Befristeter Vertrag ohne Sachgrund

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)
Befristeter Vertrag ohne Sachgrund

Angenommen es besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen AG und AN ein Arbeitsvertrag wurde unterschrieben bei diesem Vertrag sind folgendes vereinbart: Beschäftigung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einstellung ETV-DPAG dieser Vertrag wurde 3 mal ohne Sachgrund verlängert und das in den 2 Jahren. Kann der Arbeitgeber diesen Vertrag jetzt irgendwie verlängern wenn er einen Sachgrund angibt? Ist er nach den 2 Jahren und 3 verlängerungen verpflichtet einen unbefristeten Arbeitsvertrag auszuhändigen??

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

???

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Kann der Arbeitgeber diesen Vertrag jetzt irgendwie verlängern wenn er einen Sachgrund angibt?


Ja, nur wäre er im Falle eines Rechtsstreits beweispflichtig, dass auch wirklich ein Sachgrund vorliegt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#3
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Dann könnte ja der Arbeitgeber wenn er will beliebig oft verlängern und irgendwelche Gründe angeben zb. Vertretung eines Kollegen der gekündigt wurde?! Wäre dies ein Sachgrund der gehen würde?

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
zb. Vertretung eines Kollegen der gekündigt wurde?!


Nein, das wäre so ziemlich die absurdeste Sachgrundbefristung, die mir einfällt. Aber Vertretung eines länger erkrankten Kollegen oder klassischerweise Vertretung für eine Kollegin wären zum Beispiel denkbar. Theoretisch könnte der AG also in der Tat immer wieder sachgrundbezogen Befristen. Dazu kommt, dass der AG leider nicht mal im schriftlichen befristeten AV den Sachgrund angeben muss.
Praktisch würde am Ende ein Arbeitsgericht entscheiden, ob ein Sachgrund tatsächlich vorlag oder der AG sich nur irgendwas zusammmengereimt hat. Und so eine Arbeitsrichter lebt auch nicht völlig hinterm Mond...

Einige aber nicht alle Gründe stehen im TzBfG.

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#5
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Vertrag wurde jetzt zweckbefristet Grund: "Vertretung für Herrn ...., dessen WAZ befristet herabgesetzt wurde" (Der Herr Studiert denke nicht das er wiederkommt) können die so einen Grund angeben obwohl wir Arbeitskräftemangel haben die Arbeit ist ja nicht nur vorübergehend da sondern durchgehend(Einer ist in Rente gegangen und 2 wurden gefeuert dafür wurde eine neue Vollzeitkraft eingestellt und die Teilzeitkräfte wurden auf Vollzeitkräfte aufgestockt. Ich wurde halt zum 4ten mal Verlängert. Ist dies alles so rechtens?

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#6
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

???

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#7
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


mein rat : nimm die befristung in der angebotenen form an
sollte sie unwirksam sein, bliebt sie auch unwirksam, auch wenn du unterschreiben solltest

vorteil : du kannst erstmal weiterarbeiten

bei einer zweckbefristung kannst du noch drei wochen nach ablauf auf entfristung klagen, falls der AG meint, der zweck wäre erreicht

warum jetzt schon den krieg eröffnen ?

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