Befristeter Vertrag verlängert, trotzdem ausgestellt

27. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mika90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag verlängert, trotzdem ausgestellt

Guten Tag,

eine Person hat ein Problem mit ihrem Arbeitgeber. Sie hat kurz vor dem Auslaufen des aktuellen befristeten Vertrags diesen verlängert. Kurz danach fällt diese wegen Krankheit aus. Darauf wurde gerade noch 4 Wochen vor Ablauf des noch aktuellen Vertrages ausgesprochen, dass sie doch nicht verlängert wird. Sie hat ja bereits die Verlängerung unterschrieben, weshalb meiner Meinung nach die Kündigung erst nach Ablauf des neuen Vertrags gültig wäre. Die Kündigung erfolgt aufgrund zu häufiger Erkrankung.

Was wäre hier rechtens? Gilt nun der verlängerte Vertrag oder der noch aktuelle der jetzt ausläuft?
Die Verlängerung wurde vom Stellvertreter durchgeführt, während der Chef selbst nun die Kündigung ausspricht. Die Verlängerung hat zudem nur der Arbeitgeber, da dieser nur den Erstvertrag aushändigt.

Danke für Antworten.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Die Verlängerung hat zudem nur der Arbeitgeber, da dieser nur den Erstvertrag aushändigt.

Es gibt also faktich keinen Beweis für die Verlängerung.



Zitat:
weshalb meiner Meinung nach die Kündigung erst nach Ablauf des neuen Vertrags gültig wäre.

Es gibt auch keine Kündigung.



Ich hoffe die Person hat sich schon entsprechend arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet? Sonst gibt es da auch Probleme.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mika90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Danke für die Antwort. Die Person hat sich arbeitssuchend gemeldet.
Sie haben recht, Kündigung ist hier falsch.

Die Verlängerung wäre ersichtlich, wenn man vom Arbeitgeber den Erstvertrag verlangen kann. Dort ist dies vermerkt.
Angenommen, ein Nachweis wäre möglich, gilt dann der Vertrag, obwohl nachträglich doch gekündigt wird, bevor man die Verlängerung antritt?

-- Editiert von Mika90 am 27.05.2016 01:24

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Gibt es denn nun eine richtige Kündigung? Sprich ein Schreiben, vom AG unterzeichnet, wo drin steht, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird?

So ganz deutlich ergibt sich das nicht aus den Posts des TS.

Sollte es ein richtiges Kündigungsschreiben geben, dann ist es einerlei, ob bereits die Verlängerung der Befristung unterzeichnet wurde, wenn in dem Vertrag die Berechtigung zur ordentlichen Kündigung vereinbart wurde. Eine ordentliche Kündigung ist dann grundsätzlich möglich. Würde sich halt nur die Frage stellen, ob diese Wirksam ist.

(Seit wann arbeitet der AN beim AG, wie viele AN hat AG?)

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Der Punkt scheint mir zu sein, dass AG sich nun doch auf den ursprünglichen und befristeten AV berufen und auslaufen will (ohne dass es einer Kündigung bedarf/bedürfte) und von der Verlängerung nichts mehr wissen will.
Das ist natürlich nicht rechtens, aber am Ende eine Frage der Beweisbarkeit, dass der Vertrag verlängert worden is.t
Die Verlängerung unterliegt beim AG der Dokumentationspflicht, muss also bei der Personalakte liegen und aufgehoben werden. AN hat jederzeit das Recht zur Einsichtnahme in die PA. Und einem Gericht müssen die Verträge ohnehin vorgelegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Die Verlängerung unterliegt beim AG der Dokumentationspflicht, muss also bei der Personalakte liegen und aufgehoben werden.

Falls sie nicht auf dem Weg dorthin verloren ging...



Also Einsicht nehmen und hoffen.

Falls tatsächlich eine Kündigung kommen sollte, dann muss man die 3-Wochenfrist für die Klage beachten. Sonst wird auch eine rechtswidrige Kündigung wirksam.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Mika90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde mündlich ausgesprochen, dass es zu keiner Verlängerung kommt mit dem Hinweis dass dies noch 4 Wochen vor dem auslaufen des aktuellen Vertrages erfolgt.

Ich habe aus anderen Treads gelesen, dass ein befristeter Vertrag automatisch ausläuft, sofern keine Verlängerung verfolgt. Man ist versichert sich 3 Monate vorher arbeitslos zu melden. Dies wurde auch eingehalten. Eventuell ist somit wirklich von einer Kündigung die Rede, da diese 4 Wochen vorher ausgesprochen sein muss. Bedarf dies dann einen Grund seitens des Arbeitgebers? Ist eine Erkrankung dann Begründung genug?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Bedarf dies dann einen Grund seitens des Arbeitgebers?

Nein.



Zitat:
Ist eine Erkrankung dann Begründung genug?

Eine Erkrankung kann ein Grund sein. In dem meisten Fällen ist es aber nicht zulässig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Mika90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Dies bedeutet zusammenfassend :
Unabhängig davon welcher Vertrag nun gültig ist, kann grundlos eine Kündigung ausgesprochen wegen (4 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnis).
Einzig, dass die Kündigung nur mündlich ausgesprochen wurde, könnte das ganze noch etwas raus zögern, da er dies nicht beweisen kann.
Ist das so richtig?

Nur eins ist mir nicht klar durch dir Antwort. Es bedarf keinen Grund für die Kündigung, trotzdem ist Krankheit als Begründung meistens nicht zulässig. Wie ist das gemeint? Wenn keine Begründung notwendig ist, dann stellt sich Aussage zwei gar nicht.

