergeber war also zufrieden mit ihm.

Meine Frage: Kann der Arbeitgeber nicht mehr oder weniger verpflichtet werden, der Vertrag zu verlängern? Er stellt ständig neue Mitarbeiter ein, hat angeben mit der Kollege zufrieden zu sein und könnte als Grund der Nicht-Verlängerung wirklich nur der Krankheit nennen, nichts anderes. (Der Mitarbeiter ist für das Unternehmen wegen seiner Krankheit nicht effizient genug).
Bei Schwangerschaft muss der Arbeitgeber ggf. vor Gericht eine Erklärung abgeben, weswegen er eine schwangere Mitarbeiterin nicht weiterhin beschäftigt hat (AGG):

http://www.krankenschwester.de/forum/arbeitsrecht-gesundheitsrecht-krankenpflegegesetz/818-schwangerschaft-befristeter-arbeitsvertrag-3.html

Ich kann mich vorstellen, dass für Krankheit etwa das gleich gelten würde. Man darf eine Mitarbeiter ja auch nicht benachteiligen (diskriminieren) wegen seiner Krankheit. Als ob das noch nicht genug Strafe wäre.

Ich hoffe, dass jemand hierauf eine Antwort geben kann. Auf jeden Fall vielen Dank für jede Reaktion!

MfG,

David

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Auch wenns nicht schön ist,
ich kann es mir gut vorstellen, daß der AG in der jetzigen wirtschaftlichen Situation, sich keinen unbefristeten Arbeitsvertrag ans Bein binden möchte, sondern eher einen anderen, wieder 6 Monate befristet einstellen, sofern es sich nicht um eine hochqualifizierte Stelle mit langer Einarbeitungszeit handelt.

Rein rechtlich ist hier aber nicht zu machen.

Gruß

Michael

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