Befristeter Vertrag ungültig ?

2. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Befristeter Vertrag ungültig ?

Hallo,
ein Freund ist befristet im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Der erste Vertrag war ohne Sachgrund, der zweite mit Sachgrund und der jetzige dritte wieder ohne Sachgrund mit einer Dauer von 3,5 Jahren. Ist das rechtlich korrekt oder ist dieser ungültig und es besteht jetzt automatisch ein Festvertrag ?
Vielen Dank !!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der öffentliche Dienst solche Fehler machen soll. Fakt ist dass ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund nicht auf vorhergehende befristete Verträge folgen kann und schon gar nicht für dreieinhalb Jahre. Wenn der Sachverhalt sich nicht doch anders darstellt, dürfte dein Freund also einen unbefristeten Vertrag haben, den er allerdings erst dann angreifen sollte, falls der Arbeitgeber von der Befristung Gebrauch machen will.
Allenfalls wäre noch denkbar, dass per Tarifvertrag andere Befristungsdauer oder Wiederholung festgelegt ist.

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