Befristeter Vertrag - muss neuer Vertrag unterzeichnet werden für unbefristetes Arbeitsverhältnis?

9. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
C.C.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag - muss neuer Vertrag unterzeichnet werden für unbefristetes Arbeitsverhältnis?

Hallo,

seit zwei Jahren bin ich befristet in einer Firma angestellt. Nun ging mein Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über. Meine Geschäftsführung sagt, dafür müsse kein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt werden, da mit dem ersten Arbeitstag nach der Befristung der Vertrag automatisch in einen unbefristeten übergeht. Ist das so korrekt oder muss einer neuer Vertrag unterzeichnet werden, aus dem ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hervorgeht?

Wo genau kann ich das im Gesetz nachlesen?
Danke für eine Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Wenn ein befristeter Vertrag über das im Vertrag festgelegte Ende hinaus fortgesetzt wird, dann ist er damit automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.

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#2
 Von 
C.C.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Josephine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

um die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich (evtl. ) mehrfacher berfristung zu umgehen, könnte der Arbeitgeber ja auf die Idee kommen, zwischen die einzelnen Arbeitsverhältnisse ein Zeitfenster x einzubauen, damit der Arbeitsrichter im Falle eines Falles den Zusammenhang der einzelnen befristeten Arbeitsverhältnisse verneint. Wäre das möglich, und wenn ja, wie lang muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer pausieren lassen, damit er nicht die Regelungen eines Kettenarbeitsverhältnisses nicht gegen sich gelten lassen muß?

-----------------
"J"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Nein, das ist nicht möglich.

Die Begrenzung auf 2 Jahre gilt jedoch nur für kalendermäßig befristete Verträge.

Wenn ein Arbeitsvertrag aus anderen Gründen befristet wurde (z.B. Schwangerschaftsvertretung) entfällt diese zeitliche Begrenzung.

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#5
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

@ josephine
wenn der arbeitgeber künstlich solche pause einschiebt, hat er sich elegant ins eigene knie geschossen. denn:
die befristung des arbeitsverhältnisses mit einem ehemaligen mitarbeiter (egal wann der beschäftigt war) bedarf immer eines sachlichen grundes. egal ob er für 2 monate oder jahre eingestellt wird.

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