Hallo zusammen,
in einem Arbeitsvertrag findet sich nach dem Hinweis auf Befristung und das der Vertrag zur beendigung keiner Küdigung bedarf eine etwas seltsame Klausel:
"Es gelten die gesetzlichen Kündigungspflichten."
Ansonsten gibt es keine Regelungen bezüglich der Kündigung.
Im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag hab ich das noch nicht gesehen. Was ist damit gemeint?
Kann der AN den befristeten Vertag in diesem Zusammenhang vor Ablauf der Befristung ordentlich kündigen?
Befristeter Mini-Job - Vertrag Klausel Küdigung
3. Mai 2016
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Frage vom 3. Mai 2016 | 18:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
Befristeter Mini-Job - Vertrag Klausel Küdigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. Mai 2016 | 19:06
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Korrekt, der Vertrag kann auch vorzeitig unter Einhaltung des Gesetztes von beiden Seiten gekündigt werden.
#2
Antwort vom 4. Mai 2016 | 13:02
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
Besten Dank!
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