Befristeter Vertrag, vorzeitige/grundlose Kündigung Volontärvertrag

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Herr_so_und_so
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag, vorzeitige/grundlose Kündigung Volontärvertrag

Hallo und vorab Danke für die fachmännische Diskussion ;)

Hallo zusammen.

Ich (31 J.) habe in einer Agentur als Volontär ("Arbeitsvertrag Volontär") begonnen (mit gesetztlichem Mindestlohn vergütet) und das Volontariat wurde ursprünglich auf 12 Monate festgesetzt mit einer Probezeit von 6 Monaten und einer anschließenden Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Frage 1.)
Kann/Darf einem Volontär innerhalb seines Volontariats überhaupt nach 4 Wochen nach Ablauf der Probezeit und ohne triftigen Kündigungsgrund überhaupt gekündigt werden? (falls nein, wäre die Klausel mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen in einem Volontär Arbeitsvertrag dann grundsätzlich unwirksam?)

Kurz vor Ablauf der regulären 12 Monate wurde mein Volontariat vertraglich (mit beidseitigem Einvernehmen, da ich für mich in dem Moment keine Alternative sah) einfach um weitere ca. 10 Wochen verlängert.
Kurz vor Ablauf dieser Verlängerung wurde mein Volontariat vertraglich (erneut mit beidseitigem Einvernehmen) einfach um weitere 9 Monate verlängert. Beide Vertragsverlängerungen wurden im Arbeitsvertrag nicht weiter begründet und wieder unter Angabe einer 4-wöchigen Kündigungsfrist für beide Seiten.

Frage 2.)
Ist sowas grundsätzlich überhaupt rechtens? (muss z. B. bei einer (wiederholten) Verlängerung von befristeten Verträgen nicht zumindest der Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag expliziet genannt werden..?)
Was wäre die rechtliche Konsequenz daraus? Stünde mir hier ggf. ein Anrecht auf Entfristung zu?

Frage 2.2) mit Bezug auf Frage 1.)
Wie verhält es sich im Falle solcher Verlängerungen eines Volontär Arbeitsvertrags bzgl. der Kündigungsfrist? Würde ggf. dann auch im Falle einer Vertragsverlängerung des Volo-Vertrags ggf. ein (vermeintlichen) Kündigungsschutz für beide Seiten (Arbeitgeber - Arbeitnehmer) bestehen?

Frage 3.)
Nun wurde mir 6 Monate vor Ablauf meines befristeten Vertrags gekündigt mit der (fadenscheinigen) "betriebsbedingten" Begründung, da die Agentur etwas umstrukturieren müsse/wolle. Allerdings ist die Agentur aufgrund schlechter Zahlen auf keinen Stellenabbau angewiesen, da noch in der selben Woche kurz vor meiner Kündigung zwei weitere Mitarbeiter eingestellt wurden.

Ist diese Kündigung ohne nachvollziehbaren, triftigen Grund überhaupt so ohne weiteres Möglich.
Oder hätte ich womöglich das Recht auf eine Art Finanzausgleich für die restlichen 6 Monate meines befristeten Arbeitsvertrags? (in Form einer bezahlten Freistellung oder einem Aufhebungsvertrag mit entsprechender, einmaligen Auszahlung o. ä. ..?)

Welche rechtliche Handhabe stünde mir in diesem Fall ggf. zu?

Mein Arbeitgeber ist eine kleine Agentur mit weniger als 10 Angestellten. Greifen hierdurch womöglich etwaige Sonderregelungen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinem Anliegen weiterhelfen können.

Vielen Dank & herzliche Grüße.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Herr_so_und_so):
Mein Arbeitgeber ist eine kleine Agentur mit weniger als 10 Angestellten. Greifen hierdurch womöglich etwaige Sonderregelungen?


Ja: der AG braucht keinen Grund für die Kündigung. Er muss nur die Frist einhalten.

Daher muss man auch gar nicht mehr weiter schauen, ob der Vertrag befristet oder unbefristet war.
Da es grundsätzlich möglich ist , auch bei einem befristeten Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren, und die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ist alles in Ordnung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Befristete AV gibt es mit und ohne Sachgrund. Zu Befristung ohne Sachgrund liest du am besten § 14 TzBefrG. Jedenfalls kommst - wenn ich richtig addiert habe - nicht auf 2 Jahre (oder wenn's ein StartUp-Unternehmen wäre gar auf 4 Jahre).
Bei Kleinbetrieben mit weniger als 10 MA greift das Kündigungsschutzgesetzt nicht und es kann im Prinzip jederzeit auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
In Summa hast du wohl kaum eine Chance, gegen die Kündigung vorzugehen, und schon gar keine auf einen finanziellen Ausgleich.

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