Befristeter Vertrag ja oder nein

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb485156-87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag ja oder nein

Guten Morgen zusammen! :)

heute habe ich eine Frage:

es wurde am 15.5.16 bis 14.5.16 ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, ein Folgevertrag ebenfalls befristet vom 15.5.17 bis 14.5.18 geschlossen.

Am 1.8.17 wurde eine eine "zusätzliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag 1.5.16 und 1.5.17" getroffen.
!. Die Tätigkeit 2. Aufgaben (den Text spare ich mir)

Dann die Arbeitszeit: "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden. Dies enspricht derzeit einer 100 % Planstelle. Der Arbeitnehmer wird im Rahmen einer 100 % Stelle weiter beschäftigt."

Dann die Vergütung (spare ich auch aus)

Dann Sonstiges.

Dort steht: "Alle weiteren Vereinbarungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag bleiben von dieser Vereinbarung unberührt."

Ist die Befristung durch diese zusätzliche Vereinbarung (Heraufsetzung der Arbeitszeit) damit aufgehoben oder nicht?

Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, ich muss morgen reagieren! Für Eure Antworten bedanke ich mich sehr im voraus! Liebe Grüße und einen schönen Muttertag allen!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wieso sollte die Befristung dadurch aufgehoben sein? Es heißt doch ausdrücklich "Alle weiteren Vereinbarungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag bleiben von dieser Vereinbarung unberührt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Soweit ich weiß, darf bei dem Verlängerungsvertag nicht zeitgleich eine andere Bedingung des Vertrages geändert werden. Das ist nicht geschehen. Also gilt die Befristung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb485156-87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, es hat ja eine Vertragsveränderung mittendrin gegeben. Ist damit die Befristung nicht aufgehoben?

Mir hat ein Kollege folgendes geschrieben: "Eine Verlängerung der Befristung sieht nur die Zeitdauer vor sich. Eine Veränderung des Inhaltes jedoch nicht und stellt einen Neuabschluss dar. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine sachgrundlose Befristung handelt und das kein Tarifvertrag besteht."

-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:47

-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb485156-87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir das noch jemand bitte beantworten? Danke schon mal! :)

Zitat (von fb485156-87):
Danke für die Antworten, es hat ja eine Vertragsveränderung mittendrin gegeben. Ist damit die Befristung nicht aufgehoben?

Mir hat ein Kollege folgendes geschrieben: "Eine Verlängerung der Befristung sieht nur die Zeitdauer vor sich. Eine Veränderung des Inhaltes jedoch nicht und stellt einen Neuabschluss dar. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine sachgrundlose Befristung handelt und das kein Tarifvertrag besteht."

-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:47

-- Editiert von fb485156-87 am 13.05.2018 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Tja, das dürfte den entscheidenden Unterschied ausmachen: während der Befristung -/- in Zusammenhang mit der Befristung. Gefunden habe ich dazu
https://www.caspers-mock.de/publikationen/arbeitsbedingungen_befristung.htm
und auch die Quelle selbst:
https://www.mosebach-partner.de/aktuelles/bag-anderung-von-arbeitsbedingungen-wahrend-befristung/

Demnach ist die Vertragsänderung während der Zeit der Befristung möglich, ohne dass ein neuer befr. AV entsteht. Folglich bleibt es bei der Befristung in deinem Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb485156-87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! @ Blaubär

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.081 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen