Guten Morgen zusammen!
heute habe ich eine Frage:
es wurde am 15.5.16 bis 14.5.16 ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, ein Folgevertrag ebenfalls befristet vom 15.5.17 bis 14.5.18 geschlossen.
Am 1.8.17 wurde eine eine "zusätzliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag 1.5.16 und 1.5.17" getroffen.
!. Die Tätigkeit 2. Aufgaben (den Text spare ich mir)
Dann die Arbeitszeit: "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden. Dies enspricht derzeit einer 100 % Planstelle. Der Arbeitnehmer wird im Rahmen einer 100 % Stelle weiter beschäftigt."
Dann die Vergütung (spare ich auch aus)
Dann Sonstiges.
Dort steht: "Alle weiteren Vereinbarungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag bleiben von dieser Vereinbarung unberührt."
Ist die Befristung durch diese zusätzliche Vereinbarung (Heraufsetzung der Arbeitszeit) damit aufgehoben oder nicht?
Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, ich muss morgen reagieren! Für Eure Antworten bedanke ich mich sehr im voraus! Liebe Grüße und einen schönen Muttertag allen!
Befristeter Vertrag ja oder nein
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wieso sollte die Befristung dadurch aufgehoben sein? Es heißt doch ausdrücklich "Alle weiteren Vereinbarungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag bleiben von dieser Vereinbarung unberührt."
Soweit ich weiß, darf bei dem Verlängerungsvertag nicht zeitgleich eine andere Bedingung des Vertrages geändert werden. Das ist nicht geschehen. Also gilt die Befristung.
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Danke für die Antworten, es hat ja eine Vertragsveränderung mittendrin gegeben. Ist damit die Befristung nicht aufgehoben?
Mir hat ein Kollege folgendes geschrieben: "Eine Verlängerung der Befristung sieht nur die Zeitdauer vor sich. Eine Veränderung des Inhaltes jedoch nicht und stellt einen Neuabschluss dar. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine sachgrundlose Befristung handelt und das kein Tarifvertrag besteht."
-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:47
-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:48
Kann mir das noch jemand bitte beantworten? Danke schon mal!
ZitatDanke für die Antworten, es hat ja eine Vertragsveränderung mittendrin gegeben. Ist damit die Befristung nicht aufgehoben? :
Mir hat ein Kollege folgendes geschrieben: "Eine Verlängerung der Befristung sieht nur die Zeitdauer vor sich. Eine Veränderung des Inhaltes jedoch nicht und stellt einen Neuabschluss dar. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine sachgrundlose Befristung handelt und das kein Tarifvertrag besteht."
-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:47
-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:48
Tja, das dürfte den entscheidenden Unterschied ausmachen: während der Befristung -/- in Zusammenhang mit der Befristung. Gefunden habe ich dazu
https://www.caspers-mock.de/publikationen/arbeitsbedingungen_befristung.htm
und auch die Quelle selbst:
https://www.mosebach-partner.de/aktuelles/bag-anderung-von-arbeitsbedingungen-wahrend-befristung/
Demnach ist die Vertragsänderung während der Zeit der Befristung möglich, ohne dass ein neuer befr. AV entsteht. Folglich bleibt es bei der Befristung in deinem Fall.
Danke! @ Blaubär
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