-- Editiert von Mika90 am 28.05.2016 01:22

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Nein das ist leider alles völig wirr was Du schreibst. Sorry!
Erst schreibst Du, es gab eine Verlängerung, später ist die Rede von "es wurde mündlich ausgesprochen, das es keine Verlängerung gibt". Entscheide Dich bitte mal.

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Lieber Mika90,

Dir kann nur dann Rat gegeben werden, wenn Du die Nachfragen der Antwortenden selbst beantwortest. Was Du schreibst ist völlig verwirrend.

Zunächst müsstest Du uns mitteilen, wieviele Mitarbeiter der Arbeitgeber hat, wie lange die betreffende Person dort arbeitet und wie lange die aktuelle Befristung insgesamt läuft.

Die Befristung ist verlängert worden, oder doch nicht?

Ein befristeter Vertrag läuft zu seinem Vertragsende, wie Du erkannt hast, ohne Kündigung automatisch aus.

Da Du aber im gleichen Abschnitt schreibst, es sei eine Kündigung ausgesprochen worden, müsste eine unterschrieben Kündigung vorliegen. Gibt es diese?

Und pauschal ist die Begründung Krankheit erstmal kein Grund zur Kündigung berechtigt zu sein.

Und bei Antwort Nr. 8, weis ich nicht, wie Du Dir das zusammengereimt hast, aber es ist alles falsch.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Harry van Sell

Du verunsicherst den TE doch völlig mit Deinen Antworten, merkst Du das gar nicht?

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Mika90):

Nur eins ist mir nicht klar durch dir Antwort. Es bedarf keinen Grund für die Kündigung, trotzdem ist Krankheit als Begründung meistens nicht zulässig. Wie ist das gemeint? Wenn keine Begründung notwendig ist, dann stellt sich Aussage zwei gar nicht.
-- Editiert von Mika90 am 28.05.2016 01:22


Mach Dir nichts daraus, daß ist typischer HvS-Style: schnell ne Antwort hingerotxxt, den Rest muss man sich dann selber zusammen reimen.

1. Ein AG kann im Prinzip immer kündigen. Erst wenn das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt UND der AN innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreicht, muss der AG einen wirksamen Grund benennen und nachweisen können.

Deshalb sollten in Deiner nächsten Antwort die Fragen von Xipolis beantwortet werden!

2. Erkläre Bitte umgehend eindeutig, was jetzt Sache ist mit Befristung, Verlängerung und/oder Kündigung. Man kann zwar zwischen den Zeilen lesen und vermuten, was eigentlich los ist, aber es ist Deine Aufgabe den Sachverhalt klar und verständlich zu schildern.

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Mika90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag. Ich fange nochmal von vorne an. Bin mittlerweile selber etwas verwirrt.

Also ein Arbeitnehmer ist seit knapp über einem Jahr bei dem Arbeitgeber (genaue Mitarbeiteranzahl nicht bekannt, aber schätzungsweise etwas mehr als 100) beschäftigt. Nun soll die befristete Anstellung wiederum befristet um ein halbes Jahr verlängert werden. Dies wurde auch vor kurzem gemacht durch den stellvertretenden Vorgesetzten. Daraufhin erkrankt der Arbeitnehmer und der richtige Vorgesetzte teilt mündlich mit, dass man nun doch nicht verlängert. Er fügt hinzu, dass dies 4 Wochen vorher mitgeteilt sein muss und das somit geschehen ist.

Kündigung wurde von beteiligten Personen nie in den Mund genommen, aber nur eine Kündigung muss 4 Wochen vorher mitgeteilt worden sein, deshalb vermute ich, dass die Vertragsverlängerung vielleicht durch eine Kündigung verhindert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wurde die Verlängerung schriftlich von beiden Seiten unterschreinen oder hat nur der Vorgesetzte mündlich etwas angedeutet?

Die Aussage mit den 4 Wochen des AG ist quatsch.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Dies wurde auch vor kurzem gemacht durch den stellvertretenden Vorgesetzten.

Und das lief wie genau ab?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wie die Vorredner schon fragten: Liegt die Verlängerung der Befristung schriftlich und vom Arbeitgeber unterschrieben vor?

Wie auch bereits gesagt worden ist: Es gibt keine vier Wochen Frist bis zu der ein solcher Vertrag einseitig widerrufen werden könnte.

Wenn es eine Kündigung geben würde, müsste diese auch schriftlich und vom Arbeitgeber unterschrieben vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mika90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag und sorry für die späte Rückmeldung.
Um das Thema abzuschließen:
Der Vertrag wurde vom Arbeitgeber nie unterzeichnet. Die angebliche Verlängerung wurde nur vorgetäuscht, damit der Arbeitnehmer bis zum Schluss anwesend ist.
Wurde im nachhinein auch zugegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Mika90):
Guten Tag und sorry für die späte Rückmeldung.
Um das Thema abzuschließen:
Der Vertrag wurde vom Arbeitgeber nie unterzeichnet. Die angebliche Verlängerung wurde nur vorgetäuscht, damit der Arbeitnehmer bis zum Schluss anwesend ist.
Wurde im nachhinein auch zugegeben.


Ist das nicht Betrug?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn Schriftform in einem Vertrag erforderlich ist, dann müssen die Unterschriften beider Parteien auf einer Vertragsurkunde sein oder mindestens jeder muss die Unterschrift des anderen haben. Der TS hat aber offenbar nur ein von ihm unterzeichnetes Vertragsexemplar an den AG gegeben und nie ein vom AG unterschriebenes zurück erhalten. Wenn nicht konkret gesagt wurde, dass der AG die Verlängerungsvereinbarung unterzeichnet hat, dann ist man wahrscheinlich rein rechtlich nicht beim Betrug. (Moralisch sieht es evtl. anders aus, aber das zählt nunmal sehr selten.)

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